Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zur Kindertagesstätte in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die anzufahrenden Ortsgemeinden sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Kindergartenkindern im Landkreis Alzey-Worms
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zur Kindertagesstätte in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die...”
Kurze Beschreibung
Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zur Kindertagesstätte in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die anzufahrenden Ortsgemeinden sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Alzey-Worms🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Verschiedene Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms – laut Leistungsverzeichnis-”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zu den Kindertagesstätten in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zu den Kindertagesstätten in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die anzufahrenden Ortsgemeinden sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Das Rheinlandpfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz –LTTG-)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Das Rheinlandpfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz –LTTG-) vom 1.12.2010 findet Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-15
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-15
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey, Raum 222
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern unserer Behörde gemeinsam, unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern unserer Behörde gemeinsam, unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 114-279947 (2019-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 450 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms – laut Leistungsverzeichnis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 114-279947
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-2-01/E52244289
Titel: Dienstleistung Beförderung von Kindergartenkinder im Landkreis Alzey-Worms
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH Mainz
Postanschrift: Erthalstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +049 61314975022📞
E-Mail: info@orn-online.de📧
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bahn.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 450 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 180-439052 (2019-09-16)