Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfenster Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West – Los 05 Außenfenster Stahl
19-B-Ver-0121
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfenster Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfenster Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung;
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung
Eigenerklärung zum Umsatz in ausgewiesenen Denkmalobjekten der Jahre 2017,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung
Eigenerklärung zum Umsatz in ausgewiesenen Denkmalobjekten der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015 ein Jahresumsatz von mindestens 1 200 000,00 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3 Referenzen eingereicht werden. -siehe Formular Eignung,
— der Projektleiter soll namentlich benannt werden. Des weiteren sollen Angaben zu Referenzobjekten gemacht werden. – siehe Formular Eignung,
— Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte. – siehe Formular Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— als Mindestanforderung muss mindestens 1 Referenz, bei der eine Fenstersanierung in denkmalgeschützem Gebäude erbracht wurde, nachgewiesen werden. Als...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— als Mindestanforderung muss mindestens 1 Referenz, bei der eine Fenstersanierung in denkmalgeschützem Gebäude erbracht wurde, nachgewiesen werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2008-2018 begonnen und abgeschlossen wurden. – siehe Formular Eignung,
— als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS), verfügen. -siehe Formular Eignung,
— als Mindestanforderung muss der/die vorgesehenen Projektleiter/Projektleiterin mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen. – siehe Formular Eignung,
— als Mindestanforderung muss für den Projektleiter mindestens 1 Referenz, bei der eine Fenstersanierung in denkmalgeschütztem Gebäude erbracht wurde, nachgewiesen werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2008-2018 begonnen und abgeschlossen wurden. – siehe Formular Eignung,
— im Mittel der Jahre 2017, 2016, 2015 mindestens 15 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter. -siehe Formular Eignung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-19
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-19
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind...”
Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit Des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfesnter Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Fenstern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verglasungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überholungs- und Sanierungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfesnter Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 036-080118
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West, Los 05 Außenfenster Stahl
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FLZ Stahl- udn Metallbau Lauterbach GmbH
Postanschrift: Vilmnitzer Chaussee 1
Postort: Lauterbach
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
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Quelle: OJS 2019/S 080-191320 (2019-04-23)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-11-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 05 Aussenfenster Stahl – Dämmung und Dichtung unter Randpaneelen;Korrosionsschutzarbeiten;Druckreduziertes Sandstrahlen”
Kurze Beschreibung:
“Los 05 Aussenfenster Stahl – Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 902169.74 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Glasdach Haupttreppenhaus, Dämmung und Dichtung unter Randpaneelen, Korrosionsschutzarbeiten, Druckreduziertes Sandstrahlen der Stahlfenster.”
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“1. Diese Leistungen beinhalten eine Leistungsverschiebung vom Dachdecker auf FLZ.
Im Zuge der W+M Planung durch Fa. FLZ wurde erkannt, die Gewerketrennung...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
1. Diese Leistungen beinhalten eine Leistungsverschiebung vom Dachdecker auf FLZ.
Im Zuge der W+M Planung durch Fa. FLZ wurde erkannt, die Gewerketrennung anzupassen. Zugunsten einer optimierten Gewährleistungsgrenze soll FLZ zusätzlich zu den Sandwichpaneelen im Randbereich auch die Randbleche sowie die gesamte Dämmung und die Dichtfolien ausführen. Somit schließt der Dachdecker von außen mit seiner Dämmung und Folie an die fertig erstellte Glasdachkonstruktion inkl. Randpaneelen an.
2. Im Zuge der Ausschreibung wurde das Entfernen der bestehenden Alt-Dichtstoffe der Towergläser an den Stahlprofilen nicht bedacht. Die Entfernung dieser ist allerdings notwendig, um so das Abbeizen und das Auftragen des Korrosionsschutzes zu ermöglichen. Ebenso muss eine Demontage des Stirnbretts, welches sich im Baufeldbereich am oberen Dachrand befindet, erfolgen, da sonst nicht alle Bereiche zugänglich wären und so die abschließenden Arbeiten am Tower nicht durchgeführt werden könnten.
3. Im Rahmen der Projektierung und Ausschreibung war eine Entfernung der bestehenden Beschichtung der Bestandsfenster durch das Beizverfahren vorgesehen. Während der Arbeiten von Fa. FLZ am exemplarischen Musterfenster wurden Anhaftungen von Zunder, Sinter und Eisenoxiden aufgefunden. Durch die vorgefundenen Trennschichten im Bestand reicht das Beizverfahren nicht mehr aus. Um die notwendige Oberflächenbeschaffenheit zu erreichen, muss ein zusätzlicher Strahlgang erfolgen.
