A96 Memmingen – München Ersatzneubau Hochbrücke Memmingen BW 66-1 FR2 Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung Die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung soll für das Bauvorhaben Hochbrücke Memmingen beauftragt werden. Hierbei sollen sämtliche Leistungen des LVs überwacht und koordiniert werden! Auch eine etwaige Öffentlichkeitsbeteiligung soll mit unterstützt werden. Entscheidungen sollen entsprechend vorbereitet werden. Die endgültige Entscheidung wird jedoch durch den Auftraggeber getroffen. Die konkrete Baubeschreibung ergibt sich aus den übermittelten Dokumenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 19K301-K3503
Kurze Beschreibung:
A96 Memmingen – München
Ersatzneubau Hochbrücke Memmingen BW 66-1 FR2
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung soll für das Bauvorhaben Hochbrücke Memmingen beauftragt werden. Hierbei sollen sämtliche Leistungen des LVs überwacht und koordiniert werden! Auch eine etwaige Öffentlichkeitsbeteiligung soll mit unterstützt werden. Entscheidungen sollen entsprechend vorbereitet werden.
Die endgültige Entscheidung wird jedoch durch den Auftraggeber getroffen.
Die konkrete Baubeschreibung ergibt sich aus den übermittelten Dokumenten.
Die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung soll für das Bauvorhaben Hochbrücke Memmingen beauftragt werden. Hierbei sollen sämtliche Leistungen des LVs überwacht und koordiniert werden! Auch eine etwaige Öffentlichkeitsbeteiligung soll mit unterstützt werden. Entscheidungen sollen entsprechend vorbereitet werden.
Die endgültige Entscheidung wird jedoch durch den Auftraggeber getroffen.
Die konkrete Baubeschreibung ergibt sich aus den übermittelten Dokumenten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Memmingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Vertrag wird von der Autobahndirektion Südbayern, Seidlstr. 7-11, 80331 München vergeben. Die vertragsabwickelnde Stelle ist die Dienststelle Kempten, Rottachstr. 11, 87439 Kempten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A96 Memmingen – München
Ersatzneubau Hochbrücke Memmingen BW 66-1 FR2
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung soll für das Bauvorhaben Hochbrücke Memmingen beauftragt werden. Hierbei sollen sämtliche Leistungen des LVs überwacht und koordiniert werden! Auch eine etwaige Öffentlichkeitsbeteiligung soll mit unterstützt werden. Entscheidungen sollen entsprechend vorbereitet werden.
Die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung soll für das Bauvorhaben Hochbrücke Memmingen beauftragt werden. Hierbei sollen sämtliche Leistungen des LVs überwacht und koordiniert werden! Auch eine etwaige Öffentlichkeitsbeteiligung soll mit unterstützt werden. Entscheidungen sollen entsprechend vorbereitet werden.
Die endgültige Entscheidung wird jedoch durch den Auftraggeber getroffen.
Die konkrete Baubeschreibung ergibt sich aus den übermittelten Dokumenten.
