Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages für die Sankt Georg Unternehmensgruppe zu den Produkten Windows Server User CAL, Windows 10 Enterprise, RDS und Exchange sowie für die Datacenterlizenzierung. Die Punkte aus dem Microsoft Programm müssen für die St. Georg Unternehmensgruppe nutzbar sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beitritt zum Microsoft Enterprise Agreement
065 19
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages für die Sankt Georg Unternehmensgruppe zu den Produkten Windows Server User CAL, Windows 10...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages für die Sankt Georg Unternehmensgruppe zu den Produkten Windows Server User CAL, Windows 10 Enterprise, RDS und Exchange sowie für die Datacenterlizenzierung. Die Punkte aus dem Microsoft Programm müssen für die St. Georg Unternehmensgruppe nutzbar sein.
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages für die Sankt Georg Unternehmensgruppe zu den Produkten Windows Server User CAL, Windows 10...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages für die Sankt Georg Unternehmensgruppe zu den Produkten Windows Server User CAL, Windows 10 Enterprise, RDS und Exchange sowie für die Datacenterlizenzierung. Die Punkte aus dem Microsoft Programm müssen für die St. Georg Unternehmensgruppe nutzbar sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.1) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.1) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
1.2) Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.3) Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Vorlage Kopie);
1.4) unterschriebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3) Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Vorlage Kopie);
1.4) unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Anlage 1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.5) Nachweis der Zertifizierung nach:
1.5.1) ISO 27001 – Informationssicherheitsmanagement (ISMS);
1.5.2) ISO 27005/31000 – Risikomanagement;
1.5.3) ISO...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.5) Nachweis der Zertifizierung nach:
1.5.1) ISO 27001 – Informationssicherheitsmanagement (ISMS);
1.5.2) ISO 27005/31000 – Risikomanagement;
1.5.3) ISO 22313 – Business Continuity Management;
1.5.4) ISO 27017 – Informationssicherheit in der Cloud;
1.5.5) ISO 27018 – Datenschutz in der Cloud.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-07
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04DRR9
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 171-417071 (2019-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunale Gesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 171-417071
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 065 19
Titel: Beitritt zum MIcrosoft Enterprise Agreement
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Cancom GmbH
Postanschrift: Fuggerstraße 1 d
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV – Wahrung der Vertraulichkeit- und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen...”
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV – Wahrung der Vertraulichkeit- und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7) und V.2.4) die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04DH8H
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 215-527283 (2019-11-04)