Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
„Auftragsunabhängig“:
— Unternehmen haben zum Nachweis der auftragsunabhängigen Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters“ (Anlage 2 b) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie Nachweise, die von der Anerkennung des Nachweises der Eignung durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters“ (Anlage 2 b) ausdrücklich ausgenommen sind,
— Unterauftragsnehmer/ Eignungsleiher
Beim Einsatz von Unterauftragsnehmern/ Eignungsleihern ist durch den Bieter auf Verlangen, jedoch durch den Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Auftragsvergabe für die vorgesehenen Unterauftragsnehmer/Eignungsleiher die Eignung durch
a) die Vorlage des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung des Bieters“ (Anlage 2b)
Nachzuweisen.
Entsprechende Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
„Auftragsbezogen“:
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde bzw. folgende Angaben gemäß §§ 44, 45 und 46 VgV zu machen:
1. 1-4 Referenz/en von Leistungen in der Baumpflege, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) sind.
Vorgaben:
— Auftragsdauer mind. 6 Monate pro Referenz,
— Jede Referenz muss die Vorhaltung von einem 24. Std. Notdienst beinhalten,
— Ausführungszeitraum nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird bewertet. Ist der Auftraggeber mit der Leistungserbringung und -abwicklung nicht zufrieden, besteht die Möglichkeit seitens der Kreisstadt Unna das Angebot von der weiteren Wertung mangels Eignung auszuschließen.
Ein entsprechender Vordruck ist den Vergabeunterlagen (Anlage 5 c) beigefügt und ist zu verwenden.
Die Angabe der abgefragten Daten (insbesondere Ansprechpartner und Telefonnummer) ist zwingend erforderlich und kann nicht durch Hinweis auf den Datenschutz verweigert werden. Eine Weigerung des Bieters entsprechende Informationen anzugeben führt zum Angebotsausschluss.
Der Bieter sollte, zur Vermeidung eines datenschutzrechtlichen Verstoßes, die Einwilligung der betroffenen Referenzgeber zu entsprechender Weitergabe der Daten einholen. Diese kann „global“ für den Zweck der Verarbeitung in Vergabeverfahren eingeholt worden sein, oder separat für das einzelne Vergabeverfahren. Mit einer entsprechenden Einwilligung sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Bieters gegenüber dem Referenzgeber erfüllt. Diese Einwilligung ist ausschließlich für interne Zwecke des Bieters bestimmt und dem Auftraggeber ausdrücklich nicht im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
— Unteraufträge/Eignungsleihe.
Bieter, die zur Leistungserbringung vorwiegend Unterauftragnehmer einsetzen, müssen die „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Eignungsleihe“ Anlage 4a und die „Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe“ Anlage 4 mit dem Angebot vorlegen.
Weiterhin ist von diesen Nachunternehmern eine den zuvor genannten Anforderungen entsprechende Referenzliste vorzulegen.
Für die sonstigen Nachweise, Bescheinigungen, Zertifikate etc., die durch die Nachunternehmer für die Kernleistung vorzulegen sind, siehe weitere genannte Punkte.
— Bietergemeinschaften
Die Bieter einer Bietergemeinschaft müssen jeweils für den von Ihnen zu erbringenden Leistungsbereich eine nachprüfbare Referenzliste gemäß den oben genannten Bedingungen vorlegen.
Für die sonstigen Nachweise, Bescheinigungen, Zertifikate etc., die für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, für den von Ihnen zu erbringenden Leistungsbereich vorzulegen sind, siehe weitere genannte Punkte.