Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen, schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine kerngebietstypische Nutzung unter den nachstehenden Voraussetzungen möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baukonzession Parkhaus am Bahnhof Bad Wörishofen
SWBW 01/Okt/2019
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen, schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen, schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine kerngebietstypische Nutzung unter den nachstehenden Voraussetzungen möglich.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Geschäftsbauten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Geschäftsgebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bürogebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Parkhäusern📦
Ort der Leistung: Unterallgäu🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine kerngebietstypische Nutzung i. S. d. § 7 BauNVO unter den nachstehenden Voraussetzungen möglich. Das Parkhaus am Bahnhof mit 158 Stellplätzen wird derzeit von den Stadtwerken Bad Wörishofen auf dem Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, betrieben. Es liegt zentral im Ortskern von Bad Wörishofen, nördlich des Bahnhofes und erstreckt sich im Untergeschoss in Teilen unter den Bahnhofsplatz (Fl.Nr. 204/7) und die Irsinger Straße als gewidmete Ortsstraßen. Das Parkhaus ist sanierungsbedürftig. Der Werkausschuss der Stadtwerke in seiner Sitzung vom 30.7.2019 und der Stadtrat von Bad Wörishofen in seiner Sitzung vom 11.9.2019 haben sich gegen eine Sanierung in Eigenregie und für eine Sanierung bzw. einen Neubau durch einen Investor im Wege einer Baukonzession entschieden. Für die Sanierung/Neubau würde das Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, zur Verfügung gestellt. Eine Unterbauung des Bahnhofsplatzes als öffentliche Verkehrsfläche (Fl.Nr. 204/7) ist möglich und erwünscht. Die Stadt hat von der Deutschen Bahn bereits das im Süden angrenzende Grundstück Fl.Nr. 868/10 erworben, das derzeit mit dem Busbahnhof der Stadt bebaut ist. Der Busbahnhof auf diesem Grundstück muss in seiner Funktion auch deshalb erhalten werden, weil zugunsten der Deutschen Bahn ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ein Einbezug des Grundstücks, etwa durch Überbauung des Busbahnhofs, ist möglich. Die Deutsche Bahn Immobilien wird zudem eine Teilfläche aus den Grundstücken Fl.Nr. 868/12, 868/13 und 868/14 sowie von Fl.Nr. 868/11, jeweils Gemarkung Bad Wörishofen, an die Stadt Bad Wörishofen veräußern. Die Grundstücke können in den städtebaulichen Entwurf des Investors einbezogen werden. Der exakte Umriss ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die rechtlichen Details für die Inanspruchnahme dieser Grundstücke werden im Verhandlungsverfahren zu regeln sein. Ein Bebauungsplan besteht für das Baugrundstück und seine Umgebung nicht. Das Baurecht richtet sich daher nach der Umgebungsbebauung (§ 34 Abs. 1 BauGB) und insbesondere auch nach dem Bestandsgebäude, das trotz des beabsichtigten Rückbaus im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB als Zulässigkeitsmaßstab fortwirkt. Die Stadt Bad Wörishofen und das LRA Unterallgäu gehen von einem faktischen Kerngebiet (MK) i. S. d. § 7 BauNVO iVm § 34 Abs. 2 BauGB aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Stadt und ihre Stadtwerke streben eine Erbbaurechtslösung an. Für das Erbbaurecht stellen sie sich eine Laufzeit von 40 Jahren vor. Eine längere Laufzeit ist möglich. Die Stadt wird sich ein Rücktritts- bzw. Heimfallrecht für den Fall vorbehalten, dass mit der Neuerrichtung eines Parkhauses nicht binnen einer Frist von 12 Monaten nach Vertragsschluss begonnen und diese nicht binnen 36 Monaten nach Vertragsschluss abgeschlossen ist. Die weiteren Einzelheiten (z. B. Rückbauverpflichtung oder Folgekosten) sollen im Verhandlungsverfahren mit den Bietern erarbeitet werden. Die Höhe des Erbbauzinses fließt als Zuschlagskriterium in die Wertung der Angebote ein .Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kommunalrechtlich die Nutzung eines Vermögensgegenstandes grundsätzlich nur zum vollen Verkehrswert überlassen darf (Art. 75 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 1 BayGO). Der Auftraggeber erwartet daher einen Erbbaurechtszins mindestens in der Höhe des Verkehrswerts des Erbbaurechts.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 480
