Beförderung von Kindergartenkindern im Landkreis Alzey-Worms

Kreisverwaltung Alzey-Worms

Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zur Kindertagesstätte in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die anzufahrenden Ortsgemeinden sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-12 Auftragsbekanntmachung
2019-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zur Kindertagesstätte in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die anzufahrenden Ortsgemeinden sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alzey-Worms 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Alzey-Worms
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36
Postleitzahl: 55232
Postort: Alzey
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu 🌏
E-Mail: menzel.michael@alzey-worms.de 📧
Telefon: +49 6731/408-4661 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E52244289 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E52244289 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-17 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 114-279947
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern unserer Behörde gemeinsam, unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von verschiedenen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms zu den Kindertagesstätten in 55234 Gau-Heppenheim und 55234 Wahlheim. Die anzufahrenden Ortsgemeinden sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms – laut Leistungsverzeichnis-

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise Europäische Eigenerklärung EEE, oder Eigenerklärung nach Muster 124 und Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Rheinlandpfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz –LTTG-) vom 1.12.2010 findet Anwendung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey, Raum 222
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern unserer Behörde gemeinsam, unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52244289 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 114-279947 (2019-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 180-439052
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 114-279947
ABl. S-Ausgabe: 180

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms – laut Leistungsverzeichnis

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-29 📅
Name: ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH Mainz
Postanschrift: Erthalstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +049 61314975022 📞
E-Mail: info@orn-online.de 📧
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.bahn.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 180-439052 (2019-09-16)