Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sind Räume geplant (Sitzungsräume), die eine Lüftungsanlage benötigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West – Los 26 Lüftung
19-B-Ver-0120
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 26...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sind Räume geplant (Sitzungsräume), die eine Lüftungsanlage benötigen.
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sind Räume geplant (Sitzungsräume), die eine Lüftungsanlage benötigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der BieterimHandelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der BieterimHandelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabemöglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, AbgabenundBeiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung;
5) der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung indasUnternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilungder PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung Los 26.” Bedingungen für die Teilnahme
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015 ein Jahresumsatz von mindestens:
Los 26: 900 000,00 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter sollen drei Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter sollen drei Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden. -siehe Formular Eignung.
Der Projektleiter soll namentlich benannt werden. Desweiteren sollen Angaben zu 3 Referenzobjekten gemacht werden. -siehe Formular Eignung
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte. -siehe Formular Eignung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS), verfügen. -siehe Formular Eignung.
Im Mittel der Jahre 2017, 2016, 2015 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter. -siehe Formular Eignung
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-18
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-18
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“ACHTUNG: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin
Einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind...”
ACHTUNG: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin
Einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit Des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 012-022892
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West, Los 26 Lüftung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wärme + Wasser
Postanschrift: Platz der Jugend 28
Postort: Schlieben
Postleitzahl: 04936
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
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Quelle: OJS 2019/S 080-191312 (2019-04-23)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-12-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 26 Lüftung - NT 04 Schwitzwasserdämmung, Lüftungsgeräte, Flexstutzen
Kurze Beschreibung:
“Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sindRäume geplant (Sitzungsräume), die...”
Kurze Beschreibung
Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sindRäume geplant (Sitzungsräume), die eine Lüftungsanlage benötigen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 607316.31 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Nr.05 Schwitzwasserdämmung Der Nachtrag hat die Minderkosten der ursprünglichen mit Amaflex geplanten Wärmedäm-mung für die Lüftungskanäle im...”
Beschreibung der Beschaffung
Nr.05 Schwitzwasserdämmung Der Nachtrag hat die Minderkosten der ursprünglichen mit Amaflex geplanten Wärmedäm-mung für die Lüftungskanäle im Installationsschacht Achse AE-AF zum Inhalt. Diese wird nun als mineralische Dämmung ausgeführt. Die Minderkosten wurden durch den AN aufgezeigt.
Nr.06 Lüftungsgeräte Der Nachtrag hat die Leistung der Änderung des Lüftungsgerätes für die WC-Box Ebene +6 zum Inhalt. Diese wurde im Zuge der laufenden Planung, aber eben nach Auftragserteilung, notwendig.
Nr.07 Flexstutzen Der Nachtrag hat die zusätzliche Leistung der flexiblen Anschlüsse der Brandschutzklappen mit dem Rohrnetz zum Inhalt.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Im Zuge der laufenden Planung sind notwendige Anpassungen seitens des AN, auf die hier reagiert wird.
Nachtragsangebot Nr.05 beinhaltet eine Kostenreduktion...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im Zuge der laufenden Planung sind notwendige Anpassungen seitens des AN, auf die hier reagiert wird.
Nachtragsangebot Nr.05 beinhaltet eine Kostenreduktion aufgrund einer Baustoffanpassung, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung so nicht absehbar war. Der AN reagiert hier im Sinne des Projektes.
Nachtragsangebot Nr.06 musste in der Planung angepasst werden. Die entsprechende Posi-tion war im Ursprungsangebot in ähnlicher Form enthalten, musste aber aufgrund der ange-passten Planung selbst angepasst werden. Das Delta bzw. die Mehrkosten der Anpassung werden vom AN schlüssig dargestellt.
Nachtragsangebot Nr.07 war in dieser Form nicht im Hauptauftrag enthalten und ist aber für eine sichere Inbetriebnahme des Gebäudes zwingend erforderlich. Alle Angebote sind von der Planung geprüft und als schlüssig nachvollziehbar und marktüblich bewertet worden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-33000-045-317.18
Los-Identifikationsnummer: 26
Titel: Nachauftrag Nr. 4 (515.21) Schwitzwasserdämmung, Lüftungs-geräte, Flexstutzen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-22 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wärme + Wasser GmbH
Postanschrift: James-Franck-Str. 25
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8588.62 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 26 Lüftung - NT 07 Lüftungsgerät, Unterkonstruktion, Dämmstoff
Kurze Beschreibung:
“Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sind Räume geplant (Sitzungsräume), die...”
Kurze Beschreibung
Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sind Räume geplant (Sitzungsräume), die eine Lüftungsanlage benötigen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 634427.25 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“NA12 (Lüftungsgerät in Ebene 6 - WC Box)
Installation eines Lüftungsgerätes als Standgerät, welches auf der WC-Box angebracht werden soll.
NA13...”
Beschreibung der Beschaffung
NA12 (Lüftungsgerät in Ebene 6 - WC Box)
Installation eines Lüftungsgerätes als Standgerät, welches auf der WC-Box angebracht werden soll.
NA13 (Unterkonstruktion Ebene 5-6)
In den Ebenen 5 (Anbindung Lüftungszentralen) und 6 (Abströmkanal, Aufzugsvorraum) sind geschützte Unterkonstruktionen erforderlich.
NA14 (Änderung des Dämmstoffes)
Ausführung des Dämmstoffes Conlit Duet Board 90
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das Nachtragsangebot ist durch erforderliche Planungsänderungen im Bauablauf begründet und durch das jeweilige Haupt-LV nicht abgedeckt. Ein Wechsel des AN...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das Nachtragsangebot ist durch erforderliche Planungsänderungen im Bauablauf begründet und durch das jeweilige Haupt-LV nicht abgedeckt. Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Die Leistungen des Nachtragsangebotes beziehen sich unmittelbar auf die bereits beauftragten Leistungen und können und sollten nicht durch einen neuen AN ausgeführt werden.
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung der Nachtragsleistung würde einen weiteren mind. 3-monatigen Zeitverzug bedeuten.
- Bei Ansetzen monatlicher Verzugskosten würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe)
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern.
- Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende Juni 2022) würde es zu Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde.
Aus den vorgenannten Gründen soll der vorliegende Nachtrag beauftragt werden, statt diese Leistungen erneut auszuschreiben.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045_317.18 MZB 253.22
Titel: Nachauftrag Nr. 7 (253.22) Lüftungsgerät, Unterkonstruktion, Dämmstoff
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 624245.28 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10181.97 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Quelle: OJS 2022/S 113-317419 (2022-06-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 302000374-000📞
Fax: +49 302000374505 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaßnahme Tower, Kopfbau West - Los 26 Lüftung
19-B-Ver-0120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 15
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 080-191312
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_045-317.18
Titel: Lüftung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wärme+Wasser GmbH
Postanschrift: James-Franck-Straße 25
E-Mail: berlin@ww-schlieben.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 439522.71 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Postleitzahl: 10707
Telefon: +49 30901393333📞
Fax: +49 30901393334 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit Des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Quelle: OJS 2023/S 023-065666 (2023-01-27)