Dacharbeiten für die Sanierung des Gebäudeteils Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäudeteil hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West Los 08 - Dacharbeiten
19-B-Ver-0137
Produkte/Dienstleistungen: Dachreparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Dacharbeiten für die Sanierung des Gebäudeteils Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäudeteil hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Dacharbeiten für die Sanierung des Gebäudeteils Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäudeteil hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabemöglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgabenund Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung;
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhaltensoll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in dasUnternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/ Mitteilungder PQL/ ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eineBescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle desVorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf RessourcenDritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2018, 2017, 2016 – siehe Formular Eignung Los 08” Bedingungen für die Teilnahme
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2018, 2017, 2016 ein Jahresumsatz von mindestens: 1 000 000,00 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit derausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit derausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3 Referenzen eingereicht werden. -siehe Formular Eignung.
Der Projektleiter soll namentlich benannt werden. Des weiteren sollen Angaben zu 3 Referenzobjekten gemacht werden. -siehe Formular Eignung
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte. -siehe Formular Eignung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS), verfügen. -siehe Formular Eignung.
Im Mittel der Jahre 2018, 2017, 2016 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter. -siehe Formular Eignung
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlineinzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind...”
Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlineinzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist5“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Quelle: OJS 2019/S 110-267287 (2019-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West Los 08 – Dacharbeiten
Kurze Beschreibung:
“Dacharbeiten für die Sanierung des Gebäudeteils Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäudeteil hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 061 157 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dacharbeiten für die Sanierung des Gebäudeteils Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäudeteil hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 110-267287
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 08
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Poburski Dachtechnik Ost GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 715 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 061 157 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 08 – Dacharbeiten
19-B-Ver-0137
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 891729.11 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-236.19
Titel: Dachreparatur
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 891729.11 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 216-529104 (2019-11-05)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-06-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1382815.84 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Dachterrasse soll eine modulare, höhenverstellbare und windsogbelastbare Unterkonstruktion aus Aluminium ausgeführt werden.”
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Im Rahmen der Ausführungsplanung haben sich Änderungen bezüglich des Dachaufbaus ergeben. Der geänderte Dachaufbau sowie die komplexe Integration der...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im Rahmen der Ausführungsplanung haben sich Änderungen bezüglich des Dachaufbaus ergeben. Der geänderte Dachaufbau sowie die komplexe Integration der Elektroinstallation in der Ebene der Dachkonstruktion haben zu der Überarbeitung der Terrassenunterkonstruktion geführt.
Zudem sind seit Auftragsvergabe die Materialpreise im Segment Stahl- und Metallbau im Laufe der vergangenen Monate in Folge der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Russland-Konfliktes exorbitant gestiegen. Im vorliegenden Angebot werden daher Zuschläge auf die
Einheitspreise angewendet.
Minderkosten aus dem Haupt-LV wurden mit Prüfung des vorliegenden Nachtragsangebotes gegengerechnet. Kalkulationsnachweise liegen zum Nachtragsangebot seitens des AN vor.
Die Firma wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich,
• da es sich nicht um abkoppelbare Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um Leistungen aus dem Haupt-LV, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollten.
• Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich.
• Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende August 2022) würde ein Wechsel des AN zu weiteren Verzögerungen führen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten führen würde.
Ausgehend von überschlägig geschätzten Kosten des Baustillstandes in Höhe von 110T€/Monat (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden hier allein bei einer erneuten Ausschreibung mit einer Dauer von ca. 4 Monaten Kosten in
Höhe von 440T€ entstehen, was die aktuelle Nachtragssumme geringfügig überschreiten würde aber weiterhin nicht wirtschaftlich begründbar ist, da die maßgeblichen (Nachtrags-) Kosten, die aufgrund der sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei
anderen Unternehmen in gleicher Form ebenfalls anzusetzen sind. Bei einer Neuausschreibung ist davon auszugehen, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen würden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 216-529104
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-236.19 MZB 234.22
Titel: VE08 - Dach, hier NT06, NA07 - Unterkonstruktion Dachterrasse
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-02 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Waldstraße 15
Postleitzahl: 13403
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 978857.13 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 403958.71 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 108-304106 (2022-06-02)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 08 Dacharbeiten - NT07 Preisanpassung Holzbelag
19-B-Ver-0137
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1432909.84 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Kostensteigerungen für den Kebony Holzbelag der Dachterrasse
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrages waren keine Mehrkosten im Bereich Holz/Holzwerkstoffe vorherzusehen. Planungsänderungen im Rahmen der...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrages waren keine Mehrkosten im Bereich Holz/Holzwerkstoffe vorherzusehen. Planungsänderungen im Rahmen der Ausführungsplanung führten zu einer Verschiebung des Ausführungszeitraums und somit zu einer Kostensteigerung des Materials, die sich merklich durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden globalen Störungen der Lieferketten sowie durch den Ukraine Konflikt erhöht hat. Diese Veränderung im Terminplan und die wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie als auch durch den Ukraine-Russland-Konflikt war in diesem Umfang nicht vorhersehbar.