Im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Memmingen und der AS Memmingen-Ost verläuft die Bundesautobahn A 96 Lindau – München durch den nördlichen Stadtbereich von Memmingen. Hier ist beidseitig der Autobahn der im Zuge der Maßnahme „Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen-Amendingen" geplante nachträgliche Lärmschutz bereits zum großen Teil hergestellt worden. Noch nicht hergestellt ist der Lärmschutz beidseitig im Bereich des Bauwerks (BW) 66/1 „Hochbrücke Memmingen". Das vorhandene Brückenbauwerk besteht aus dem südlichen und dem nördlichen Teilbauwerk und überquert von Westenkommend die Gemeindestraße „Eisenburger Straße" mit einem parallel verlaufenden Rad- und Gehweg, die Memminger Ach, den Stadtpark von Memmingen mit diversen künstlich angelegten Wasserflächen, die innerörtliche Straße „In der Neuen Welt" sowie die eingleisigen Bahnstrecken 5400 Neu-Ulm – Kempten und 5360 Buchloe – Memmingen. Die hier beschriebenen Maßnahmen umfassen die Arbeiten für den Ersatzneubau des nördlichen Teilbauwerks der „Hochbrücke Memmingen" (Abbruch und Neubau) einschließlich der notwendigen Entwässerungsanlagen, Fahrzeugrückhaltesysteme und Lärmschutzwände. Das südliche Teilbauwerk bleibt erhalten. Zur richtlinienkonformen Anordnung der Lärmschutzwand und der Schutzplanken werden beide Bauwerkskappen des verbleibenden südlichen Teilbauwerks mit neuen Abmessungen erneuert. Dazu werden auch Anpassungen an den Kragarmen des südlichen Brückenüberbaus notwendig. Parallel mit dem Abbruch und Neubau wird der Autobahndamm nordöstlich der Hochbrücke Memmingen und das in Richtung München nachfolgende Überführungsbauwerk (BW 66/2) verbreitert. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 35 026 431,43 EUR brutto (32 680 899,79 EUR brutto + 2 345 531, 64 EUR brutto für die Lärmschutzwand [hier nur die gelb markierte Position in beigefügter Kostenberechnung]). Umfasst hiervon sind folgende Kostenbereiche: Umbau Süd, Ersatzneubau BW 66/1, Regenrückhaltebecken, BW 66/2, Straßenbau, Lärmschutz und Verkehrsführung.
Im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Memmingen und der AS Memmingen-Ost verläuft die Bundesautobahn A 96 Lindau – München durch den nördlichen Stadtbereich von Memmingen. Hier ist beidseitig der Autobahn der im Zuge der Maßnahme „Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen-Amendingen" geplante nachträgliche Lärmschutz bereits zum großen Teil hergestellt worden. Noch nicht hergestellt ist der Lärmschutz beidseitig im Bereich des Bauwerks (BW) 66/1 „Hochbrücke Memmingen". Das vorhandene Brückenbauwerk besteht aus dem südlichen und dem nördlichen Teilbauwerk und überquert von Westenkommend die Gemeindestraße „Eisenburger Straße" mit einem parallel verlaufenden Rad- und Gehweg, die Memminger Ach, den Stadtpark von Memmingen mit diversen künstlich angelegten Wasserflächen, die innerörtliche Straße „In der Neuen Welt" sowie die eingleisigen Bahnstrecken 5400 Neu-Ulm – Kempten und 5360 Buchloe – Memmingen. Die hier beschriebenen Maßnahmen umfassen die Arbeiten für den Ersatzneubau des nördlichen Teilbauwerks der „Hochbrücke Memmingen" (Abbruch und Neubau) einschließlich der notwendigen Entwässerungsanlagen, Fahrzeugrückhaltesysteme und Lärmschutzwände. Das südliche Teilbauwerk bleibt erhalten. Zur richtlinienkonformen Anordnung der Lärmschutzwand und der Schutzplanken werden beide Bauwerkskappen des verbleibenden südlichen Teilbauwerks mit neuen Abmessungen erneuert. Dazu werden auch Anpassungen an den Kragarmen des südlichen Brückenüberbaus notwendig. Parallel mit dem Abbruch und Neubau wird der Autobahndamm nordöstlich der Hochbrücke Memmingen und das in Richtung München nachfolgende Überführungsbauwerk (BW 66/2) verbreitert. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 35 026 431,43 EUR brutto (32 680 899,79 EUR brutto + 2 345 531, 64 EUR brutto für die Lärmschutzwand [hier nur die gelb markierte Position in beigefügter Kostenberechnung]). Umfasst hiervon sind folgende Kostenbereiche: Umbau Süd, Ersatzneubau BW 66/1, Regenrückhaltebecken, BW 66/2, Straßenbau, Lärmschutz und Verkehrsführung.
