Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist die Abgabe eines ausschreibungskonformen Angebotes. Wird das Angebot unvollständig, z. B. teilw. nicht ausgefüllt, nicht unterschrieben oder ohne die geforderten Nachweise bzw. Unterlagen vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des Bieters führen. Die KASIG (AG) wird ggf. fehlende Nachweise nachfordern. Wenn der Bieter trotz Nachforderung die fehlenden Nachweise nicht binnen der vom AG gesetzten Frist vollständig vorlegt, führt dies zum Ausschluss des Bieters. In gleicher Weise werden Angebote ausgeschlossen, die von den Ausschreibungsbedingungen abweichen. In einem solchen Fall sind nachträgliche Korrekturen ausgeschlossen.
Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, so hat er dem AG jede während des Verfahrens eintretende Änderung in der Zusammensetzung einer etwaigen Bietergemeinschaft unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für sämtliche Bieter bezogen auf Änderungen hinsichtlich von Nachunternehmern, auf deren Eignung und Referenzen sich ein Bieter beruft. Unterbleibt eine solche Anzeige, führt dies zum Ausschluss der Bietergemeinschaft bzw. des Bieters. Der AG ist berechtigt, von dem Bieter für den Fall des Fehlens die schriftliche Zusage eines Nachunternehmers zu verlangen, dass dieser im Fall der Auftragserteilung bereit ist, die ihm zufallenden Leistungen als NU für den AN BÜ AP07 zu erbringen.
Im Zuge der Angebotsprüfung und Angebotswertung erfolgt in einem ersten Schritt die Eignungsprüfung. Der Bieter hat daher seinem Angebot die geforderten, aussagefähigen Unterlagen und Nachweise beizulegen, die seine Eignung für die Erbringung der susgeschriebenen Leistungen belegen.
Geeignet zur Erbringung der ausgeschriebenen Bauüberwachungs- und SiGeKo-Leistungen und damit zur Angebotsabgabe sind nur Bieter, die einen qualifizierten Nachweis der Fachkunde und der entsprechend dem Anforderungskatalog gemäß Ziffer 3 und der Formblätter 1 bis 3, sowie durch Vorlage bzw. Abgabe der geforderten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen, erbringen.
Alle Nachweise müssen aus Projekten in jüngerer Vergangenheit geführt werden.
Referenzen aus nicht vergleichbaren Projekten werden nicht berücksichtigt.
Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 3 und Anlage 4). Diese liegt dieser Allgemeinen Verdingungsunterlage als Anlage bei. Die Matrix erlaubt eine Bewertung hinsichtlich folgender Kategorien mit unterschiedlicher Wichtung:
— wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit
— fachliche Leistungsfähigkeit im Gleisbau, Haltestellenbau, Kanalbau und im Straßenbau sowie Leistungsfähigkeit im Bereich Nachtragsmanagement eine Erläuterung der Voraussetzungen für das Erreichen der jeweiligen Erfüllungsgrade ist Bestandteil der Matrix (siehe Anlage 3 und Anlage 4).
Die Prüfung und Wertung hinsichtlich der Eignung aller Bieter wird in einem Vorgang anhand der Matrix durchgeführt.
Bieter, die sämtliche in der Bewertungsmatrix aufgeführten Mindest-Teilnahmekriterien erfüllen, und zudem bei der Wertung in Summe eine Mindestpunktzahl von 140 Punkten (50 % der max. Punktzahl) erreichen, sind geeignet.
Die Nichterfüllung der Mindest-Teilnahmekriterien, d. h. das Nichterreichen des Erfüllungsgrades „erfüllt“ in einem der folgenden Kriterien führt zwingend zur Versagung der Eignung und damit zum Ausschluss.