Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Weiterentwicklung und Anpassung. Der Auftrag umfasst die Beratung und Implementierung mit entsprechender Konfiguration der SAP SuccessFactors Module „Learning“ (LMS), „Performance & Goals“ (P&G) und „Succession & Development“ (S&D) sowie SAP JAM advanced plus.
Die zukünftigen Talentmanagementmodule sollen sich nahtlos in die bestehende IT- und BO-Infrastruktur der Auftraggeber einfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 61352
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, auch für die ARGE Niedersachsen AOK Rechenzentrum Bremen/Niedersachsen”
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 30519
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 14467
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 44269
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 95444
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6NS/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle, Ansprechpartnerin Madlen Dalvai
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6NS🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung und Implementierung SAP SuccessFactors Module
2019-10-04-SYS-DAL
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Weiterentwicklung und Anpassung. Der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Weiterentwicklung und Anpassung. Der Auftrag umfasst die Beratung und Implementierung mit entsprechender Konfiguration der SAP SuccessFactors Module „Learning“ (LMS), „Performance & Goals“ (P&G) und „Succession & Development“ (S&D) sowie SAP JAM advanced plus.
Die zukünftigen Talentmanagementmodule sollen sich nahtlos in die bestehende IT- und BO-Infrastruktur der Auftraggeber einfügen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK-Gemeinschaft hat einen gemeinsamen HR-IT Master aufgebaut, der den einzelnen AOKs verschiedene Systeme einheitlich zur Nutzung anbietet. Basis ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK-Gemeinschaft hat einen gemeinsamen HR-IT Master aufgebaut, der den einzelnen AOKs verschiedene Systeme einheitlich zur Nutzung anbietet. Basis ist derzeit die Anwendung SAP HCM, die von allen AOKs zur Umsetzung der Kerngeschäftsprozesse (Abrechnung, Organisationsmanagement, Stammdaten) eingesetzt wird. Der HR-IT Master soll aktuell um die Cloud-Lösung SAP SuccessFactors erweitert werden, um die Talentmanagementprozesse Learning, Performance & Goals und Succession & Development technisch zu unterstützen. Der Auftragsgegenstand umfasst die Beratung und Implementierung mit entsprechender Konfiguration der SAP SuccessFactors Module. Die zukünftigen Talentmanagementmodule sollen sich nahtlos in die bestehende IT- und BO-Infrastruktur einfügen. Durch die zukünftige Verwendung eines gemeinsamen Tenants soll die Pilotierung genutzt werden, um gemeinsame Grundeinstellungen zu definieren und eine
Harmonisierung der bisher unterschiedlichen Prozesse und Formulare zu unterstützen, wobei die notwendige fachliche Flexibilität in den einzelnen AOKs gewährleistet werden soll. Der Auftragnehmer soll bei der Auslotung der Möglichkeiten und Grenzen unterstützen sowie die notwendigen Strukturen (Namenkonventionen etc.) aufbauen, um die Aufwände für Wartung und Administration möglichst gering zu halten. Zudem wird die Entscheidungsfindung hinsichtlich eines Umstiegs auf weitere Module von SAP SuccessFactors beraten. Die Leistungserbringung erfolgt mehrstufig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Beratung hinsichtlich eines „Masteransatzes“ und dem Grund-Setup des SAP SF Tenants nach Zuschlagserteilung. Parallel begleitet er die Pilotierung der Module „Performance & Goals“ und „Succession & Development“ in einer AOK sowie parallel die Pilotierung des Moduls „Learning“ mit SAP Jam advanced plus in 2 weiteren AOKs inklusive der Integration der Module in den HR-IT Master. Nach erfolgreichem Go-Live der 3 Pilotierungen führt der Auftragnehmer ab 2020 die Implementierungen in weiteren AOKs durch. Die Umsetzung umfasst neben der fachlichen und technischen Feinkonzeption auch die Konfiguration, die Implementierung, die Funktions-, Schnittstellen, und Integrationstests durch den Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie die Tester-, Administratoren- und Train-the-Trainer-Schulungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Umsätze des Unternehmens im Bereich SAP SuccessFactors bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
— positive...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Umsätze des Unternehmens im Bereich SAP SuccessFactors bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
— positive Geschäftsprognose
(Gesamtumsatz >5 % wachsend) = 10 Punkte
— konstante Geschäftsprognose
(Gesamtumsatz 0 — 5 %) = 5 Punkte
— negative Geschäftsprognose
(Gesamtumsatz <0 %) = 0 Punkte
2) Aktuelle Zahl der Mitarbeiter/-innen in Festanstellung mit einer SuccessFactors Zertifizierung pro Modul P&G, S&D, LMS
— Mitarbeiterzahl >= 15 20 Punkte,
— Mitarbeiterzahl >= 10 10 Punkte,
— Mitarbeiterzahl >= 5 5 Punkte**,
— Mitarbeiterzahl < 5 Ausschluss*.
