Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2020 im Landkreis Stendal (8 Lose)

Amt 65 - Hochbauamt und Gebäudemanagement

Los 1 Befliegung; Los 2 v. Boden i. Gemeindegeb. der VG Seehausen; Los 3 v. Boden i. Süden des LK; Los 4 v. Boden i. Gemeindegeb. der EG Stadt Bismark; Los 5 v. Boden im Osten des LK; Los 6 mech. Behandl. entlang v. Kreisstraßen i. Noden des LK u. sachg. Entsorg.; Los 7 mech. Behandl. im Gemeindegeb. der VG Seehausen u. sachg. Endsorg.; Los 8 mech. Behandl. im Süden u. Osten des LK u. sachg. Entsorg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-06 Auftragsbekanntmachung
2020-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bekämpfung von Forstschädlingen
Referenznummer: 70.01/01/2019
Kurze Beschreibung:
Los 1 Befliegung; Los 2 v. Boden i. Gemeindegeb. der VG Seehausen; Los 3 v. Boden i. Süden des LK; Los 4 v. Boden i. Gemeindegeb. der EG Stadt Bismark; Los 5 v. Boden im Osten des LK; Los 6 mech. Behandl. entlang v. Kreisstraßen i. Noden des LK u. sachg. Entsorg.; Los 7 mech. Behandl. im Gemeindegeb. der VG Seehausen u. sachg. Endsorg.; Los 8 mech. Behandl. im Süden u. Osten des LK u. sachg. Entsorg.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bekämpfung von Forstschädlingen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bekämpfung von Forstschädlingen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt 65 - Hochbauamt und Gebäudemanagement
Postanschrift: Hospitalstr. 1-2
Postleitzahl: 39576
Postort: Hansestadt Stendal
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-stendal.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-stendal.de 📧
Telefon: +49 3931607947 📞
Fax: +49 3931607948 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-11 📅
Datum des Beginns: 2020-04-15 📅
Datum des Endes: 2020-06-15 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 217-532930
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 489724.90 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 8
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Befliegung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Ausbringung eines Biozids gegen den Eichenprozessionsspinner mittels Luftfahrzeug.
Vorhabensort:
Die Bekämpfung erfolgt auf Flächen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Beflogen werden Feldgehölze, Alleen, Parkflächen sowie Waldflächen und -ränder. Es handelt sich demnach sowohl um flächige als auch linienförmige Befliegungen.
Die Bekämpfungsfläche umfasst voraussichtlich: etwa 704,43 Hektar.
Die angegebene zu befliegende Flächengröße ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Fläche besteht auch nach Zuschlagserteilung nicht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich abgearbeiteten Fläche nach deren Befliegung.
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Karten und GPS Datafile werden vom Auftraggeber zugearbeitet. Die Befliegung der Befallsflächen wird durch die untere Forstbehörde des Landkreises Stendal koordiniert.
Leistungszeitraum:
Die Befliegung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.
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Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 15.4.2020 bis 15.6.2020
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES
Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur aviochemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit nur für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.
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Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
Zusätzliche Informationen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Bezeichnung des Loses: Los 2 Bekämpfung v. Boden im GG der VG Seehausen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
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Es sind voraussichtlich etwa 4 029 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen.
Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht.
Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.
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Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.
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Zusätzliche Informationen:
Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Bezeichnung des Loses: Los 3 Bekämpfung v. Boden im Süden des LK
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Süden des Landkreises Stendal.
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Verbandsgemeinde Arneburg Goldbeck, Stadt Tangermünde, Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Hansestadt Osterburg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
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Es sind voraussichtlich etwa 4 327 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumanzahl beruht auf folgender Planung:
Hansestadt Osterburg: 720 Bäume; Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 161 Bäume; Stadt Tangermünde: 272 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte: 314 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege im Süden des Landkreises Stendal): 2 860 Bäume.
Zur Beachtung:
Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
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Bezeichnung des Loses: Los 4 Bekämfung v. Boden im GG der EG Stadt Bismark
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Bismark.
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Bismark des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
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Es sind voraussichtlich etwa 2 946 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen.
Bezeichnung des Loses: Los 5 Bekämpfung v. Boden im Osten des LK
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Osten des Landkreises Stendal.
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und der Hansestadt Havelberg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und überregionalen Radwegen.
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Es sind voraussichtlich etwa 2 779 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 450 Bäume; Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 1 649 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 680 Bäume.
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Bekämpfungsmittel:
Biozid Foray ES
Bezeichnung des Loses: Los 6 mech. Behandl. entl. v. Kreisstr. i. Norden des LK u. sachger. Entsorg.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal und
sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials.
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.
