Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen. Zu erbringen sind die Leistungen: 1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer 3.2.10. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 4) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.5. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 5) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.6. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 6) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.7. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 7) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.8. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3); 8) Vorbereitung und Abwicklung von Grunderwerben/Reprivatisierungen“ (Ziffer 3.2.9. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3). Dem mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter obliegt die gesamte Organisation und Koordinierung der Umsetzung der gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“. Der Stadtrat der Stadt Geyer hat auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 20.3.2015, Stand Februar 2018, mit Beschluss vom 6.3.2018 – 005/2018/SR – (Anlage C 2) das Gebiet „Innerer Stadtkern“ als Maßnahmengebiet i. S. v. § 171 b) Abs. 1 BauGB festgelegt. Mit Stadtratsbeschluss vom 6.3.2018 – 006/2018/SR – (Anlage C 3) wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innerer Stadtkern“ fest-gelegt. Gemäß Antrag der Stadt Geyer vom 26.3.2018 (Anlage C 4) hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – mit Bescheid vom 30.10.2018 – IK215 – (Anlage C 5) eine Zuwendung für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet bewilligt; der Finanzrahmen beträgt insgesamt 7 036 000,00 EUR. Die Stadt Geyer hat am 12.12.2018 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“, umfassend eine Fläche von insgesamt 18,40 ha, einen Folgeantrag (Anlage C 6) für das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Als zu fördernde Einzelmaßnahmen hat die Stadt Geyer die weitere Vorbereitung (Öffentlichkeitsarbeit), Ordnungsmaßnahmen (Rückbau privater baulicher Anlagen, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Parkierungsanlagen, sonstige Ordnungsmaßnahmen), Baumaßnahmen (Erneuerung von Gebäuden privater Dritter, gemeindeeigenen Gebäude, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen) sowie sonstige Maßnahmen (Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte, Gebietsabrechnung, Handlungskonzept, Verfügungsfonds) beantragt. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat der Stadt Geyer mit Bescheid vom 10.7.2019 – IK214 – (Anlage C 7) für den Bewilligungszeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2023 für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ eine Zuwendung (Anteilsfinanzierung in Höhe von 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Die bewilligten Finanzhilfen müssen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: EU 3/19
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen.
Zu erbringen sind die Leistungen:
1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer 3.2.10. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
4) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.5. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
5) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.6. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
6) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.7. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
7) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.8. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
8) Vorbereitung und Abwicklung von Grunderwerben/Reprivatisierungen“ (Ziffer 3.2.9. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3).
Dem mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter obliegt die gesamte Organisation und Koordinierung der Umsetzung der gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“.
Der Stadtrat der Stadt Geyer hat auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 20.3.2015, Stand Februar 2018, mit Beschluss vom 6.3.2018 – 005/2018/SR – (Anlage C 2) das Gebiet „Innerer Stadtkern“ als Maßnahmengebiet i. S. v. § 171 b) Abs. 1 BauGB festgelegt. Mit Stadtratsbeschluss vom 6.3.2018 – 006/2018/SR – (Anlage C 3) wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innerer Stadtkern“ fest-gelegt. Gemäß Antrag der Stadt Geyer vom 26.3.2018 (Anlage C 4) hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – mit Bescheid vom 30.10.2018 – IK215 – (Anlage C 5) eine Zuwendung für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet bewilligt; der Finanzrahmen beträgt insgesamt 7 036 000,00 EUR. Die Stadt Geyer hat am 12.12.2018 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“, umfassend eine Fläche von insgesamt 18,40 ha, einen Folgeantrag (Anlage C 6) für das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Als zu fördernde Einzelmaßnahmen hat die Stadt Geyer die weitere Vorbereitung (Öffentlichkeitsarbeit), Ordnungsmaßnahmen (Rückbau privater baulicher Anlagen, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Parkierungsanlagen, sonstige Ordnungsmaßnahmen), Baumaßnahmen (Erneuerung von Gebäuden privater Dritter, gemeindeeigenen Gebäude, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen) sowie sonstige Maßnahmen (Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte, Gebietsabrechnung, Handlungskonzept, Verfügungsfonds) beantragt. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat der Stadt Geyer mit Bescheid vom 10.7.2019 – IK214 – (Anlage C 7) für den Bewilligungszeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2023 für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ eine Zuwendung (Anteilsfinanzierung in Höhe von 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Die bewilligten Finanzhilfen müssen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 geplant.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen.
