Für die Realisierung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh sollen im Auftrag der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH Bauleitpläne (Änderung der Flächennutzungspläne sowie Neuaufstellung von Bebauungsplänen) und Grünordnungspläne erstellt und die entsprechenden Verfahren durchgeführt werden. Die Plangebiete liegen teilweise auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh und teilweise auf dem Gebiet der Stadt Harsewinkel. Auftragsgegenstand sind Leistungen zur Bauleitplanung für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sowie die Leistungen zum Leistungsbild Grünordnungsplan, und zwar jeweils sämtliche Leistungsphasen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 5538/19
Kurze Beschreibung:
Für die Realisierung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh sollen im Auftrag der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH Bauleitpläne (Änderung der Flächennutzungspläne sowie Neuaufstellung von Bebauungsplänen) und Grünordnungspläne erstellt und die entsprechenden Verfahren durchgeführt werden. Die Plangebiete liegen teilweise auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh und teilweise auf dem Gebiet der Stadt Harsewinkel.
Auftragsgegenstand sind Leistungen zur Bauleitplanung für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sowie die Leistungen zum Leistungsbild Grünordnungsplan, und zwar jeweils sämtliche Leistungsphasen.
Für die Realisierung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh sollen im Auftrag der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH Bauleitpläne (Änderung der Flächennutzungspläne sowie Neuaufstellung von Bebauungsplänen) und Grünordnungspläne erstellt und die entsprechenden Verfahren durchgeführt werden. Die Plangebiete liegen teilweise auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh und teilweise auf dem Gebiet der Stadt Harsewinkel.
Auftragsgegenstand sind Leistungen zur Bauleitplanung für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sowie die Leistungen zum Leistungsbild Grünordnungsplan, und zwar jeweils sämtliche Leistungsphasen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gütersloh
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-25 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 227-557269
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Pläne (Flächennutzungsplan-Änderungen sowie Bebauungspläne, jeweils für die Stadtgebiete Gütersloh und Harsewinkel) für den ersten Entwicklungsabschnitt.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Pläne (Flächennutzungsplan-Änderungen sowie Bebauungspläne, jeweils für die Stadtgebiete Gütersloh und Harsewinkel) für den ersten Entwicklungsabschnitt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Realisierung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh sollen im Auftrag der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH Bauleitpläne (Änderung der Flächennutzungspläne sowie Neuaufstellung von Bebauungsplänen) und Grünordnungspläne erstellt und die entsprechenden Verfahren durchgeführt werden. Die Plangebiete liegen teilweise auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh und teilweise auf dem Gebiet der Stadt Harsewinkel.
Für die Realisierung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh sollen im Auftrag der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH Bauleitpläne (Änderung der Flächennutzungspläne sowie Neuaufstellung von Bebauungsplänen) und Grünordnungspläne erstellt und die entsprechenden Verfahren durchgeführt werden. Die Plangebiete liegen teilweise auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh und teilweise auf dem Gebiet der Stadt Harsewinkel.
Auftragsgegenstand sind Leistungen zur Bauleitplanung für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sowie die Leistungen zum Leistungsbild Grünordnungsplan, und zwar jeweils sämtliche Leistungsphasen.
Das Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh soll im Rahmen des Konversionsprozesses zivilen Nachnutzungen zugeführt werden. Es liegt im westlichen Gütersloher Stadtgebiet an den Grenzen zur Stadt Harsewinkel und zur Gemeinde Herzebrock-Clarholz und ist 340 Hektar groß. Unter anderem ist hier die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes vorgesehen. 2017 haben die Stadt Gütersloh, die Stadt Harsewinkel und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet. Sie soll die entsprechenden Flächen erwerben, entwickeln und veräußern. Der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold attestierte Bedarf an Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) konnte in den letzten Jahren in Gütersloh nicht gedeckt werden. Zahlreichen ansiedlungs- und erweiterungswilligen Unternehmen konnten in den letzten Jahren keine entsprechenden Flächen angeboten werden; besonders knapp sind Flächen in Industriegebietsqualität. Der Nachholbedarf in Gütersloh und die Flächenknappheit auch in den umliegenden Kommunen wurde in den letzten Jahren mehrfach bestätigt. Das Konversionsareal bietet günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines regional bedeutsamen interkommunalen Industrie- und Gewerbestandorts.
