Beförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim, Johann-Baur-Str. 10, 82362 Weilheim bzw. verschiedene Beförderungen von nichtbehinderten Schülern/-innen ohne Begleitpersonen
Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen im freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim bzw. weiteren Schulen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Stadt Weilheim i. OB
Postanschrift: Admiral-Hipper-Straße 20
Postort: Weilheim
Kontaktperson: Frau Loth
Telefon: +49 881682213📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim, Johann-Baur-Str. 10, 82362 Weilheim...”
Titel
Beförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim, Johann-Baur-Str. 10, 82362 Weilheim bzw. verschiedene Beförderungen von nichtbehinderten Schülern/-innen ohne Begleitpersonen
2019/11.1/3
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Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen im freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim bzw. weiteren Schulen.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362 Weilheim” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Oberhausen, Huglfing, Eglfing, Obersöchering, Eberfing, Polling, Raisting, Pähl, Fischen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Oberhausen, Huglfing, Eglfing, Obersöchering, Eberfing, Polling, Raisting, Pähl, Fischen, Wielenbach, Magnetsried, Weilheim (östlich der Bahnlinie München-Garmisch-P., mit Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim. Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit sehr vielen Weilern und Gehöften.
Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von ca. 28 Schülern-innen ausgegangen. Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abgasnorm (EURO-Norm)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 v. H.
Preis (Gewichtung): 90 v. H.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362 Weilheim...”
Titel
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing
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Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing, Peißenberg, Hohenpeißenberg, Wessobrunn, Weilheim (westlich der Bahnlinie München-Garmisch-P., ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim, zur Mittelschule Weilheim und zur Grundschule (Ammerschule) Weilheim.
Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit sehr vielen Weilern und Gehöften.
Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von ca. 55 Schülern-innen ausgegangen. Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
2) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Weilheim (westlich der Bahnlinie München-Garmisch-P., einschl. Lichtenau, ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht folgender Schulen in Weilheim: Realschule und Gymnasium. Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von ca. 8 Schülern-innen ausgegangen. Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
3) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing zum Linienbus in Böbing (Abfahrt um 6.43 Uhr Richtung Weilheim, Haltestelle Böbing, ca. 4 Schüler) und zum Linienbus in Böbing (Abfahrt um 7.13 Uhr Richtung Peißenberg ca. 4 Schüler). Mittags sind ca. 8 Schüler um 13.43 Uhr ab Haltestelle Böbing zurück zu befördern. Stehplätze sind nicht zugelassen. Derzeit wird von insgesamt ca. 8 Schüler-innen ausgegangen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim, Realschule Weilheim, Mittelschule Weilheim und Mittelschule Peißenberg...”
Titel
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim, Realschule Weilheim, Mittelschule Weilheim und Mittelschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Wessobrunn/Forst (Haltestelle Templhof) und Hohenpeißenberg (Haltestelle Hetten)
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Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum der Gemeinde Wessobrunn (einschl. des Ortsteils Forst) zum Linienbus in Forst/Templhof um 6.47 Uhr...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum der Gemeinde Wessobrunn (einschl. des Ortsteils Forst) zum Linienbus in Forst/Templhof um 6.47 Uhr und zum Linienbus in Hohenpeißenberg (Haltestelle Hetten 7.25 Uhr). Mittags sind die Schüler um 13.26 Uhr an der Haltestelle Schule in Forst und um 13.34 Uhr Haltestelle Hetten abzuholen.
Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit sehr vielen Weilern und Gehöften (z. B. hat der Ortsteil Forst, zugehörig zur Gemeinde Wessobrunn, insgesamt 44 Weiler bzw. Gehöfte).
Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von ca. 40 Schülern-innen ausgegangen. Die 40 Schüler teilen sich wie folgt auf: ca. 7 Schüler zur Haltestelle Hetten, ca. 33 Kinder zur Haltestelle in Forst/Templhof. Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu geeigneten 2 Referenzen zu in den vergangenen Jahren ausgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
— Eigenerklärung zu geeigneten 2 Referenzen zu in den vergangenen Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Eigenerklärung für welche Teile des Auftrags beabsichtigt ist, dieses als Unteraufträge zu vergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 016-033872 (2019-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: https://peissenberg.de/start.html🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schüler/-innen im freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim bzw. weiteren...”
Titel
Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schüler/-innen im freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim bzw. weiteren Schulen.
2019/S 016-033872
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Kurze Beschreibung:
“Beförderung von nichtbehinderten Schüler/-innen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim, Johann-Baur-Straße 10, 82362 Weilheim...”
Kurze Beschreibung
Beförderung von nichtbehinderten Schüler/-innen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim, Johann-Baur-Straße 10, 82362 Weilheim bzw. verschiedene Beförderungen von nichtbehinderten Schüler/-innen ohne Begleitpersonen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 740 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schüler/-innen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Fröderzentrum Johann-Baur-Straße 10 in 82362 Weilheim.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim.
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing, Peißenberg, Hohenpeißenberg, Wessobrunn, Weilheim (westlich der Bahnlinie München-Garmisch-P., ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim, zur Mittelschule Weilheim und zur Grundschule (Ammerschule) Weilheim.
Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit sehr vielen Weilern und Gehöften.
Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von ca. 55 Schülern-innen ausgegangen. Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
2) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim.
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Weilheim (westlich der Bahnlinie München-Garmisch-P., einschl. Lichtenau, ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht folgender Schulen in Weilheim: Realschule und Gymnasium. Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von ca. 8 Schülern-innen ausgegangen. Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
3) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing zum Linienbus in Böbing (Abfahrt um 6.43 Uhr Richtung Weilheim, Haltestelle Böbing, ca. 4 Schüler) und zum Linienbus in Böbing (Abfahrt um 7.13 Uhr Richtung Peißenberg ca. 4 Schüler). Mittags sind ca. 8 Schüler um 13.43 Uhr ab Haltestelle Böbing zurück zu befördern. Stehplätze sind nicht zugelassen. Derzeit wird von insgesamt ca. 8 Schüler-innen ausgegangen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 016-033872
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schüler/-innen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Fröderzentrum Johann-Baur-Straße 10 in 82362 Weilheim.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gansneder Busreisen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Holzhofstraße 4
Postort: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 88162411📞
E-Mail: toni.gansneder@gmx.de📧
Region: Weilheim-Schongau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Busunternehmen Oppenrieder
Postanschrift: Ettinger Straße 18
Postort: Eberfing
Postleitzahl: 82390
Name: Omnibusbetrieb Rudolf Bader
Postanschrift: Achstraße 22
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 82386
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 254
Höchstes Angebot: 580
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362 Weilheim...”
Titel
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str. 10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing
Mehr anzeigen Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 569
Höchstes Angebot: 1140
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim, Realschule Weilheim, Mittelschule Weilheim und Mittelschule Peißenberg...”
Titel
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim, Realschule Weilheim, Mittelschule Weilheim und Mittelschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Wessobrunn/Forst (Haltestelle Templhof) und Hohenpeißenberg (Haltestelle Hetten)
Mehr anzeigen Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Engelschall Schülerbeförderung
Postanschrift: Templhofring 15
Postort: Wessobrunn
Postleitzahl: 82405
Telefon: +49 8809512📞
E-Mail: jm.engelschall@gmx.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 173
Höchstes Angebot: 732
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 093-225231 (2019-05-10)