Zu erbringen sind die Leistungen:
1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer 3.2.10. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
4) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.5. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
5) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.6. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
6) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.7. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
7) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.8. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
8) Vorbereitung und Abwicklung von Grunderwerben/Reprivatisierungen“ (Ziffer 3.2.9. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3).
Dem mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter obliegt die gesamte Organisation und Koordinierung der Umsetzung der gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“.
Der Stadtrat der Stadt Geyer hat auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 20.3.2015, Stand Februar 2018, mit Beschluss vom 6.3.2018 – 005/2018/SR – (Anlage C 2) das Gebiet „Innerer Stadtkern“ als Maßnahmengebiet i. S. v. § 171 b) Abs. 1 BauGB festgelegt. Mit Stadtratsbeschluss vom 6.3.2018 – 006/2018/SR – (Anlage C 3) wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innerer Stadtkern“ fest-gelegt. Gemäß Antrag der Stadt Geyer vom 26.3.2018 (Anlage C 4) hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – mit Bescheid vom 30.10.2018 – IK215 – (Anlage C 5) eine Zuwendung für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet bewilligt; der Finanzrahmen beträgt insgesamt 7 036 000,00 EUR. Die Stadt Geyer hat am 12.12.2018 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“, umfassend eine Fläche von insgesamt 18,40 ha, einen Folgeantrag (Anlage C 6) für das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Als zu fördernde Einzelmaßnahmen hat die Stadt Geyer die weitere Vorbereitung (Öffentlichkeitsarbeit), Ordnungsmaßnahmen (Rückbau privater baulicher Anlagen, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Parkierungsanlagen, sonstige Ordnungsmaßnahmen), Baumaßnahmen (Erneuerung von Gebäuden privater Dritter, gemeindeeigenen Gebäude, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen) sowie sonstige Maßnahmen (Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte, Gebietsabrechnung, Handlungskonzept, Verfügungsfonds) beantragt. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat der Stadt Geyer mit Bescheid vom 10.7.2019 – IK214 – (Anlage C 7) für den Bewilligungszeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2023 für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ eine Zuwendung (Anteilsfinanzierung in Höhe von 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Die bewilligten Finanzhilfen müssen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 geplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-13 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 241-591898
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Aufgabe des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters ist es, die Stadt Geyer bei den im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen obliegenden Aufgaben zu unterstützen sowie bei der Vorbereitung, bei der Durchführung und bei dem Abschluss der erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beraten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Geyer. Die durch den mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3), die Bestandteil des Vertrages ist. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist verpflichtet, weitere Leistungen über den ausdrücklich bestimmten Umfang hinaus zu übernehmen, wenn die Stadt Geyer diese beantragt (einseitige Option zur Beauftragung weiterer Leistungen), es sei denn, der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Ein Anspruch auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht nicht. Soweit an den mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter weitere Leistungen beauftragt werden sollen, bedarf die Beauftragung der Schriftform. Die Stadt Geyer ist berechtigt, Änderungen der Leistung des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters anzuordnen.
Es erfolgt eine Bewertung der Qualitätskriterien „Projektablauf“, „Projektleitung, Personal“, „Fristen- und Terminplanung sowie -steuerung“ und „Qualitätssteuerung“ mit maximal 10 erreichbaren Punkten nach folgendem Punktesystem:
10 Punkte -> ausgezeichnet (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden ohne jede Einschränkung erreicht bzw. übertroffen)
7 Punkte -> durchschnittlich (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden mit geringen Einschränkungen erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung ober-halb des Mittelwertes erwarten)
4 Punkt -> unterdurchschnittlich (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele wer-den nur mit erheblichen Einschränkungen erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung lediglich im Mittelwert erwarten).
0 Punkte -> ungenügend (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden vollständig nicht erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung lediglich unter dem Mittelwert erwarten).
Grundlage der Bewertung ist das gemäß den Anforderungen an das Angebot vorzulegende Konzept. Soweit in der Wertungsmatrix Unterkategorien benannt sind, werden diese innerhalb der jeweiligen Kategorie gleich gewichtet, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt ist.