Das Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh soll im Rahmen des Konversionsprozesses zivilen Nachnutzungen zugeführt werden. Es liegt im westlichen Gütersloher Stadtgebiet an den Grenzen zur Stadt Harsewinkel und zur Gemeinde Herzebrock-Clarholz und ist 340 Hektar groß. Unter anderem ist hier die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes vorgesehen. 2017 haben die Stadt Gütersloh, die Stadt Harsewinkel und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet. Sie soll die entsprechenden Flächen erwerben, entwickeln und veräußern. Der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold attestierte Bedarf an Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) konnte in den letzten Jahren in Gütersloh nicht gedeckt werden. Zahlreichen ansiedlungs- und erweiterungswilligen Unternehmen konnten in den letzten Jahren keine entsprechenden Flächen angeboten werden; besonders knapp sind Flächen in Industriegebietsqualität. Der Nachholbedarf in Gütersloh und die Flächenknappheit auch in den umliegenden Kommunen wurde in den letzten Jahren mehrfach bestätigt. Das Konversionsareal bietet günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines regional bedeutsamen interkommunalen Industrie- und Gewerbestandorts.
Auftragsgegenstand sind die Leistungsphasen 1 bis 3 zu den Leistungsbildern Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sowie die Leistungphasen 1 bis 4 zum Leistungsbild Grünordnungsplan, jeweils entsprechend den in der HOAI definierten Leistungsbildern.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bis zum Ablauf von 10 Jahren ab Zuschlagserteilung die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) einschließlich Grünordnungsplan für bis zu 3 weitere Entwicklungsabschnitte des Gewerbeparks Flugplatz Gütersloh übertragen.
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bis zum Ablauf von 10 Jahren ab Zuschlagserteilung die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) einschließlich Grünordnungsplan für bis zu 3 weitere Entwicklungsabschnitte des Gewerbeparks Flugplatz Gütersloh übertragen.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Pläne (Flächennutzungsplan-Änderungen sowie Bebauungspläne, jeweils für die Stadtgebiete Gütersloh und Harsewinkel) für den ersten Entwicklungsabschnitt.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Pläne (Flächennutzungsplan-Änderungen sowie Bebauungspläne, jeweils für die Stadtgebiete Gütersloh und Harsewinkel) für den ersten Entwicklungsabschnitt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Stadtplaner/in, Raumplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen (nicht älter als 8 Jahre) für Planungsleistungen zur Bauleitplanung für ein Gewerbegebiet mit einer Flächengröße von mind. 20 ha;
2. Referenzen (nicht älter als 8 Jahre) über Planungsleistungen für einen Grünordnungsplan/Landschaftsplanerischen Fachbeitrag oder einen Landschaftspflegerischen Begleitplan zu einem Gewerbegebiet mit einer Fläche von mind. 20 ha;
3. Durchschnittliche Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Stadtplaner/in bzw. der Befugnis, im Inland als Stadtplaner/in tätig zu werden, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sowie aktuell;
4. Durchschnittliche Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sowie aktuell;
5. Durchschnittliche Anzahl aller übrigen festen Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung, Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Die Referenzen des Bewerbers zu Ziffer 1, die alle unter dieser Ziffer genannten Eigenschaften aufweisen, müssen zumindest in Summe sämtliche Leistungsphasen (LPh 1 bis 3) sowohl des Leistungsbildes Flächennutzungsplan als auch des Leistungsbildes Bebauungsplan vollständig abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Referenzen des Bewerbers zu Ziffer 1, die alle unter dieser Ziffer genannten Eigenschaften aufweisen, müssen zumindest in Summe sämtliche Leistungsphasen (LPh 1 bis 3) sowohl des Leistungsbildes Flächennutzungsplan als auch des Leistungsbildes Bebauungsplan vollständig abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Referenzen des Bewerbers zu Ziffer 2, die alle unter dieser Ziffer genannten Eigenschaften aufweisen, müssen zumindest in Summe sämtliche Leistungsphasen (LPh 1 bis 4) des Leistungsbildes Grünordnungsplan oder des Leistungsbildes Landschaftspflegerischer Begleitplan vollständig abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Referenzen des Bewerbers zu Ziffer 2, die alle unter dieser Ziffer genannten Eigenschaften aufweisen, müssen zumindest in Summe sämtliche Leistungsphasen (LPh 1 bis 4) des Leistungsbildes Grünordnungsplan oder des Leistungsbildes Landschaftspflegerischer Begleitplan vollständig abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV für die zu den Ziffern 1 und 2 zu benennenden Referenzen bleibt hiervon unberührt.