Die Leistungen der Nachtragsangebote sind inhaltlich stark mit dem Hauptauftrag verzahnt, die Leistungen des Hauptauftrages können korrekt nur ausgeführt werden, wenn die Firma FLZ auch diese Leistungen ausführt. Die Leistungen der Nachtragsangebote waren bei der Ausschreibung des Hauptauftrages nicht absehbar. Die Ausführung von Teilleistungen des Gewerkes durch eine andere Firma würde neben Terminproblemen auch dazu führen, dass Schnittstellenprobleme auftreten und damit einhergehende Gewährleistungsansprüche im Projektnachlauf nicht klar geregelt werden können.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-047.19 MZB 420.19
Los-Identifikationsnummer: 05
Titel: Aussenfenster Stahl
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FLZ Lauterbach GmbH
Postort: Putbus
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 46898.03 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-01-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 05 Außenfenster Stahl - NT 06 Stahlfenster Bestand, Betsandsgittertür
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) understreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) understreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfenster Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 902169.74 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Verbringen und Montieren der sanierten Stahlfester mit Hilfe eines fahrbaren Transport-/Mon-tagebocks sowie Anpassung der Montageabläufe und erhöhte...”
Beschreibung der Beschaffung
Verbringen und Montieren der sanierten Stahlfester mit Hilfe eines fahrbaren Transport-/Mon-tagebocks sowie Anpassung der Montageabläufe und erhöhte Montageaufwendungen.
Umsetzung einer 2-flügeligen Bestandsgittertür (Bereich Keller – Traforaum) unter
- Anpassung der Türbänder an die abweichende lichte Maueröffnung des neuen Standortes und
- Anpassung der Standflügelverriegelung an die veränderten örtlichen Gegebenheiten.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“NA18:
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich.
Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende Juni...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
NA18:
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich.
Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende Juni 2022) würde es zu enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vor-bereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde.
Alle nachfolgenden Ausbaugewerke müssten ruhen.
NA22:
Die Umsetzungsforderung des vor Ort befindlichen Elektroenergieversorgers lag zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Haupt-LV noch nicht vor. Die Leistung war somit nicht absehbar und musst somit als zusätzliche Leistung abgefragt werden.
Die Leistung wurde in einem EU-weiten Verfahren ausgeschrieben.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-047.19
Titel:
“027-047.19 VE05_Aussenfenster Stahl, hier: NT06 mit NA18 ( Stahlfenster Bestand) und NA22 (Bestandsgittertür)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-10 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FLZ Stahl- und Metallbau Lauterbach GmbH
Postanschrift: Vilmnitzer Weg 1
Postort: Putbus / OT Lauterbach
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 25379.57 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 010-017456 (2022-01-10)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Tower Los 05 Außenfenster Stahl - NT07 mit NA15 (Instandsetzung Bedienelemente der Fenster), NA19 (Einlagerung Stahlfenster Bestand) und NA21 (Optimierung...”
Titel
Tower Los 05 Außenfenster Stahl - NT07 mit NA15 (Instandsetzung Bedienelemente der Fenster), NA19 (Einlagerung Stahlfenster Bestand) und NA21 (Optimierung Werkplanung/Mehrmengen Stahl)
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Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H). Die...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H). Die Leistung zu Los 05 (Außenfenster Stahl) betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1137689.68 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Nachtrag umfasst die Instandsetzung der Bedienelemente der Fenster, Einlagerung der Bestandsstahlfenster und die Optimierung der Werkplanung/Mehrmengen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Nachtrag umfasst die Instandsetzung der Bedienelemente der Fenster, Einlagerung der Bestandsstahlfenster und die Optimierung der Werkplanung/Mehrmengen des Stahls.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Wirtschaftliche Gründe:
Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung für alle drei Nachträge würde einen weiteren mind. 3-monatigen Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten würden es zu weiteren Kostenerhöhungen kommen, die die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würden und nicht mehrwirtschaftlich begründbar sind. Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern. Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende Juni 2022) würde es zu enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde.