Es sind voraussichtlich etwa 614 Einzelbäume entlang von Kreisstraßen zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Bäume weisen im Mittel einen Behang von etwa 20 Nestern je Baum auf.
Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 1.6.2020 bis 15.8.2020
Auflagen:
Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
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Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.
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Bezüglich Los 6, Los 7 und Los 8 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6, Los 7 und Los 8 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7 und der Drittplatzierte für Los 8.
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Bezeichnung des Loses: Los 7 mech. Behandl. i. GG der VG Seehausen u. sachger. Entsorg.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen und
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.
Es sind voraussichtlich etwa 200 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Bäume weisen einen Behang von etwa 60 Nestern je Baum auf.
Bezeichnung des Loses: Los 8 mech. Behandl. i. Süden u. Osten des LK u. sachger. Entsorg.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume im Süden und Osten des Landkreises Stendal und sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials.
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen und östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.
Es sind voraussichtlich etwa 795 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 30 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Bismark: 620 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen): 145 Bäume. Die Bäume weisen einen Behang von etwa 20 Nestern je Baum auf.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Angebot ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, nachzuweisen.
2) Mit dem Angebot ist von jedem Bieter eine Erklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben (Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) für nicht präqualifizierte Bieter, präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifikation ihres Unternehmens bei.
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Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen,
— Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das auszufüllende Formblatt 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
3) Des Weiteren sind mit dem Angebot von den Bietern gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Eigenerklärungen zu folgenden Paragraphen abzugeben:
— § 10 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— § 12 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation;
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (nur vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft)
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen/Eignungsnachweise:
1) Eine Erklärung zur Zuverlässigkeit von jedem Nachunternehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft (Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) für nicht präqualifizierte Bieter, präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifikation ihres Unternehmens bei.
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2) Eigenerklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt von jedem Nachunternehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft:
3) Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigung der Eigenerklärungen) von in die engere Wahl kommenden Bietern:
(a) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
(b) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegeliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal c) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
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(c) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist als Originalunterlage (soweit die Gültigkeit im Original von der ausstellenden Stelle gefordert wird);
(d) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt solche Bescheinigung ausstellt als Originalunterlage (soweit die Gültigkeit im Original von der ausstellenden Stelle gefordert wird);
(e) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers als Originalunterlage (soweit die Gültigkeit im Original von der ausstellenden Stelle gefordert wird);
(f) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz.
Sofern gemäß § 48 Abs. 8 VgV der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber akzeptiert.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers mit Nennung der Deckungssumme (Kopien ausreichend)
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124)
Sofern gemäß § 48 Abs. 8 VgV der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber akzeptiert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Drei Referenzen vergleichbarer Leistungen (hinsichtlich Art und Umfang) aus den letzten 5 Jahren mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Menge Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
2) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Sofern gemäß § 48 Abs. 8 VgV der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber akzeptiert.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hochbauamt und Gebäudemanagement/Vergabestelle
Internetadresse: www.landkreis-stendal.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455140 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141444 📠
Internetadresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr. 4, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegende Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2019/S 217-532930 (2019-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1 Befliegung; — Los 2 v. Boden i. Gemeindegeb. der VG Seehausen; — Los 3 v. Boden i. Süden des LK; — Los 4 v. Boden i. Gemeindegeb. der EG Stadt Bismark; — — Los 5 v. Boden im Osten des LK; — Los 6 mech. Behandl. entlang v. Kreisstraßen i. Norden des LK u. sachg. Entsorg.; — Los 7 mech. Behandl. im Gemeindegeb. der VG Seehausen u. sachg. Endsorg.; — Los 8 mech. Behandl. im Süden und Osten des LK u. sachg. Entsorg.
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Gesamtwert des Auftrags: 440923.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt 65 – Hochbauamt und Gebäudemanagement
Postanschrift: Hospitalstraße 1-2

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 076-180351
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 217-532930
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1 Befliegung;
— Los 2 v. Boden i. Gemeindegeb. der VG Seehausen;
— Los 3 v. Boden i. Süden des LK;
— Los 4 v. Boden i. Gemeindegeb. der EG Stadt Bismark;
— — Los 5 v. Boden im Osten des LK;
— Los 6 mech. Behandl. entlang v. Kreisstraßen i. Norden des LK u. sachg. Entsorg.;
— Los 7 mech. Behandl. im Gemeindegeb. der VG Seehausen u. sachg. Endsorg.;
— Los 8 mech. Behandl. im Süden und Osten des LK u. sachg. Entsorg.
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Ausbringung eines Biozids gegen den Eichenprozessionsspinner mittels Luftfahrzeug. Vorhabensort: Die Bekämpfung erfolgt auf Flächen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Beflogen werden Feldgehölze, Alleen, Parkflächen sowie Waldflächen und -ränder. Es handelt sich demnach sowohl um flächige als auch linienförmige Befliegungen.