Hierfür sind insbesondere Leistungen auszuführen für den Straßen- und Wegebau, Brückenbauwerk BW 66/1, Umbau südliches Teilbauwerk (BA I, Verkehrsphasen 1 und 2), Ersatzneubau BW 66/1, nördliches Teilbauwerk(BA II, Verkehrsphase 3), Umbau BW 66/1 südliches Teilbauwerk, Endzustand (BA III, Verkehrsphase 4), BW66/1 Lärmschutzwände, Regenrückhaltebecken mit integrierter Sedimentation, Landschaftsbau.
Hierfür sind insbesondere Leistungen auszuführen für den Straßen- und Wegebau, Brückenbauwerk BW 66/1, Umbau südliches Teilbauwerk (BA I, Verkehrsphasen 1 und 2), Ersatzneubau BW 66/1, nördliches Teilbauwerk(BA II, Verkehrsphase 3), Umbau BW 66/1 südliches Teilbauwerk, Endzustand (BA III, Verkehrsphase 4), BW66/1 Lärmschutzwände, Regenrückhaltebecken mit integrierter Sedimentation, Landschaftsbau.
Die genaue Beschreibung der durchzuführenden Leistungen ist den gesamten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hier werden alle bisherigen Bauausschreibungen, deren Ausführung zu überwachen ist, zur Verfügung gestellt. Auch die Entsorgungsarbeiten sind zu überwachen, hierfür gibt es jedoch noch keine konkrete Beschreibung.
Die genaue Beschreibung der durchzuführenden Leistungen ist den gesamten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hier werden alle bisherigen Bauausschreibungen, deren Ausführung zu überwachen ist, zur Verfügung gestellt. Auch die Entsorgungsarbeiten sind zu überwachen, hierfür gibt es jedoch noch keine konkrete Beschreibung.
Auch die Bahnanlage ist teilweise tangiert. Hier gibt es jedoch einen eigenen Bauüberwacher (siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Beschreibung dieser Leistung). Mit diesem muss eine Koordination erfolgen.
Der Baubeginn der Maßnahme ist am 20.1.2020. Die Fertigstellung findet bis 6.4.2024 statt. Der konkrete Bauablauf ist der Beschreibung des Hauptauftrags zu entnehmen.
Vergeben werden nunmehr die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung, bestehend aus Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß HOAI.
Der konkrete Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zusammengefasst gesagt übernimmt der Auftragnehmer die gesamte Bauoberleitung sowie örtliche Bauüberwachung. Jegliche Leistungen, die in diesem Zusammenhang anfallen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen, wobei eine ständige Bauüberwachung gefordert wird.
Der konkrete Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zusammengefasst gesagt übernimmt der Auftragnehmer die gesamte Bauoberleitung sowie örtliche Bauüberwachung. Jegliche Leistungen, die in diesem Zusammenhang anfallen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen, wobei eine ständige Bauüberwachung gefordert wird.
Dauer: 60 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag wird von der Autobahndirektion Südbayern, Seidlstr. 7-11, 80331 München vergeben. Die vertragsabwickelnde Stelle ist die Dienststelle Kempten, Rottachstr. 11, 87439 Kempten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hochbrücke Memmingen 87700 Memmingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungskriterien sind auch in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumtragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumtragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
Aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist der spezifische Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 1 000 000 EUR gefordert.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 1 000 000 EUR gefordert.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu gelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen (siehe oben).
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu gelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen (siehe oben).
Auflistung der wesentlichen, vom Bewerber in den letzten knapp 5 Jahren (1.1.2015 bis 13.12.2019) erbrachten Leistungen (Zeitpunkt der Fertigstellung entscheidend), mit Angabe der Objektbezeichnung, der Größenordnung der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie der erbrachten Leistungen und Angaben zur Vergleichbarkeit der Referenzen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich bei der Referenz um ein Brückenbauwerk auf Bundesfernstraßen mit mind. 5 Mio. EUR Gesamtkosten handelt. Hierbei muss die Bauoberleitung und die Bauüberwachung erbracht worden sein.