Das Zuschlagskriterium Preis wird wie folgt gewertet:
Der Bieter mit dem geringsten Preis erhält 10 Punkte. Für die Wertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem geringsten Preis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit 3 Stellen nach dem Komma.
Aufgabe des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters ist es, die Stadt Geyer bei den im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen obliegenden Aufgaben zu unterstützen sowie bei der Vorbereitung, bei der Durchführung und bei dem Abschluss der erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beraten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Geyer. Die durch den mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3), die Bestandteil des Vertrages ist. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist verpflichtet, weitere Leistungen über den ausdrücklich bestimmten Umfang hinaus zu übernehmen, wenn die Stadt Geyer diese beantragt (einseitige Option zur Beauftragung weiterer Leistungen), es sei denn, der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Ein Anspruch auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht nicht. Soweit an den mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter weitere Leistungen beauftragt werden sollen, bedarf die Beauftragung der Schriftform. Die Stadt Geyer ist berechtigt, Änderungen der Leistung des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters anzuordnen.
Es erfolgt eine Bewertung der Qualitätskriterien „Projektablauf“, „Projektleitung, Personal“, „Fristen- und Terminplanung sowie -steuerung“ und „Qualitätssteuerung“ mit maximal 10 erreichbaren Punkten nach folgendem Punktesystem:
10 Punkte -> ausgezeichnet (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden ohne jede Einschränkung erreicht bzw. übertroffen)
7 Punkte -> durchschnittlich (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden mit geringen Einschränkungen erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung ober-halb des Mittelwertes erwarten)
4 Punkt -> unterdurchschnittlich (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele wer-den nur mit erheblichen Einschränkungen erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung lediglich im Mittelwert erwarten).
0 Punkte -> ungenügend (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden vollständig nicht erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung lediglich unter dem Mittelwert erwarten).
Grundlage der Bewertung ist das gemäß den Anforderungen an das Angebot vorzulegende Konzept. Soweit in der Wertungsmatrix Unterkategorien benannt sind, werden diese innerhalb der jeweiligen Kategorie gleich gewichtet, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt ist.
Das Zuschlagskriterium Preis wird wie folgt gewertet:
Der Bieter mit dem geringsten Preis erhält 10 Punkte. Für die Wertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem geringsten Preis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit 3 Stellen nach dem Komma.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen.
Zu erbringen sind die Leistungen:
1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer 3.2.10. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
4) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.5. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
5) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.6. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
6) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.7. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
7) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.8. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
8) Vorbereitung und Abwicklung von Grunderwerben/Reprivatisierungen“ (Ziffer 3.2.9. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3).
Dem mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter obliegt die gesamte Organisation und Koordinierung der Umsetzung der gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“.
Der Stadtrat der Stadt Geyer hat auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 20.3.2015, Stand Februar 2018, mit Beschluss vom 6.3.2018 – 005/2018/SR – (Anlage C 2) das Gebiet „Innerer Stadtkern“ als Maßnahmengebiet i. S. v. § 171 b) Abs. 1 BauGB festgelegt. Mit Stadtratsbeschluss vom 6.3.2018 – 006/2018/SR – (Anlage C 3) wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innerer Stadtkern“ fest-gelegt. Gemäß Antrag der Stadt Geyer vom 26.3.2018 (Anlage C 4) hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – mit Bescheid vom 30.10.2018 – IK215 – (Anlage C 5) eine Zuwendung für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet bewilligt; der Finanzrahmen beträgt insgesamt 7 036 000,00 EUR. Die Stadt Geyer hat am 12.12.2018 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“, umfassend eine Fläche von insgesamt 18,40 ha, einen Folgeantrag (Anlage C 6) für das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Als zu fördernde Einzelmaßnahmen hat die Stadt Geyer die weitere Vorbereitung (Öffentlichkeitsarbeit), Ordnungsmaßnahmen (Rückbau privater baulicher Anlagen, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Parkierungsanlagen, sonstige Ordnungsmaßnahmen), Baumaßnahmen (Erneuerung von Gebäuden privater Dritter, gemeindeeigenen Gebäude, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen) sowie sonstige Maßnahmen (Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte, Gebietsabrechnung, Handlungskonzept, Verfügungsfonds) beantragt. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat der Stadt Geyer mit Bescheid vom 10.7.2019 – IK214 – (Anlage C 7) für den Bewilligungszeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2023 für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ eine Zuwendung (Anteilsfinanzierung in Höhe von 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Die bewilligten Finanzhilfen müssen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 geplant.
