— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns, — Sonderfahrten zu Unterrichtsorten außerhalb der Stammschule (z. B. Exkursionen, Werkstätten, usw.), — Zusätzlich können Beförderungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung von Schülerinnen und Schülern im Kindernotdienst bzw. in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses sowie die vorübergehende Einzelbeförderung zu Schulstandorten notwendig werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Kurze Beschreibung:
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns,
— Sonderfahrten zu Unterrichtsorten außerhalb der Stammschule (z. B. Exkursionen, Werkstätten, usw.),
— Zusätzlich können Beförderungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung von Schülerinnen und Schülern im Kindernotdienst bzw. in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses sowie die vorübergehende Einzelbeförderung zu Schulstandorten notwendig werden.
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns,
— Sonderfahrten zu Unterrichtsorten außerhalb der Stammschule (z. B. Exkursionen, Werkstätten, usw.),
— Zusätzlich können Beförderungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung von Schülerinnen und Schülern im Kindernotdienst bzw. in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses sowie die vorübergehende Einzelbeförderung zu Schulstandorten notwendig werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Sachgebiet Zentrale Vergabe und Beschaffung
Postanschrift: Neuer Markt 3
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de🌏
E-Mail: daniel.haustein@rostock.de📧
Telefon: +49 381/3812315📞
Fax: +49 381/3812333 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E32228444🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E32228444🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-597789
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Als Besonderheit bei der Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass sich zu jedem neuen Schuljahr die Schülerzahlen, die Stundenpläne der entsprechenden Schulen, die Schulstandorte und die Tourenpläne ändern können.
Als Besonderheit bei der Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass sich zu jedem neuen Schuljahr die Schülerzahlen, die Stundenpläne der entsprechenden Schulen, die Schulstandorte und die Tourenpläne ändern können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns,
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns,
— Sonderfahrten zu Unterrichtsorten außerhalb der Stammschule (z. B. Exkursionen, Werkstätten, usw.),
— Zusätzlich können Beförderungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung von Schülerinnen und Schülern im Kindernotdienst bzw. in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses sowie die vorübergehende Einzelbeförderung zu Schulstandorten notwendig werden.
— Zusätzlich können Beförderungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung von Schülerinnen und Schülern im Kindernotdienst bzw. in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses sowie die vorübergehende Einzelbeförderung zu Schulstandorten notwendig werden.
Siehe Punkt II.1.4).
Zusätzliche Informationen:
Als Besonderheit bei der Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass sich zu jedem neuen Schuljahr die Schülerzahlen, die Stundenpläne der entsprechenden Schulen, die Schulstandorte und die Tourenpläne ändern können.
Als Besonderheit bei der Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass sich zu jedem neuen Schuljahr die Schülerzahlen, die Stundenpläne der entsprechenden Schulen, die Schulstandorte und die Tourenpläne ändern können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen/Präqualifizierung zugelassen).
— Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Nachweis über das Vorhandensein einer Insassenversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2,5 Millionen EUR,
— Eigenerklärungen zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V,
— „Urkalkulation“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen/Präqualifizierung zugelassen).
— Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB,
— mindestens 3 Referenzen von gleichartig ausgeführten Leistungen als Behindertenfahrdienst,
— Zertifikat entsprechend den Anforderungen des Kriterienkatalogs zum TÜV/DEKRA-Verfahren „sichere Beförderung von Kranken und Menschen mit Behinderungen (sicherer Kranken- und Behindertentransfer)“,
— Nachweis (z. B. TÜV-/DEKRA-Gutachten) über das Vorhandensein von Fahrzeugen mit Spezialbehindertensitzen, Personen- und Rollstuhlrückhaltesystemen, Hubmatik/Lift/oder Ähnliches zum Transport von Rollstuhlfahrern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885164📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 243-597789 (2019-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns;
— Sonderfahrten zu Unterrichtsorten außerhalb der Stammschule (z. B. Exkursionen, Werkstätten, usw.);
— Zusätzlich können Beförderungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung von Schülerinnen und Schülern im Kindernotdienst bzw. in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses sowie die vorübergehende Einzelbeförderung zu Schulstandorten notwendig werden.
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns;
— Sonderfahrten zu Unterrichtsorten außerhalb der Stammschule (z. B. Exkursionen, Werkstätten, usw.);
— Zusätzlich können Beförderungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung von Schülerinnen und Schülern im Kindernotdienst bzw. in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses sowie die vorübergehende Einzelbeförderung zu Schulstandorten notwendig werden.
Gesamtwert des Auftrags: 418480.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns;
— Beförderung von derzeit 30 behinderten Schülerinnen und Schülern von der Wohnanschrift zum Unterrichtsbeginn in die jeweilige Schule innerhalb und auch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (z. B. Bützow, Putbus, Potsdam) sowie nach Unterrichtsende zurück an den Schultagen entsprechend der Schuljahres- und Ferienplanung Mecklenburg-Vorpommerns;
— Sonderfahrten zu Unterrichtsorten außerhalb der Stammschule (z. B. Exkursionen, Werkstätten, usw.);
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-28 📅
Name: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rostock e. V.
Postanschrift: Trelleborger Straße 11
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland 🇩🇪 Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 418480.32 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrags gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.