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 2 Stufen. Zunächst werden die Bewerbungen daraufhin geprüft, ob sie form-...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 2 Stufen. Zunächst werden die Bewerbungen daraufhin geprüft, ob sie form- und fristgerecht eingegangen sind, die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten und ob die Mindestanforderungen eingehalten werden. In einer zweiten Stufe werden die Bewerbungen anhand der Eignungskriterien und der in der Eignungsmatrix definierten Unterkriterien, Punktezahl und jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
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Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Teilnahmeanträge werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet: (Ziff. II.3. Eignungsmatrix) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Teilnahmeanträge werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien bewertet: (Ziff. II.3. Eignungsmatrix) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleistungen). Mindestanforderung durchschnittlich 7,5 Mio. EUR p. a. Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 24 Abs. 2 KonzVgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Der Zielerreichungsgrad und Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
“1) Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung). Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden von...”
1) Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung). Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden von pauschal 5 000 000 EUR je Schadensfall erforderlich. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2016 bis 2018) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleistungen) von 7,5 Mio. EUR p. a. Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Projektsteuerung (alle Handlungsbereiche) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016 bis 2018) erzielt worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterium 1 – Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Auftraggeber bewertet die Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium 1 – Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen. Die Vergleichbarkeit wird zum einen im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Baumaßnahmen (Ziff. II. 1.1 der Eignungsmatrix) und zum anderen im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit bewertet (Ziff. II. 1.2). Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten 5 Jahre (Oktober 2014 bis Oktober 2019) ab. Referenzen werden nur gewertet, wenn die Baumaßnahmen in den letzten 5 Kalenderjahren abgeschlossen und das Referenzobjekt in Betrieb genommen wurde (Mindestanforderung). Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu 3 Referenzen einreichen. Die Referenzen werden in finanzieller und in inhaltlicher Hinsicht anhand derselben 3 Referenzen gewertet. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 3 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 24 Abs. 2 KonzVgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor. In finanzieller Hinsicht werden die Referenzen anhand der Herstellungskosten der Referenz (KG 300 bis KG 700) bewertet (Mindestanforderung: 2,0 Mio. EUR).
In inhaltlicher Hinsicht werden die Referenzen auf ihre Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Bauleistung im Hinblick auf nachfolgende 4 Aspekte bewertet:
a) Referenz umfasst Bau eines öffentlichen oder privaten Parkhauses mit mind. 150 Stellplätzen;
b) Referenz umfasst gestalterisch anspruchsvolle Projektumsetzung (z. B. Wettbewerbspreis, Veröffentlichung, sonstige Anerkennung);
c) Referenz umfasst Bauvorhaben in städtebaulich anspruchsvoller Lage (Ortszentrum oder anderweitig stadt-/ortsbildprägende Lage) und
d) Referenz umfasst Bauvorhaben mit gemischter baulicher Nutzung (z. B. Parkhaus mit Büro- und Geschäftsgebäude, Ärztehaus etc.).