Auflistung der wesentlichen, vom Bewerber in den letzten knapp 5 Jahren (1.1.2015 bis 13.12.2019) erbrachten Leistungen (Zeitpunkt der Fertigstellung entscheidend), mit Angabe der Objektbezeichnung, der Größenordnung der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie der erbrachten Leistungen und Angaben zur Vergleichbarkeit der Referenzen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich bei der Referenz um ein Brückenbauwerk auf Bundesfernstraßen mit mind. 5 Mio. EUR Gesamtkosten handelt. Hierbei muss die Bauoberleitung und die Bauüberwachung erbracht worden sein.
Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten inkl. der aktuellen Zahl der Beschäftigten (Ingenieure/Techniker/Handwerksmeister).
Mindeststandards:
Referenz(en) über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren:
Erbrachte Leistungen bzgl. Bauoberleitung und bzgl. örtlicher Bauüberwachung bei Brückenbauwerken auf Bundesfernstraßen mit 5 Mio. EUR Gesamtkosten, nachweisbar auch durch 2 Referenzen (einmal bzgl. Bauoberleitung und einmal bzgl. örtlicher Bauüberwachung).
Erbrachte Leistungen bzgl. Bauoberleitung und bzgl. örtlicher Bauüberwachung bei Brückenbauwerken auf Bundesfernstraßen mit 5 Mio. EUR Gesamtkosten, nachweisbar auch durch 2 Referenzen (einmal bzgl. Bauoberleitung und einmal bzgl. örtlicher Bauüberwachung).
Jährliches Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten: mind. 2 Ingenieure (für die Bauoberleitung) und mind. 5 Techniker/Handwerksmeister (für die örtliche Bauüberwachung).
Eine vergleichbare Berufszulassung ist ebenfalls ausreichend.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: BauKaG, siehe Ziffer III.1.1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Ort des Eröffnungstermins: Autobahndirektion Südbayern
Seidlstr. 7-11
80335 München
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Das Angebot besteht aus den Eigenerklärungen zur Eignung sowie den Angebotsunterlagen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt. Das Angebotsformular und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechnerherunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Das Angebot besteht aus den Eigenerklärungen zur Eignung sowie den Angebotsunterlagen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt. Das Angebotsformular und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechnerherunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform(www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagensind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Die Beantwortung der Zuschlagskriterien muss ebenfalls zwingend als Teil des Angebots von Anfang an mit hochgeladen werden. Eine Nachforderung dieser Ausführungen zu den Zuschlagskriterien ist, da es sich hierbei um einen Teil des Angebots selbst handelt, nicht möglich!
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform(www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagensind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Die Beantwortung der Zuschlagskriterien muss ebenfalls zwingend als Teil des Angebots von Anfang an mit hochgeladen werden. Eine Nachforderung dieser Ausführungen zu den Zuschlagskriterien ist, da es sich hierbei um einen Teil des Angebots selbst handelt, nicht möglich!
