Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsunterlagen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat seine Eignung zur Erfüllung des Vertrags fachkundig und leistungsfähig nachzuweisen und zudem, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt. Als Nachweis der Eignung haben Unternehmen mit dem Angebot die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen:
— ISO 9001 Zertifikat,
— Eigenerklärung zur Eignung und
— Nachweis RAL-GZ 951/1 für Abfall- und Wertstoffbehälter oder gleichwertige Nachweise wie:
–– Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum,
–– Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes nach ISO/IEC 17025 – mit Angabe der zulässigen Prüfnormen DIN EN 840 und Gültigkeitsdatum,
–– Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach Mark NF, mit Angabe der Prüf-normen sowie Ausgabedatum,
–– Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mitgeltenden Nor-men gemäß RAL-GZ 951/1,
–– Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller,
–– Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle, mit An-gabe der Richtlinien,
–– Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes – mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum,
–– Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1 – mit An-gabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum,
–– Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ 951/1,
–– Prüfbericht der letzten bestandenen Überwachungsprüfung, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Der Prüfbericht darf nicht älter als max.12 Monate sein. Der Prüfbericht enthält die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten AWB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers,
–– die Eigenüberwachung für die im Auftrag spezifizierte Produktion muss gemäß den Prüf-vorgaben der RAL GZ 951/1 durchgeführt und dokumentiert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber müssen diese Prüfdokumentationen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.