Kriterium 2 – Planungsabteilung oder ARGE-Partner Planungsbüro: Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte, die als Architekt und/oder als bauvorlageberechtigte Ingenieure i. S. d. Art. 62 Abs. 2 BayBO in die Architektenliste bzw. die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind (bzw. die anderweitig, z. B. aufgrund eines Berufsabschlusses aus anderen EU-Mitgliedstaaten, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden), einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (vgl. § 24 Abs. 2 KonzVgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): s.o.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-18
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren betrifft die Vergabe eine Baukonzession.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 203-493302 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-28) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine kerngebietstypische Nutzung i. S. d. § 7 BauNVO unter den nachstehenden Voraussetzungen möglich. Das Parkhaus am Bahnhof mit 158 Stellplätzen wird derzeit von den Stadtwerken Bad Wörishofen auf dem Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, betrieben. Es liegt zentral im Ortskern von Bad Wörishofen, nördlich des Bahnhofes und erstreckt sich im Untergeschoss in Teilen unter den Bahnhofsplatz (Fl.Nr. 204/7) und die Irsinger Straße als gewidmete Ortsstraßen. Das Parkhaus ist sanierungsbedürftig. Der Werkausschuss der Stadtwerke in seiner Sitzung vom 30.7.2019 und der Stadtrat von Bad Wörishofen in seiner Sitzung vom 11.9.2019 haben sich gegen eine Sanierung in Eigenregie und für eine Sanierung bzw. einen Neubau durch einen Investor im Wege einer Baukonzession entschieden. Für die Sanierung/Neubau würde das Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, zur Verfügung gestellt. Eine Unterbauung des Bahnhofsplatzes als öffentliche Verkehrsfläche (Fl.Nr. 204/7) ist möglich und erwünscht. Die Stadt hat von der Deutschen Bahn bereits das im Süden angrenzende Grundstück Fl.Nr. 868/10 erworben, das derzeit mit dem Busbahnhof der Stadt bebaut ist. Der Busbahnhof auf diesem Grundstück muss in seiner Funktion auch deshalb erhalten werden, weil zugunsten der Deutschen Bahn ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ein Einbezug des Grundstücks, etwa durch Überbauung des Busbahnhofs, ist möglich. Die Deutsche Bahn Immobilien wird zudem eine Teilfläche aus den Grundstücken Fl.Nr. 868/12, 868/13 und 868/14 sowie von Fl.Nr. 868/11, jeweils Gemarkung Bad Wörishofen, an die Stadt Bad Wörishofen veräußern. Die Grundstücke können in den städtebaulichen Entwurf des Investors einbezogen werden. Der exakte Umriss ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die rechtlichen Details für die Inanspruchnahme dieser Grundstücke werden im Verhandlungsverfahren zu regeln sein. Ein Bebauungsplan besteht für das Baugrundstück und seine Umgebung nicht. Das Baurecht richtet sich daher nach der Umgebungsbebauung (§ 34 Abs. 1 BauGB) und insbesondere auch nach dem Bestandsgebäude, das trotz des beabsichtigten Rückbaus im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB als Zulässigkeitsmaßstab fortwirkt. Die Stadt Bad Wörishofen und das LRA Unterallgäu gehen von einem faktischen Kerngebiet (MK) i. S. d. § 7 BauNVO i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Stadt und ihre Stadtwerke streben eine Erbbaurechtslösung an. Für das Erbbaurecht stellen sie sich eine Laufzeit von 40 Jahren vor. Eine längere Laufzeit ist möglich. Die Stadt wird sich ein Rücktritts- bzw. Heimfallrecht für den Fall vorbehalten, dass mit der Neuerrichtung eines Parkhauses nicht binnen einer Frist von 12 Monaten nach Vertragsschluss begonnen und diese nicht binnen 36 Monaten nach Vertragsschluss abgeschlossen ist. Die weiteren Einzelheiten (z. B. Rückbauverpflichtung oder Folgekosten) sollen im Verhandlungsverfahren mit den Bietern erarbeitet werden. Die Höhe des Erbbauzinses fließt als Zuschlagskriterium in die Wertung der Angebote ein .Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kommunalrechtlich die Nutzung eines Vermögensgegenstandes grundsätzlich nur zum vollen Verkehrswert überlassen darf (Art. 75 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 1 BayGO). Der Auftraggeber erwartet daher einen Erbbaurechtszins mindestens in der Höhe des Verkehrswerts des Erbbaurechts.