Zur Einreichung des Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die das Angebot erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Fragen stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebotewerden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ebenso werden Angebote ausgeschlossen, die offen als Kommunikation eingereicht werden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Autobahndirektion Südbayern
Postanschrift: Seidlstr. 7-11
Postleitzahl: 80335
Telefon: +49 8954552-3444📞
E-Mail: vergabe@abdsb.bayern.de📧
Fax: +49 8954552-3644 📠
Quelle: OJS 2019/S 213-523052 (2019-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2056456.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Autobahndirektion Südbayern
Im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Memmingen und der AS Memmingen-Ost verläuft die Bundesautobahn A 96 Lindau – München durch den nördlichen Stadtbereich von Memmingen. Hier ist beidseitig der Autobahn der im Zuge der Maßnahme „Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen-Amendingen“ geplante nachträgliche Lärmschutz bereits zum großen Teil hergestellt worden. Noch nicht hergestellt ist der Lärmschutz beidseitig im Bereich des Bauwerks (BW) 66/1 „Hochbrücke Memmingen“. Das vorhandene Brückenbauwerk besteht aus dem südlichen und dem nördlichen Teilbauwerk und überquert von Westenkommend die Gemeindestraße „Eisenburger Straße" mit einem parallel verlaufenden Rad- und Gehweg,
Im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Memmingen und der AS Memmingen-Ost verläuft die Bundesautobahn A 96 Lindau – München durch den nördlichen Stadtbereich von Memmingen. Hier ist beidseitig der Autobahn der im Zuge der Maßnahme „Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen-Amendingen“ geplante nachträgliche Lärmschutz bereits zum großen Teil hergestellt worden. Noch nicht hergestellt ist der Lärmschutz beidseitig im Bereich des Bauwerks (BW) 66/1 „Hochbrücke Memmingen“. Das vorhandene Brückenbauwerk besteht aus dem südlichen und dem nördlichen Teilbauwerk und überquert von Westenkommend die Gemeindestraße „Eisenburger Straße" mit einem parallel verlaufenden Rad- und Gehweg,
Die Memminger Ach, den Stadtpark von Memmingen mit diversen künstlich angelegten Wasserflächen, die innerörtliche Straße „In der Neuen Welt“ sowie die eingleisigen Bahnstrecken 5400 Neu-Ulm – Kempten und 5360 Buchloe – Memmingen. Die hier beschriebenen Maßnahmen umfassen die Arbeiten für den Ersatzneubau des nördlichen Teilbauwerks der „Hochbrücke Memmingen“ (Abbruch und Neubau) einschließlich der notwendigen Entwässerungsanlagen, Fahrzeugrückhaltesysteme und Lärmschutzwände. Das südliche Teilbauwerk bleibt erhalten. Zur richtlinienkonformen Anordnung der Lärmschutzwand und der Schutzplanken werden beide Bauwerkskappen des verbleibenden südlichen Teilbauwerks mit neuen Abmessungen erneuert.
Die Memminger Ach, den Stadtpark von Memmingen mit diversen künstlich angelegten Wasserflächen, die innerörtliche Straße „In der Neuen Welt“ sowie die eingleisigen Bahnstrecken 5400 Neu-Ulm – Kempten und 5360 Buchloe – Memmingen. Die hier beschriebenen Maßnahmen umfassen die Arbeiten für den Ersatzneubau des nördlichen Teilbauwerks der „Hochbrücke Memmingen“ (Abbruch und Neubau) einschließlich der notwendigen Entwässerungsanlagen, Fahrzeugrückhaltesysteme und Lärmschutzwände. Das südliche Teilbauwerk bleibt erhalten. Zur richtlinienkonformen Anordnung der Lärmschutzwand und der Schutzplanken werden beide Bauwerkskappen des verbleibenden südlichen Teilbauwerks mit neuen Abmessungen erneuert.
