Berater Immobilienstrategie

AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Berater Immobilienstrategie

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-19 Auftragsbekanntmachung
2019-02-22 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2019-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2019-02-15-RPS-PLO
Kurze Beschreibung: Berater Immobilienstrategie
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postleitzahl: 67304
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY7FF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY7FF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 038-085876
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY7FF

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsrahmenvertrages zur Unterstützung der Restrukturierung und Bereinigung des eigenen Immobilienbestandes von gegenwärtig 35 eigenen Gebäuden.
Ziel des Beratungsauftrages ist es, für die Auftraggeberin eine kurz-, mittel- und langfristige Strategie für die Gestaltung des eigenen und angemieteten Immobilienportfolios für kundenferne Geschäftsräume zu erstellen. Diese Strategie muss dabei im Einklang mit der Personalstrategie und des demografischen Wandels bei der Auftraggeberin stehen sowie nach wirtschaftlichen, infrastrukturellen und arbeitsmarkttechnischen Aspekten optimiert sein.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er kann im beiderseitigen Einverständnis mit einem Vorlauf von 3 Monaten zum Vertragsende um jeweils 12 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus ist nicht möglich.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Abgabe der Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, in Teil IV A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE);
2) Eigenerklärung in Teil III EEE, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die nachfolgend genannten Deckungssummen mindestens abdeckt und diese während des Leistungszeitraumes aufrecht erhalten werden.
— Personenschäden: 1 000 000,00 Euro
— Sachschäden: 500 000,00 Euro
— Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 10 000 000,00 Euro
Ersatzweise Abgabe einer Erklärung, dass nach Zuschlagserteilung unverzüglich eine Haftpflichtversicherung in der vorstehend genannten Höhe (Mindestdeckungssumme) abgeschlossen und diese während des Leistungszeitraumes aufrecht erhalten wird.
Eine Kopie der Versicherungspolice ist vor Auftragsbeginn vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
2) Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahren (2016-2018).
Mindeststandards:
Anforderung an die Referenzen:
Referenz 1: Bei der Referenz müssen mindestens die ausgeschriebenen Phasen I-IV der Leistungsbeschreibung) in vergleichbarer Form erbracht worden sein.
In der erarbeiteten Strategie wurden mindestens 12 Immobilienobjekte betrachtet und Standortempfehlungen ausgesprochen.
Referenz 2: Bei der Referenz müssen mindestens drei der ausgeschriebenen Phasen I-IV der Leistungsbeschreibung in vergleichbarer Form erbracht worden sein.
In der erarbeiteten Strategie wurden mindestens 6 Immobilienobjekte betrachtet und Standortempfehlungen ausgesprochen.
Referenz 3: Bei der Referenz müssen mindestens zwei der ausgeschriebenen Phasen I-IV der Leistungsbeschreibung in vergleichbarer Form erbracht worden sein.
In der erarbeiteten Strategie wurden mindestens 3 Immobilienobjekte betrachtet und Standortempfehlungen ausgesprochen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (Anlage 10 der Vergabeunterlagen): Die in den Vergabeunterlagen für den Bieter jeweils einschlägige Erklärung entsprechend hinterlegte Mustererklärung 1 und/oder 3, ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY7FF/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt das Verfahren im Auftrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch
Postanschrift: Rosenhtaler Straße 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2019/S 038-085876 (2019-02-19)
Ergänzende Angaben (2019-02-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 041-093812
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 038-085876
ABl. S-Ausgabe: 41
Quelle: OJS 2019/S 041-093812 (2019-02-22)