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Die Bekämpfungsfläche umfasst voraussichtlich:
etwa 704,43 Hektar. Die angegebene zu befliegende Flächengröße ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Fläche besteht auch nach Zuschlagserteilung nicht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich abgearbeiteten Fläche nach deren Befliegung. Karten und GPS Datafile werden vom Auftraggeber zugearbeitet. Die Befliegung der Befallsflächen wird durch die untere Forstbehörde des Landkreises Stendal koordiniert. Leistungszeitraum: Die Befliegung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
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Zeitrahmen: 15.4.2020 bis 15.6.2020.
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES. Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur aviochemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit nur für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
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Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im
Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege. Es sind voraussichtlich etwa 4029 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.4.2020.bis 15.6.2020. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES. Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindesanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
Süden des Landkreises Stendal. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Verbandsgemeinde Arneburg Goldbeck, Stadt Tangermünde, Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Hansestadt Osterburg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege. Es sind voraussichtlich etwa 4327 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumanzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Osterburg: 720 Bäume; Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck: 161 Bäume; Stadt Tangermünde: 272 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte: 314 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege im Süden des Landkreises Stendal): 2860 Bäume. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.4.2020 bis 15.6.2020. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
Bezeichnung des Loses: Los 4 Bekämpfung v. Boden im GG der EG Stadt Bismark
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im
Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Bismark. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Bismark des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege. Es sind voraussichtlich etwa 2946 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.4.2020 bis 15.6.2020. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
Osten des Landkreises Stendal. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und der Hansestadt Havelberg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und überregionalen Radwegen. Es sind voraussichtlich etwa 2779 Einzelbäume zu Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 450 Bäume; Verbandsgemeinde Elbe -Havel-Land 1649 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 680 Bäume. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bkämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 15.4.2020 bis 15.6.2020. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
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Bezeichnung des Loses: Los 6 mech. Behandl. entl.v. Kreisstr. i. Norden des LK u. sachger. Entsorg.
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume
entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal und sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen. Es sind voraussichtlich etwa 614 Einzelbäume entlang von Kreisstraßen zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Bäume weisen im Mittel einen Behang von etwa 20 Nestern je Baum auf. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden. Zeitrahmen: 1.6.2020 bis 15.8.2020. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Auflagen: Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen. Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 6, Los 7 und Los 8 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. <gibt ein Bieter sowohl für Los 6, Los 7 und Los 8 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7 und der Drittplatzierte für Los 8.
im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen und sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen. Es sind voraussichtlich etwa 200 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Bäume weisen einen Behang von etwa 60 Nestern je Baum auf. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden. Zeitrahmen: 1.6.2020 bis 15.8.2020. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Auflagen: Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen. Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 6, Los 7 und Los 8 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6, Los 7 und Los 8 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7 und der Drittplatzierte für Los 8.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungdlos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume im Süden und Osten des Landkreises Stendal und sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen und östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen. Es sind voraussichtlich etwa 795 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 30 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Bismark: 620 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen): 145 Bäume. Die Bäume weisen einen Behang von etwa 20 Nestern je Baum auf. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden. Zeitrahmen: 1.6.2020 bis 15.8.2020. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahme durch den Auftraggeber. Auflagen: Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen. Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 6, Los 7 und Los 8 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6, Los 7 und Los 8 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7 und der Drittplatzierte für Los 8.
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Zusätzliche Informationen:
Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind, Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-31 📅
Name: Helix Fluggesellschaft mbH
Postanschrift: Öhringer Straße 12
Postort: Neuenstein
Postleitzahl: 74632
Land: Deutschland 🇩🇪
Baden-Württemberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 247290.15 EUR 💰
Name: Enviro Pest Control GmbH
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Postort: Biederitz
Postleitzahl: 39175
Land: Sachsen-Anhalt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 19753.38 EUR 💰
20184.59 EUR 💰
Name: Grünwerk Magdeburg GmbH
Postanschrift: Industriestraße 6
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39126
Gesamtwert des Auftrags: 15951.12 EUR 💰
Name: SBK Dietrich
Postanschrift: Bismarker Straße 26
Postort: Hansestadt Osterburg
Postleitzahl: 39606
Gesamtwert des Auftrags: 15377.60 EUR 💰
Name: Top Schädlingsbekämpfung
Postanschrift: Friedrich-Engels-Straße 12
Postort: Bad Belzig
Postleitzahl: 14806
Land: Brandenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 36906.33 EUR 💰
20 230 EUR 💰
65230.15 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
5
7
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe zu beachten. Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2020/S 076-180351 (2020-04-15)