Die Stadt FFB hat nach Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz und der Bayerischen Beihilfeverordnung den anspruchsberechtigten Beschäftigten inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfe zu leisten. Nachdem die Stadt FFB kein eigenes Personal für die Verwaltung und Abwicklung der Beihilfe vorhält, soll diese im Rahmen einer Beihilfeablöseversicherung an einen geeigneten Anbieter übertragen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beihilfeablöseversicherung vom 1.1.2020 bis 31.12.2023
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen und Altersvorsorge📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt FFB hat nach Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz und der Bayerischen Beihilfeverordnung den anspruchsberechtigten Beschäftigten inklusive der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt FFB hat nach Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz und der Bayerischen Beihilfeverordnung den anspruchsberechtigten Beschäftigten inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfe zu leisten. Nachdem die Stadt FFB kein eigenes Personal für die Verwaltung und Abwicklung der Beihilfe vorhält, soll diese im Rahmen einer Beihilfeablöseversicherung an einen geeigneten Anbieter übertragen werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürstenfeldbruck
Beschreibung der Beschaffung:
“Gewährung und Verwaltung von Beihilfezahlungen sowie aller für die Abwicklung der Beihilfe erforderlichen Dienstleistungen. Hieraus resultieren folgende...”
Beschreibung der Beschaffung
Gewährung und Verwaltung von Beihilfezahlungen sowie aller für die Abwicklung der Beihilfe erforderlichen Dienstleistungen. Hieraus resultieren folgende Leistungsschwerpunkte:
• Prüfung, Bearbeitung und Abrechnung von Beihilfeanträgen
• Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen und beihilferelevanten Angaben der anspruchsberechtigten Beschäftigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen
• telefonische Auskunftserteilung und Beratung der beihilfeberechtigten Personen sowie der Stadt FFB bei Fragen zu An-/Abmeldungen und Änderungen im Beihilferecht
• Erstellung von Informationsschreiben für die beihilfeberechtigten Personen und die Stadt FFB bei Änderungen des Beihilferechts
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrags...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrags ist auf sechs Jahre begrenzt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Berufsqualifikation, Nachweis durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise (§ 44 VgV),
— Eigenerklärung, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der Berufsqualifikation, Nachweis durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise (§ 44 VgV),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern (§ 48 VgV),
— Ist der Bieter eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen: 1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft; 2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter; 3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird. 4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften,
— Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV),
— Beabsichtigt ein Bieter, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die oben genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieter und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieter und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 VgV),
— Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird,
— Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen. Eine entspr. Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist einzureichen,
— Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er bspw. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen,
— Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl,
— Erklärung über Ausstattung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen,
— Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl,
— Erklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Fürstenfeldbruck, Raum 038, Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Auf Fragen, die nach dem 10.05.2019 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig...”
Auf Fragen, die nach dem 10.05.2019 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Angebot abgegeben werden.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss.
Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
Fax: +49 8921762859 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
Fax: +49 8921762859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
Fax: +49 8921762859 📠
Quelle: OJS 2019/S 065-152156 (2019-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 81412811616📞
Fax: +49 81412821616 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beihilfeablöseversicherung vom 1.1.2020 bis 31.12.2023; Verlängerung bis maximal 31.12.2025
L-201-19”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 280 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürstenfeldruck
Beschreibung der Beschaffung:
“Gewährung und Verwaltung von Beihilfezahlungen sowie aller für die Abwicklung der Beihilfe erforderlichen Dienstleistungen. Hieraus resultieren folgende...”
Beschreibung der Beschaffung
Gewährung und Verwaltung von Beihilfezahlungen sowie aller für die Abwicklung der Beihilfe erforderlichen Dienstleistungen. Hieraus resultieren folgende Leistungsschwerpunkte:
— Prüfung, Bearbeitung und Abrechnung von Beihilfeanträgen,
— Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen und beihilferelevanten Angaben der anspruchsberechtigten Beschäftigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen,
— telefonische Auskunftserteilung und Beratung der beihilfeberechtigten Personen sowie der Stadt FFB bei Fragen zu An-/Abmeldungen und Änderungen im Beihilferecht,
— Erstellung von Informationsschreiben für die beihilfeberechtigten Personen und die Stadt FFB bei Änderungen des Beihilferechts.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 065-152156
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HUK-Coburg-Krankenversicherung AG
Postanschrift: Bahnhofsplatz
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 898 518 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 154-380623 (2019-08-08)