Technische Gründe:
Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe). Nachfolgende Ausbaugewerke werden voraussichtlich in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-047.19 MZB 040.22
Titel:
“VE05 Außenfenster Stahl - NT07 mit NA15 (Instandsetzung Bedienelemente der Fenster), NA19 (Einlagerung Stahlfenster Bestand) und NA21 (Optimierung...”
Titel
VE05 Außenfenster Stahl - NT07 mit NA15 (Instandsetzung Bedienelemente der Fenster), NA19 (Einlagerung Stahlfenster Bestand) und NA21 (Optimierung Werkplanung/Mehrmengen Stahl)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-02 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 927549.31 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210140.37 💰
Quelle: OJS 2022/S 026-065377 (2022-02-02)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 05 Außenfenster Stahl
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1160857.65 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Nachtrag 9 umfasst die Fangstange für den Blitzschutz (NA23) und die Kürzung der Wendeltreppe in der Ebene 6 (NA26).”
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Wirtschaftliche Gründe:
Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung für alle zwei Nachtragsangebote würde einen weiteren mind. 2-monatigen Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden die o. g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist. Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebots-
preise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern. Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende Juni 2022) würde es zu enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten
(z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde.
Technische Gründe:
Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe). Nachfolgende Ausbaugewerke werden voraussichtlich in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt (z.B. Estricharbeiten).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-047.19 MZB 063.22
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel:
“VE05 Aussenfenster Stahl - NT09 - NA23 (Fangstange Blitzschutz) und NA26 (Kürzung Wendeltreppe Ebene 6)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Putbus OT Lauterbach
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1143686.51 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17171.14 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Quelle: OJS 2022/S 042-108181 (2022-02-24)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 05 Aussenfenster Stahl - NT 11 Preissteigerung, Terminsicherung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1166559.40 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Verlängerung der Bauzeit kommt es seitens des Auftragnehmers zu Preiserhöhungen
bei Lohnkosten und Materialkosten. Im Rahmen einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Verlängerung der Bauzeit kommt es seitens des Auftragnehmers zu Preiserhöhungen
bei Lohnkosten und Materialkosten. Im Rahmen einer vertragsergänzenden Vereinbarung
zwischen dem Auftragnehmer und dem Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt
GmbH, wurden diese Kosten festgestellt und sollen beauftragt werden.
Im Rahmen einer vertragsergänzenden Vereinbarung wird eine Terminsicherungsprämie beim
erfolgreichen Abschluss der Baumaßnahme zum 31. Mai 2022 festgelegt. Diese soll dem Unternehmer
zur Kompensation der Kosten der Bauzeitverlängerung für die Vergangenheit und
den zukünftigen Betrachtungsraum bis zum 31. Mai 2022 dienen.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Anpassung der Preise in diesem Nachtrag verursacht den geringsten finanziellen und
baufachlichen Schaden und ist somit die wirtschaftlichste Lösung im...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Anpassung der Preise in diesem Nachtrag verursacht den geringsten finanziellen und
baufachlichen Schaden und ist somit die wirtschaftlichste Lösung im Projektgeschehen.
Eine Neuausschreibung der Trockenbauleistung würde:
- einen weiteren zeitlichen Verzug über mind. 4 Monate bedeuten und damit insgesamt
die Fertigstellung des Projektes verzögern. Die daraus entstehenden Mehrkosten
liegen damit um ein Vielfaches über den hier in Rede stehenden Mehrkosten.
Auch würde eine Neuausschreibung kein günstiges Angebot aufgrund der aktuellen
Marktsituation ergeben.
- dazu führen, dass weitere Folgegewerke (Ausbaugewerke wie Elektro, Lüftung, Estrich
etc.) von den ausbleibenden Vorleistungen des Gewerkes Metallbau gestört sind
und weitere Stillstandzeiten und Verzögerungen des Projektlaufs folgen. Hiermit
wäre ein erheblicher Mehraufwand in der Schnittstellenneudefinition des Bauablaufs
sowie Zusatzkosten für die gesamt entstehenden Bauzeitverlängerungen und Baubehinderungsanzeigen
verbunden (Z.B. Erhöhungen der Standkosten der Baustelleneinrichtung
von 56.000 Euro / je Monat. 4 Monaten Bauzeitverlängerung Mehrkosten
von > 220.000 Euro)
- einen zusätzlichen Bedarf an Ressourcen für einen erhöhten Abwicklungs- und Koordinierungsaufwand
bedeuten sowie komplexe technischen Anpassungen nach sich
ziehen.