Der Stadtrat der Stadt Geyer hat auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 20.3.2015, Stand Februar 2018, mit Beschluss vom 6.3.2018 – 005/2018/SR – (Anlage C 2) das Gebiet „Innerer Stadtkern“ als Maßnahmengebiet i. S. v. § 171 b) Abs. 1 BauGB festgelegt. Mit Stadtratsbeschluss vom 6.3.2018 – 006/2018/SR – (Anlage C 3) wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innerer Stadtkern“ fest-gelegt. Gemäß Antrag der Stadt Geyer vom 26.3.2018 (Anlage C 4) hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – mit Bescheid vom 30.10.2018 – IK215 – (Anlage C 5) eine Zuwendung für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet bewilligt; der Finanzrahmen beträgt insgesamt 7 036 000,00 EUR. Die Stadt Geyer hat am 12.12.2018 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“, umfassend eine Fläche von insgesamt 18,40 ha, einen Folgeantrag (Anlage C 6) für das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Als zu fördernde Einzelmaßnahmen hat die Stadt Geyer die weitere Vorbereitung (Öffentlichkeitsarbeit), Ordnungsmaßnahmen (Rückbau privater baulicher Anlagen, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Parkierungsanlagen, sonstige Ordnungsmaßnahmen), Baumaßnahmen (Erneuerung von Gebäuden privater Dritter, gemeindeeigenen Gebäude, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen) sowie sonstige Maßnahmen (Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte, Gebietsabrechnung, Handlungskonzept, Verfügungsfonds) beantragt. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat der Stadt Geyer mit Bescheid vom 10.7.2019 – IK214 – (Anlage C 7) für den Bewilligungszeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2023 für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ eine Zuwendung (Anteilsfinanzierung in Höhe von 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Die bewilligten Finanzhilfen müssen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 geplant.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“.
(1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
(2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
(3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer 3.2.10. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
(4) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.5. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
(5) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.6. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
(6) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.7. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
(7) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.8. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3) sowie
(8) Vorbereitung und Abwicklung von Grunderwerben/Reprivatisierungen“ (Ziffer 3.2.9. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine Periode von einem Jahr, maximal aber bis zum 31.12.2030, sofern er nicht durch die Stadt Geyer vor Ablauf des 31.12.2023 bzw. vor Ablauf der jeweiligen Periode schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine Periode von einem Jahr, maximal aber bis zum 31.12.2030, sofern er nicht durch die Stadt Geyer vor Ablauf des 31.12.2023 bzw. vor Ablauf der jeweiligen Periode schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine Periode von einem Jahr, maximal aber bis zum 31.12.2030, sofern er nicht durch die Stadt Geyer vor Ablauf des 31.12.2023 bzw. vor Ablauf der jeweiligen Periode schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine Periode von einem Jahr, maximal aber bis zum 31.12.2030, sofern er nicht durch die Stadt Geyer vor Ablauf des 31.12.2023 bzw. vor Ablauf der jeweiligen Periode schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Aufgabe des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters ist es, die Stadt Geyer bei den im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen obliegenden Aufgaben zu unterstützen sowie bei der Vorbereitung, bei der Durchführung und bei dem Abschluss der erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beraten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Geyer. Die durch den mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3), die Bestandteil des Vertrages ist. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist verpflichtet, weitere Leistungen über den ausdrücklich bestimmten Umfang hinaus zu übernehmen, wenn die Stadt Geyer diese beantragt (einseitige Option zur Beauftragung weiterer Leistungen), es sei denn, der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Ein Anspruch auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht nicht. Soweit an den mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter weitere Leistungen beauftragt werden sollen, bedarf die Beauftragung der Schriftform. Die Stadt Geyer ist berechtigt, Änderungen der Leistung des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters anzuordnen.
