Belieferung mit Wasserfiltern inkl. Wechselservice

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Belieferung mit Wasserfiltern inkl. Wechselservice.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-27 Auftragsbekanntmachung
2019-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geräte zum Filtrieren von Wasser
Referenznummer: 07/2019/EU/E34
Kurze Beschreibung: Belieferung mit Wasserfiltern inkl. Wechselservice.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geräte zum Filtrieren von Wasser 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geräte zum Filtrieren von Wasser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postleitzahl: 39120
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/ 🌏
E-Mail: g3@med.ovgu.de 📧
Telefon: +49 391-6715152 📞
Fax: +49 391-6715104 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=241815 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=241815 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-097575
ABl. S-Ausgabe: 43

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Belieferung mit Wasserfiltern inkl. Wechselservice
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen: 2-Jährige Verlängerung möglich (siehe Leistungsbeschreibung)
Bezeichnung des Loses: Kein Los 2 vorhanden
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen;
2) Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen;
3) Eigenerklärung des Bieters für den Fall der Tatbestände lt. §§ 123 und 124 geeignete Nachweise zu erbringen, wie den Tatbeständen abgeholfen wurde lt. § 125 GWB, § 128 GWB;
4) Gültige Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben;
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
7) Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis;
8) Eintragung im Berufs-und Handelsregister;
9) Gewerbezentralregisterauszug;
10)Bescheinigung zur Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht);
11) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe;
12) Bescheinigung bzw. Bestätigung zum Nachweis von Tariftreue und Entgeltgleichheit;
13) Bescheinigung bzw. Bestätigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
14) Einverständniserklärung zur Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, sowie Kontrollen zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
15) Vereinbarung zu Sanktionen Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen - Anhalt ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich Darstellung der personellen Situation.
Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen, mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner.
(Angabe von mind. 3 Leistungen erforderlich)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Oben genannte Kontaktstelle

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3/Zentraler Einkauf
Geschäftsbereich 3/Zentraler Einkauf/Herr Wagner
Telefon: +49 391-6713053 📞
E-Mail: fabian.wagner@med.ovgu.de 📧
Fax: +49 391-67290110 📠
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=241815 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 043-097575 (2019-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Belieferung mit Wasserfiltern inkl. Wechselservice
Gesamtwert des Auftrags: 347 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 114-279520
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 043-097575
ABl. S-Ausgabe: 114

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-10 📅
Name: Pall GmbH Medical
Postort: Dreieich
Land: Deutschland 🇩🇪
Offenbach, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 241738.74 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3 / Zentraler Einkauf
Geschäftsbereich 3 / Zentraler Einkauf / Herr Wagner

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB — Entscheidung der Vergabekammer
Quelle: OJS 2019/S 114-279520 (2019-06-13)