Dazu werden auch Anpassungen an den Kragarmen des südlichen Brückenüberbaus notwendig. Parallel mit dem Abbruch und Neubau wird der Autobahndamm nordöstlich der Hochbrücke Memmingen und das in Richtung München nachfolgende Überführungsbauwerk (BW 66/2) verbreitert. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 35 026 431,43 EUR brutto (32 680 899,79 EUR brutto + 2 345 531, 64 EUR brutto für die Lärmschutzwand [hier nur die gelb markierte Position in beigefügter Kostenberechnung]). Umfasst hiervon sind folgende Kostenbereiche: Umbau Süd, Ersatzneubau BW 66/1, Regenrückhaltebecken, BW 66/2, Straßenbau, Lärmschutz und Verkehrsführung. Hierfür sind insbesondere Leistungen auszuführen für den Straßen- und Wegebau, Brückenbauwerk BW 66/1, Umbau südliches Teilbauwerk (BA I, Verkehrsphasen 1 und 2), Ersatzneubau BW 66/1, nördliches Teilbauwerk(BA II, Verkehrsphase 3), Umbau BW 66/1 südliches Teilbauwerk, Endzustand (BA III, Verkehrsphase 4), BW66/1 Lärmschutzwände, Regenrückhaltebecken mit integrierter Sedimentation, Landschaftsbau. Die genaue Beschreibung der durchzuführenden Leistungen ist den gesamten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hier werden alle bisherigen Bauausschreibungen, deren Ausführung zu überwachen ist, zur Verfügung gestellt. Auch die Entsorgungsarbeiten sind zu überwachen, hierfür gibt es jedoch noch keine konkrete Beschreibung. Auch die Bahnanlage ist teilweise tangiert. Hier gibt es jedoch einen eigenen Bauüberwacher (siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Beschreibung dieser Leistung). Mit diesem muss eine Koordination erfolgen.
Dazu werden auch Anpassungen an den Kragarmen des südlichen Brückenüberbaus notwendig. Parallel mit dem Abbruch und Neubau wird der Autobahndamm nordöstlich der Hochbrücke Memmingen und das in Richtung München nachfolgende Überführungsbauwerk (BW 66/2) verbreitert. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 35 026 431,43 EUR brutto (32 680 899,79 EUR brutto + 2 345 531, 64 EUR brutto für die Lärmschutzwand [hier nur die gelb markierte Position in beigefügter Kostenberechnung]). Umfasst hiervon sind folgende Kostenbereiche: Umbau Süd, Ersatzneubau BW 66/1, Regenrückhaltebecken, BW 66/2, Straßenbau, Lärmschutz und Verkehrsführung. Hierfür sind insbesondere Leistungen auszuführen für den Straßen- und Wegebau, Brückenbauwerk BW 66/1, Umbau südliches Teilbauwerk (BA I, Verkehrsphasen 1 und 2), Ersatzneubau BW 66/1, nördliches Teilbauwerk(BA II, Verkehrsphase 3), Umbau BW 66/1 südliches Teilbauwerk, Endzustand (BA III, Verkehrsphase 4), BW66/1 Lärmschutzwände, Regenrückhaltebecken mit integrierter Sedimentation, Landschaftsbau. Die genaue Beschreibung der durchzuführenden Leistungen ist den gesamten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hier werden alle bisherigen Bauausschreibungen, deren Ausführung zu überwachen ist, zur Verfügung gestellt. Auch die Entsorgungsarbeiten sind zu überwachen, hierfür gibt es jedoch noch keine konkrete Beschreibung. Auch die Bahnanlage ist teilweise tangiert. Hier gibt es jedoch einen eigenen Bauüberwacher (siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Beschreibung dieser Leistung). Mit diesem muss eine Koordination erfolgen.
Vergeben werden nunmehr die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung, bestehend aus Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß HOAI. Der konkrete Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zusammengefasst gesagt übernimmt der Auftragnehmer die gesamte Bauoberleitung sowie örtliche Bauüberwachung. Jegliche Leistungen, die in diesem Zusammenhang anfallen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen, wobei eine ständige Bauüberwachung gefordert wird.
Vergeben werden nunmehr die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung, bestehend aus Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß HOAI. Der konkrete Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zusammengefasst gesagt übernimmt der Auftragnehmer die gesamte Bauoberleitung sowie örtliche Bauüberwachung. Jegliche Leistungen, die in diesem Zusammenhang anfallen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen, wobei eine ständige Bauüberwachung gefordert wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hochbrücke Memmingen
87700 Memmingen
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-06 📅
Name: Dipl.-Ing. Bernd Gebauer Ingenieur GmbH
Postanschrift: Elsenheimerstr. 49
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2056456.14 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.