*es müssen in jedem der Module mindestens 5 Mitarbeiter eine SuccessFactors Zertifizierung vorweisen
** es müssen in jedem Modul mindestens 5/10/15 Mitarbeiter eine SuccessFactors Zertifizierung vorweisen um die jeweilige Punktzahl (5/10/20 Punkte) zu erreichen
3) Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter/-innen in Festanstellung im Bereich SAP SuccessFactors der letzten 3 Jahre
— steigende Mitarbeiterzahl = 10 Punkte,
— konstant/ tendenziell steigende (2018 >2016) Mitarbeiterzahl = 5 Punkte,
— (tendenziell) sinkende Mitarbeiterzahl (2016<2018) =0 Punkte.
4) Durchführung von vergleichbaren Projekten (Implementierung ein oder mehrerer SAP SuccessFactors Module in einem Tenant mit Integration in ein oder mehrere SAP HCM in einem dezentral aufgestellten Unternehmen/Konzern o. Ä.).
— mind. 4 Implementierungsprojekte in einem dezentral aufgestellten Unternehmen/Konzern mit der Anbindung mehrere SAP HCM Systeme in einem Tenant = 50 Punkte,
— mind. 4 Implementierungsprojekte in einem dezentral aufgestellten Unternehmen/Konzern, davon mind. 2 Projekte, bei denen mehrere SAP HCM Systeme in einem Tenant angebunden wurden = 40 Punkte,
— mind. 4 Implementierungsprojekte in einem dezentral aufgestellten Unternehmen/Konzern mit Nutzung eines Tenants = 20 Punkte,
— weniger als 4 Implementierungsprojekte in einem dezentral aufgestellten Unternehmen/Konzern mit Nutzung eines Tenants = Ausschluss.
5) Berufliche Erfahrung der Projektleitung mit der Leitung von SAP SuccessFactors-Implementierungsprojekten:
— mind. 36 Monate = 15 Punkte,
— mind. 24 Monate = 10 Punkte,
— mind. 12 Monate = 5 Punkte,
— unter 12 Monate = Ausschluss.
6) Professional Zertifizierung der Projektleitung für die Module „LMS“ und/oder „Performance & Goals“ und/oder „Succession & Development“ in SAP SuccessFactors:
— Professional Zertifizierung in mindestens 2 Modulen = 15 Punkte,
— Professional Zertifizierung in einem Modul = 10 Punkte,
— Professional Zertifizierung in keinem Modul = 0 Punkte.
7) Berufliche Erfahrung aller Kernteammitarbeiter mit SAP SuccessFactors-Implementierungsprojekten:
— 6 Mitarbeiter mind. 24 Monate = 20 Punkte,
— 6 Mitarbeiter mind. 18 Monate = 10 Punkte,
— 6 Mitarbeiter mind. 12 Monate = 5 Punkte,
— unter 12 Monate = 0 Punkte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR je Schadensfall.
4) Umsatzzahlen:
Die Umsatzerlöse in dem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Geschäftsbereich in den 3 Geschäftsjahren 2016-2018 müssen zumindest jeweils 5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen haben.
“Zu 3) für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR je Schadensfall;
Zu 4)...”
Zu 3) für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR je Schadensfall;
Zu 4) müssen zumindest jeweils 5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5) Kernteam Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters und Kernteams mit Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen;
6) Aktuelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Kernteam Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters und Kernteams mit Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen;
6) Aktuelle Zahl der Mitarbeiter/-innen in Festanstellung mit einer SuccessFactors Zertifizierung in den Modulen P&G, S&D, LMS;
7) Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter/-innen in Festanstellung im Bereich SAP SuccessFactors;
8) Durchführung von vergleichbaren Projekten (Implementierung ein oder mehrerer SAP SuccessFactors Module in einem Tenant mit Integration in ein oder mehrere SAP HCM in einem dezentral aufgestellten Unternehmen/Konzern o. Ä.);
9) Berufliche Erfahrung der Projektleitung mit der Leitung von SAP SuccessFactors-Implementierungsprojekten;
10) Professional Zertifizierung der Projektleitung für die Module „LMS“ und/oder „Performance & Goals“ und/oder „Succession & Development“ in SAP SuccessFactors;
11) Berufliche Erfahrung aller Kernteammitarbeiter mit SAP SuccessFactors-Implementierungsprojekten;
12) die berufliche Leistungsfähigkeit kann verneint werden, sofern der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaften Interessen verfolgt, die mit der Pflicht zur objektiven und neutralen Leistungserbringung im Widerspruch stehen und die die Ausführung des Auftrages nachhaltig beeinflussen können, vgl. § 46 Abs. 2 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 5) Der Bieter muss erklären, dass nachfolgend genannten Mindestanforderungen von dem vorgesehenen Kernteam erfüllt werden:
— Zertifizierungen in den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 5) Der Bieter muss erklären, dass nachfolgend genannten Mindestanforderungen von dem vorgesehenen Kernteam erfüllt werden:
— Zertifizierungen in den SF-Modulen „LMS“, „Performance & Goals“ sowie „Succession & Development“ werden durch das Kernteam abgedeckt und jeder Mitarbeiter des Kernteams muss mindestens eine der genannten Zertifizierungen vorweisen,
— Fundiertes Know How und Erfahrungen in der Implementierung von SAP SuccessFactors und Integration in die Anwendungsarchitektur großer Unternehmen,
— Kenntnisse der SAP-Systeme (SF, HCM, LSO, Organisationsmanagement, Stammdaten, BW, Fiori, Cloud Plattform) werden durch das Kernteam abgedeckt,
— Erfahrungen in der Entwicklung von Anwendungen auf Basis der SAP Cloud Plattform werden durch das Kernteam abgedeckt,
— Erfahrungen in den relevanten Schnittstellentechnologien, insbesondere SAP Cloud Plattform werden durch das Kernteam abgedeckt,
— Erfahrungen in der Implementierung von SAP Learning mit SAP JAM advanced plus werden durch das Kernteam abgedeckt,
— Verhandlungssicheres Deutsch.