Aufgabe des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters ist es, die Stadt Geyer bei den im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen obliegenden Aufgaben zu unterstützen sowie bei der Vorbereitung, bei der Durchführung und bei dem Abschluss der erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beraten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Geyer. Die durch den mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3), die Bestandteil des Vertrages ist. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist verpflichtet, weitere Leistungen über den ausdrücklich bestimmten Umfang hinaus zu übernehmen, wenn die Stadt Geyer diese beantragt (einseitige Option zur Beauftragung weiterer Leistungen), es sei denn, der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Ein Anspruch auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht nicht. Soweit an den mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter weitere Leistungen beauftragt werden sollen, bedarf die Beauftragung der Schriftform. Die Stadt Geyer ist berechtigt, Änderungen der Leistung des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters anzuordnen.
Es erfolgt eine Bewertung der Qualitätskriterien „Projektablauf“, „Projektleitung, Personal“, „Fristen- und Terminplanung sowie -steuerung“ und „Qualitätssteuerung“ mit maximal 10 erreichbaren Punkten nach folgendem Punktesystem:
10 Punkte -> ausgezeichnet (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden ohne jede Einschränkung erreicht bzw. übertroffen)
7 Punkte -> durchschnittlich (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden mit geringen Einschränkungen erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung ober-halb des Mittelwertes erwarten)
4 Punkt -> unterdurchschnittlich (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele wer-den nur mit erheblichen Einschränkungen erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung lediglich im Mittelwert erwarten).
0 Punkte -> ungenügend (die in den Vergabeunterlagen definierten Ziele werden vollständig nicht erreicht/das Angebot lässt eine Zielerreichung lediglich unter dem Mittelwert erwarten).
Grundlage der Bewertung ist das gemäß den Anforderungen an das Angebot vorzulegende Konzept. Soweit in der Wertungsmatrix Unterkategorien benannt sind, werden diese innerhalb der jeweiligen Kategorie gleich gewichtet, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt ist.
Grundlage der Bewertung ist das gemäß den Anforderungen an das Angebot vorzulegende Konzept. Soweit in der Wertungsmatrix Unterkategorien benannt sind, werden diese innerhalb der jeweiligen Kategorie gleich gewichtet, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt ist.
Das Zuschlagskriterium Preis wird wie folgt gewertet:
Der Bieter mit dem geringsten Preis erhält 10 Punkte. Für die Wertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem geringsten Preis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit 3 Stellen nach dem Komma.
Der Bieter mit dem geringsten Preis erhält 10 Punkte. Für die Wertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem geringsten Preis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit 3 Stellen nach dem Komma.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geyer, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, dass der durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016 bis 2018) durchschnittlich mind. 250 000,00 EUR netto betragen hat.
Eigenerklärung, dass die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vergangenen 3 Jahre mindestens 10 betragen hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2 Referenzen über die Erbringung von Leistungen der Programmbetreuung im Bereich Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung. Das Fördervolumen muss mindestens 2,5 Mio. EUR betragen. Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgt sein. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Kontaktdaten (Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse) eines Ansprechpartners, der konkrete Leistungserbringungszeitraum, die konkret erbrachten Leistungen und das Honorarvolumen (Euro netto).
2 Referenzen über die Erbringung von Leistungen der Programmbetreuung im Bereich Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung. Das Fördervolumen muss mindestens 2,5 Mio. EUR betragen. Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgt sein. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Kontaktdaten (Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse) eines Ansprechpartners, der konkrete Leistungserbringungszeitraum, die konkret erbrachten Leistungen und das Honorarvolumen (Euro netto).
2 Referenzen über die Abwicklung und die Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln. Das Fördervolumen muss mindestens 2,5 Mio. EUR betragen. Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgt sein. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Kontaktdaten (Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse) eines Ansprechpartners, der konkrete Leistungserbringungszeitraum, die konkret erbrachten Leistungen und das Honorarvolumen (Euro netto).
