Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die Stadt Werder (Havel) sowie die Gemeinde Schwielowsee planen im Zuge der Verbesserung der Sicherheit und der Abwicklung des Fußgänger- und Radverkehrs den Neubau einer Rad- und Fußwegbrücke über den Großen Zernsee der Havel (Havel-km 10,2), die parallel zur bestehenden Eisenbahnüberführung (EÜ) der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netzt AG) im Zuge der Bahnstrecke 6110 Potsdam Griebnitzsee – Eilsleben bei Bahn-km 35,386 verläuft. Die Baustelle befindet sich zu großen Teilen auf dem Gelände der DB AG. Das Baurecht wird über einen Gestattungsvertrag zwischen der Wegeanbindungen liegen teilsweise in einem Landschaftsschutzgebiet. DB AG und der LHP geschaffen.
Das östliche Widerlager grenzt an ein Überschwemmungsgebiet.
Im Rahmen der oben genannten Baumaßnahme ist das Fällen von Bäumen notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumfällungen BW 50, Radwegbrücke
OV-L-474-145-19
Produkte/Dienstleistungen: Fällen von Bäumen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die Stadt Werder (Havel) sowie die Gemeinde Schwielowsee planen im Zuge der Verbesserung der Sicherheit und der...”
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die Stadt Werder (Havel) sowie die Gemeinde Schwielowsee planen im Zuge der Verbesserung der Sicherheit und der Abwicklung des Fußgänger- und Radverkehrs den Neubau einer Rad- und Fußwegbrücke über den Großen Zernsee der Havel (Havel-km 10,2), die parallel zur bestehenden Eisenbahnüberführung (EÜ) der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netzt AG) im Zuge der Bahnstrecke 6110 Potsdam Griebnitzsee – Eilsleben bei Bahn-km 35,386 verläuft. Die Baustelle befindet sich zu großen Teilen auf dem Gelände der DB AG. Das Baurecht wird über einen Gestattungsvertrag zwischen der Wegeanbindungen liegen teilsweise in einem Landschaftsschutzgebiet. DB AG und der LHP geschaffen.
Das östliche Widerlager grenzt an ein Überschwemmungsgebiet.
Im Rahmen der oben genannten Baumaßnahme ist das Fällen von Bäumen notwendig.
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Bahnstrecke 6110 Potsdam Griebnitzsee – Eilsleben bei Bahn-km 35,386. Die Baustelle befindet sich zu großen Teilen...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Bahnstrecke 6110 Potsdam Griebnitzsee – Eilsleben bei Bahn-km 35,386. Die Baustelle befindet sich zu großen Teilen auf dem Gelände der DB AG.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Baumfällmaßnahmen ohne Rodung, Lichtraumprofile herstellen, Schutz für Baumstamm herstellen Schutzzaun für Pflanzenbestand herstellen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-07 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Landschaftsbauunternehmen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landeshauptstadt Potsdam
Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDXMY
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
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Quelle: OJS 2019/S 188-457717 (2019-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die Stadt Werder (Havel) sowie die Gemeinde Schwielowsee planen im Zuge der Verbesserung der Sicherheit und der...”
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die Stadt Werder (Havel) sowie die Gemeinde Schwielowsee planen im Zuge der Verbesserung der Sicherheit und der Abwicklung des Fußgänger- und Radverkehrs den Neubau einer Rad- und Fußwegbrücke über den Großen Zernsee der Havel (Havel-km 10,2), die parallel zur bestehenden Eisenbahnüberführung (EÜ) der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netzt AG) im Zuge der Bahnstrecke 6110 Potsdam Griebnitzsee — Eilsleben bei Bahn-km 35,386 verläuft. Die Baustelle befindet sich zu großen Teilen auf dem Gelände der DB AG. Das Baurecht wird über einen Gestattungsvertrag zwischen der Wegeanbindungen liegen teils weise in einem Landschaftsschutzgebiet. DB AG und der LHP geschaffen.
Das östliche Widerlager grenzt an ein Überschwemmungsgebiet.
Im Rahmen der oben genannten Baumaßnahme ist das Fällen von Bäumen notwendig.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 27 888 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam Bahnstrecke
6110 Potsdam Griebnitzsee
Eilsleben bei Bahn-km 35,386
Die Baustelle befindet sich zu großen Teilen auf...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam Bahnstrecke
6110 Potsdam Griebnitzsee
Eilsleben bei Bahn-km 35,386
Die Baustelle befindet sich zu großen Teilen auf dem Gelände der DB AG.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 188-457717
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Baum- und Landschaftspflege GmbH
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 27 888 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 27 888 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRYLN
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
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Quelle: OJS 2020/S 173-418628 (2020-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumfällungen BW 50, Radwegbrücke Nachtrag 1
OV-L-474-145-19
Kurze Beschreibung: Nachtrag 1: Verschiebung Fälltermin.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Nachtrag 1: Verschiebung Fälltermin.
Auftragsvergabe
Titel: Nachtrag 1 Verschiebung Fälltermin
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 500 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 500 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRYKV
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 177-426992 (2020-09-07)