Die Firma wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich,
• da es sich nicht um abkoppelbare Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um Leistungen aus dem Haupt-LV, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollten.
• Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich.
• Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde ein Wechsel des AN zu weiteren Verzögerungen führen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten führen würde.
Ausgehend von überschlägig geschätzten Kosten des Baustillstandes in Höhe von 110T€/Monat (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden hier allein bei einer erneuten Ausschreibung mit einer Dauer von ca. 4 Monaten Kosten in Höhe von 440T€ entstehen, was die aktuelle Nachtragssumme bei weitem überschreiten würde und daher nicht wirtschaftlich begründbar ist, da die maßgeblichen (Nachtrags-) Kosten, die aufgrund der sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei anderen Unternehmen in gleicher Form ebenfalls anzusetzen sind. Bei einer Neuausschreibung ist davon auszugehen, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen würden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-236.19 MZB 235.22
Titel: VE08 - Dach, hier NT07, NA08 - Preisanpassung Holzbelag
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1382815.84 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 50 094 💰
Quelle: OJS 2022/S 108-304107 (2022-06-02)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 8 Dach - NT 08 Preisanpassung Aluminiumkantteile
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1432909.84 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung: Preisanpassung Aluminiumkantteile
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich,
da es sich nicht um abkoppelbare Leistungen handelt. Vielmehr handelt...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich,
da es sich nicht um abkoppelbare Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um
Leistungen aus dem Haupt-LV, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden
sollten.
Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand
möglich.
Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde ein Wechsel des AN zu weiteren Verzögerungen
führen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten führen würde.
Zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrages waren keine Mehrkosten für Aluminium
vorherzusehen. Planungsänderungen im Rahmen der Ausführungsplanung führten zu einer
Verschiebung des Ausführungszeitraums und somit zu einer Kostensteigerung des Materials,
die sich merklich durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden globalen
Störungen der Lieferketten sowie durch den Ukraine Konflikt erhöht hat. Diese Veränderung
im Terminplan und die wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie als
auch durch den Ukraine-Russland-Konflikt war in diesem Umfang nicht vorhersehbar.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-236.19 MZB 304.22
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: VE08 - Dach, hier NT08, NA011 - Preisanpassung Aluminiumkantteile
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: POBURSKI Dachtechnik Ost GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17740.01 💰
Quelle: OJS 2022/S 135-382387 (2022-07-11)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 302000374000📞
Fax: +49 302000374505 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 08 Dacharbeiten – NT 10 Stahlplatten, Kraneinsatz
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1518841.39 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Verbau von Stahlplatten auf der Dachterrasse
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden. Bauzeitverlängerungen...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden. Bauzeitverlängerungen sowie absehbare Baubehinderungsanzeigen zahlreicher Schnittstellengewerke wären zu erwarten. Zusätzlich müssten Ressourcen für einen erhöhten Abwicklungs- und Koordinierungsaufwand sowie ein komplexer technischer Anpassungsbedarf eingeplant werden. Die insgesamt zu erwartenden Mehrkosten für Planungsleistungen und ausführende Gewerke würden die Summe dieser Nachtragsforderung deutlich übertreffen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen daher nicht zu empfehlen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-236.19 MZB 402.22
Titel: VE08 - Dach, hier NT10, NA13 - Stahlplatten Dachterrasse
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1452589.35 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 66252.04 💰
Quelle: OJS 2022/S 159-452161 (2022-08-16)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Tower Los 08 Dacharbeiten - NT07 Preisanpassung Holzbelag - Korrektur
19-B-Ver-0137”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1568331.27 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Firma wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich,
• da...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Firma wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich,
• da es sich nicht um abkoppelbare Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um Leistungen aus dem Haupt-LV, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollten.
• Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich.
• Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde ein Wechsel des AN zu weiteren Verzögerungen führen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten führen würde.
Ausgehend von überschlägig geschätzten Kosten des Baustillstandes in Höhe von 110T€/Monat (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden hier allein bei einer erneuten Ausschreibung mit einer Dauer von ca. 4 Monaten Kosten in Höhe von 440T€ entstehen, was die aktuelle Nachtragssumme bei weitem überschreiten würde und daher nicht wirtschaftlich begründbar ist, da die maßgeblichen (Nachtrags-) Kosten, die aufgrund der sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei anderen Unternehmen in gleicher Form ebenfalls anzusetzen sind. Bei einer Neuausschreibung ist davon auszugehen, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen würden.
Zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrages waren keine Mehrkosten im Bereich Holz/Holzwerkstoffe vorherzusehen. Planungsänderungen im Rahmen der Ausführungsplanung führten zu einer Verschiebung des Ausführungszeitraums und somit zu einer Kostensteigerung des Materials, die sich merklich durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden globalen Störungen der Lieferketten sowie durch den Ukraine Konflikt erhöht hat. Diese Veränderung im Terminplan und die wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie als auch durch den Ukraine-Russland-Konflikt war in diesem Umfang nicht vorhersehbar.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 99583.88 💰
Quelle: OJS 2022/S 159-452162 (2022-08-16)