Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird der Auftraggeber die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens vornehmen.
Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei die Punkte auf die erste Nachkommastelle gerundet werden. Lässt sich die Auswahl aufgrund einer Gleichheit der Gesamtpunkte nicht treffen, erfolgt die Auswahl anhand der bei den Referenzen erzielten Punktzahl. Besteht auch bei diesem Kriterium Punktegleichheit, entscheidet schließlich das Losverfahren.
Die Punkteverteilung stellt sich wie folgt dar:
Maximal 20 Punkte werden für die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Bauüberwachung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vergeben. Weitere maximal 40 Punkte werden für die maximal 4 Brückenbau-Referenzen und weitere maximal 40 Punkte für die maximal 4 Tunnelbau-Referenzen vergeben. Pro Referenz werden dabei jeweils maximal 10 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe wird hierbei wie folgt vorgenommen:
Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Bauüberwachung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Ab einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl von 50 wird die Maximalpunktzahl von 20 Punkten vergeben. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl von 20 werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen wird interpoliert.
Jede Brückenbau-Referenz wird separat mit maximal 10 Punkten bewertet. Maßstab für die Punktevergabe ist die Vergleichbarkeit des Referenz-Brückenbauwerkes zu dem hier ausgeschriebenen Brückenbauwerk der U81. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien. Erfüllt das Referenz-Brückenbauwerk das jeweilige Kriterium, werden pro Kriterium die nachfolgenden Punkte vergeben: Eisenbahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnbrücke (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), mehrfeldriger Stahlüberbau (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Gesamtlänge zwischen den Widerlagern (größer 100 m = 1 Punkt, größer als 250 m = 2 Punkte, 100 m und weniger = 0 Punkte), maximale Stützweite (größer 30 m = 1 Punkt, größer 60 m = 2 Punkte, 30 m und weniger = 0 Punkte), Taktschiebeverfahren (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Tiefgründung mit Bohrpfählen (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Überbau gekrümmt (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), 2-gleisig oder 4 Fahrstreifen (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte).
Jede Tunnelbau-Referenz wird separat mit maximal 10 Punkten bewertet. Maßstab für die Punktevergabe ist die Vergleichbarkeit des Referenz-Tunnelbauwerkes zu dem hier ausgeschriebenen Tunnelbauwerk der U81. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien. Erfüllt das Referenz-Tunnelbauwerk das jeweilige Kriterium, werden pro Kriterium die nachfolgenden Punkte vergeben: Eisenbahn- oder U-Bahn-Tunnel (ja: 2 Punkte, nein = 0 Punkte), unterirdischer Tunnel (ja = 2 Punkte, nein = 0 Punkte), inkl. unterirdischer Bahnhof (ja = 2 Punkte, nein = 0 Punkte), Länge des Tunnelbauwerkes (größer 100 m = 1 Punkt, größer 300 m = 2 Punkte, 100 m und weniger = 0 Punkte), offene Bauweise (ja: 2 Punkte, nein = 0 Punkte).