Für den Projektleiter sind zusätzlich folgende Qualifikationen erfüllt:
— Leitung mind. eines vergleichbaren Referenzprojektes.
Zu 6) in jedem der Module P&G, S&D, LMS müssen mindestens 5 Mitarbeiter eine SuccessFactors Zertifizierung vorweisen;
Zu 8) mindestens 4 vergleichbare Projekte;
Zu 9) mindestens 12 Monate.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-05
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-30 📅
“(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet...”
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD6NS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 194-471883 (2019-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-07) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK Baden – Württemberg
Name: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Name: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Name:
“AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, auch für die ARGE Niedersachsen AOK Rechenzentrum Bremen/Niedersachsen”
Name: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Name: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Name: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BüvA_Beratung und Implementierung SAP SuccessFactors Module
BüVA_2019-10-04-SYS-DAL”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK-Gemeinschaft hat einen gemeinsamen HR-IT Master aufgebaut, der den einzelnen AOKs verschiedene Systeme einheitlich zur Nutzung anbietet. Basis ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK-Gemeinschaft hat einen gemeinsamen HR-IT Master aufgebaut, der den einzelnen AOKs verschiedene Systeme einheitlich zur Nutzung anbietet. Basis ist derzeit die Anwendung SAP HCM, die von allen AOKs zur Umsetzung der Kerngeschäftsprozesse (Abrechnung, Organisationsmanagement, Stammdaten) eingesetzt wird. Der HR-IT Master soll aktuell um die Cloud-Lösung SAP SuccessFactors erweitert werden, um die Talentmanagementprozesse Learning, Performance & Goals und Succession & Development technisch zu unterstützen. Der Auftragsgegenstand umfasst die Beratung und Implementierung mit entsprechender Konfiguration der SAP SuccessFactors Module. Die zukünftigen Talentmanagementmodule sollen sich nahtlos in die bestehende IT- und BO-Infrastruktur einfügen. Durch die zukünftige Verwendung eines gemeinsamen Tenants soll die Pilotierung genutzt werden, um gemeinsame Grundeinstellungen zu definieren und eine Harmonisierung der bisher unterschiedlichen Prozesse und Formulare zu unterstützen, wobei die notwendige fachliche Flexibilität in den einzelnen AOKs gewährleistet werden soll. Der Auftragnehmer soll bei der Auslotung der Möglichkeiten und Grenzen unterstützen sowie die notwendigen Strukturen (Namenkonventionen etc.) aufbauen, um die Aufwände für Wartung und Administration möglichst gering zu halten. Zudem wird die Entscheidungsfindung hinsichtlich eines Umstiegs auf weitere Module von SAP SuccessFactors beraten. Die Leistungserbringung erfolgt mehrstufig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Beratung hinsichtlich eines „Masteransatzes“ und dem Grund-Setup des SAP SF Tenants nach Zuschlagserteilung. Parallel begleitet er die Pilotierung der Module „Performance & Goals“ und „Succession & Development" in einer AOK sowie parallel die Pilotierung des Moduls „Learning“ mit SAP Jam advanced plus in 2 weiteren AOKs inklusive der Integration der Module in den HR-IT Master. Nach erfolgreichem Go-Live der 3 Pilotierungen führt der Auftragnehmer ab 2020 die Implementierungen in weiteren AOKs durch. Die Umsetzung umfasst neben der fachlichen und technischen Feinkonzeption auch die Konfiguration, die Implementierung, die Funktions-, Schnittstellen, und Integrationstests durch den Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie die Tester-, Administratoren- und Train-the-Trainer-Schulungen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 194-471883
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: keine
Titel: Beratung und Implementierung SAP SuccessFactors Module
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Capgemini Deutschland GmbH
Postanschrift: Potsdamer Platz 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“I. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
II. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die...”
I. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
II. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD9QG
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 071-169216 (2020-04-07)