Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Unternehmensreferenzen (Mindestanforderung)
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2015 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.3 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art und Umfang kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 stellt der Auftraggeber ein Formular "Referenzen" sowie weitere Informationen zu deren Darstellung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
1.1 1 Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Kanalreinigung und -inspektion im Sicherheitsbereich von Flughäfen
Leistungsumfang: ≥ 30 000 EUR pro Einzelauftrag.
2. Personelle Ausstattung (Mindestanforderung):
2.1 Die durchschnittliche Anzahl von 15 Angestellten mit entsprechender Berufsausbildung in den letzten 3 Kalenderjahren 2016, 2017, 2018.
2.2 Mindestens 5 Angestellte mit entsprechender Berufsausbildung eine Berufserfahrung ≥ 5 Jahren, in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen (siehe Leistungsart "Kanalreinigung und -inspektion im Sicherheitsbereich von Flughäfen"), nachweisen müssen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2.1 und Punkt 2.2 stellt der Auftraggeber ein Formular "Personelle Ausstattung" sowie weitere Informationen zu deren Darstellung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
3. Angaben zur Technischen Ausstattung (Mindestanforderung)
3.1 Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaft muss über folgende Technische Ausstattung verfügen:
Vorhandensein eines Fuhrparks von mind. 10 Fahrzeugen mit folgenden Einsatzfahrzeugen:
— Mind. 3 Kamerawagen
— Mind. 2 Fahrzeuge für die Dichtheitsprüfung
— Mind. 2 Fahrzeuge mit Hochdruckspüler, Saug-/Spülfahrzeuge mit Wasserrückführung
— Mind. 3 Fahrzeuge für die Rohrreinigung
Für die geforderten Personalangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 3.1 stellt der Auftraggeber das Formular "Technische Ausstattung" zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
4. Zertifizierung (Mindestanforderung):
4.1 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber der Nachweis erbracht wird, dass sein Unternehmen über folgende Gütezeichen Kanalbau verfügt:
— Gütezeichen I (Inspektion)
— Gütezeichen R (Reinigung)
— Gütezeichen D (Dichtheitsprüfung)
5. Eigenerklärung - Bestätigung zu Reaktionszeiten im Notfall (Mindestanforderung)
5.1 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber über die vorgefertigte Eigenerklärung bestätigt wird, dass er die Reaktionszeiten im Notfall gewährleisten kann. Ein entsprechendes Formular Eigenerklärung "Reaktionszeiten" ist beigefügt und zu verwenden.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), aufgeführten Eignungskriterien folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Die als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien sind in Ziff. III.1.3 (Nr.1-5) aufgeführt.