Außerdem darf die Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen in den Bereichen Bauleitplanung und Landschaftsplanung — umgerechnet in Vollzeitstellen — jeweils nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 als auch aktuell. Als qualifiziert gelten dabei im Bereich Bauleitplanung alle Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung und im Bereich Landschaftsplanung alle Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Außerdem darf die Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen in den Bereichen Bauleitplanung und Landschaftsplanung — umgerechnet in Vollzeitstellen — jeweils nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 als auch aktuell. Als qualifiziert gelten dabei im Bereich Bauleitplanung alle Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung und im Bereich Landschaftsplanung alle Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Raumplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Raumplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Leistungen zur Bauleitplanung in den letzten 8 Jahren (Gewicht 50 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der Anforderungen gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 8 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1: die Planung betraf die Nachnutzung einer zuvor industriell, gewerblich oder militärisch genutzten Fläche (Gewicht 7 %);
1.3) zusätzl. zu 1.1: die Planung betraf ein interkommunales Gewerbegebiet (Gewicht 12 %);
1.4) zusätzl. zu 1.1: bearbeitete Flächengröße (Gewicht 8 %);
1.5) zusätzl. zu 1.1: bearbeitete Leistungsbilder und bearbeitete, abgeschlossene Leistungsphasen (Gewicht 15 %).
2) Referenzen über vergleichbare Leistungen zu Grünordnungsplänen oder Landschaftspflegerischen Begleitplänen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 35 %), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der Anforderungen gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 2 dieser Bekanntmachung (Gewicht 6 %);
2.2) zusätzl. zu 2.1: die Planung betraf die Nachnutzung einer zuvor industriell, gewerblich oder militärisch genutzten Fläche (Gewicht 5 %);
2.3) zusätzl. zu 2.1: die Planung betraf ein interkommunales Gewerbegebiet (Gewicht 8 %);
2.4) zusätzl. zu 2.1: bearbeitete Flächengröße (Gewicht 6 %);
2.5) zusätzl. zu 2.1: bearbeitete und abgeschlossene Leistungsphasen (Gewicht 10 %).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Stadtplaner/in bzw. der Befugnis, im Inland als Stadtplaner/in tätig zu werden (Gewicht 3 %);
3.2) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Gewicht 3 %);
3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung, Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD5VZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 227-557269 (2019-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh soll im Rahmen des Konversionsprozesses zivilen Nachnutzungen zugeführt werden. Es liegt im westlichen Gütersloher Stadtgebiet an den Grenzen zur Stadt Harsewinkel und zur Gemeinde Herzebrock-Clarholz und ist 340 Hektar groß. Unter Anderem ist hier die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes vorgesehen. 2017 haben die Stadt Gütersloh, die Stadt Harsewinkel und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet. Sie soll die entsprechenden Flächen erwerben, entwickeln und veräußern. Der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold attestierte Bedarf an Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) konnte in den letzten Jahren in Gütersloh nicht gedeckt werden. Zahlreichen ansiedlungs- und erweiterungswilligen Unternehmen konnten in den letzten Jahren keine entsprechenden Flächen angeboten werden; besonders knapp sind Flächen in Industriegebietsqualität. Der Nachholbedarf in Gütersloh und die Flächenknappheit auch in den umliegenden Kommunen wurde in den letzten Jahren mehrfach bestätigt. Das Konversionsareal bietet günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines regional bedeutsamen interkommunalen Industrie- und Gewerbestandorts.
Das Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh soll im Rahmen des Konversionsprozesses zivilen Nachnutzungen zugeführt werden. Es liegt im westlichen Gütersloher Stadtgebiet an den Grenzen zur Stadt Harsewinkel und zur Gemeinde Herzebrock-Clarholz und ist 340 Hektar groß. Unter Anderem ist hier die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes vorgesehen. 2017 haben die Stadt Gütersloh, die Stadt Harsewinkel und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet. Sie soll die entsprechenden Flächen erwerben, entwickeln und veräußern. Der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold attestierte Bedarf an Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) konnte in den letzten Jahren in Gütersloh nicht gedeckt werden. Zahlreichen ansiedlungs- und erweiterungswilligen Unternehmen konnten in den letzten Jahren keine entsprechenden Flächen angeboten werden; besonders knapp sind Flächen in Industriegebietsqualität. Der Nachholbedarf in Gütersloh und die Flächenknappheit auch in den umliegenden Kommunen wurde in den letzten Jahren mehrfach bestätigt. Das Konversionsareal bietet günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines regional bedeutsamen interkommunalen Industrie- und Gewerbestandorts.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des methodisch-organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-27 📅
Name: Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Loh Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Berliner Straße 38
Postort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland 🇩🇪 Gütersloh
🏙️
Name: Kortemeier Brokmann Landschaftsarhitekten GmbH
Postanschrift: Oststraße 92
Postort: Herford
Postleitzahl: 32051
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1. angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1. angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.