2 Referenzen über die Abwicklung und die Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln. Das Fördervolumen muss mindestens 2,5 Mio. EUR betragen. Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgt sein. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Kontaktdaten (Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse) eines Ansprechpartners, der konkrete Leistungserbringungszeitraum, die konkret erbrachten Leistungen und das Honorarvolumen (Euro netto).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall (Anlage A 5).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektablauf (Unterkriterien: Herangehensweise, Erreichbarkeit, Kommunikation, Berichtswesen, Steuerungselemente zum reibungslosen Projektablauf, externe Schnittstellen). Erwartet wird eine Konzeptbeschreibung, in welcher die beabsichtigte Herangehensweise, die Erreichbarkeit (insbesondere vor Ort), die Kommunikation, das Berichtswesen, die Steuerungselemente zum reibungslosen Projektablauf sowie externe Schnittstellen plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Bieter soll darstellen, wie er die Abarbeitung der vertraglich geschuldeten Leistungen unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Anforderungen, Vorgaben, Besonderheiten, Projektzielen und Projektrisiken beabsichtigt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleitung, Personal (Unterkriterien: Kompetenz und Erfahrung des Projektteams, Krankheits-, Urlaubs- und sonstige Vertretungen, Aufgabenverteilung, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts, interdisziplinäres Fachwissen). In dem Konzept sollen das Projektteam (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Stadtplaner, Bautechniker, (zertifizierter) Energieberater, Projektassistenz, weiteres Personal), deren Kompetenzen, ihre Erfahrungen, ihre Ausbildungen (Abschlüsse etc.) ebenso wie die Aufgabenverteilung sowie Krankheits-, Urlaubs- und sonstige Vertretungen im Einzelnen schlüssig erläutert werden. Erwartet wird ein vollständiges und nachvollziehbares Personalkonzept. Einzugehen ist auf etwaiges interdisziplinäres Fachwissen etc.
Fristen- und Terminplanung sowie -steuerung (Unterkriterien: Fristen- und Terminplanung, Fristen- und Terminrisiken, Einschätzung der geltenden Fristen und Termine, Alternativen in der Herangehensweise, eingesetzte Instrumente für die Fristen- und Terminsteuerung). Erwartet werden Angaben zur Fristen- und Terminplanung, zu etwaigen Fristen- und Terminrisiken, zur Einschätzung der geltenden Fristen und Termine aus Sicht des Bieters, zu Alternativen bei der Herangehensweise (Kompensationsmöglichkeiten) sowie dazu, mit Hilfe welcher Instrumente Fristen und Termine gesteuert sowie überwacht werden (Fristen- und Termincontrolling). Es soll dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass die bewilligten Finanzhilfen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden.
Qualitätssteuerung (Steuerungselemente für die Einhaltung der Qualität, weitere produktspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der Qualität wie z.B. Dokumentation, Spezialisierungen, Zertifizierungen). Zu erläutern sind die zur Qualitätssteuerung einzusetzenden Instrumente. Der Bieter soll sich zu den durch ihn zu treffenden projektspezifischen Maßnahmen äußern, mit deren Hilfe eine Qualitätssicherung gewährleistet wird. Erwartet werden Erläuterungen zur Dokumentation, zur einzusetzenden Software einschließlich Datenbank, zu Spezialisierungen, zu Zertifizierungen etc.
Passwortgeschützter Zugang zur Datenbank. Die Stadt Geyer wünscht ein möglichst hohes Maß an Transparenz sowie Information, was sich durch Zugriff auf die Datenbank des Bieters sicherstellen lässt. Es wird deshalb positiv bewertet, wenn der Bieter der Stadt Geyer für die gesamte Dauer der Leistungserbringung einen passwortgeschützten Online-Zugang zu seiner Datenbank einräumt. Durch diesen passwortgeschützten Online-Zugang muss die Stadt Geyer einen transparenten Überblick über den jeweils aktuellen Stand der Mittelverwendung, der gebuchten Einnahmen und Ausgaben sowie über die Beantragung, Zahlung und Verwendung von Fördermitteln haben können. Der Stadt Geyer muss das Recht eingeräumt werden, per Web-Portal Zugang zu haben. Der passwortgeschützte Online-Zugang ist durch den Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar zu beschreiben. Der Bieter, der einen passwortgeschützten Online-Zugang zu seiner Datenbank anbietet, erreicht 10 Punkte, ansonsten 0 Punkte.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 35 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2019/S 241-591898 (2019-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern" für den Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung um jeweils ein Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030.
Gesamtwert des Auftrags: 465 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 3713692532📞
Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern" gemäß Leistungsbeschreibung und Programmbetreuungsvertrag.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.12.2030, wenn er durch die Stadt Geyer nicht vor Ablauf des 31.12.2023 bzw. vor Ablauf der jeweiligen Periode schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geyer
DEUTSCHLAND
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektablauf
Projektleitung, Personal
Fristen- und Terminplanung sowie -steuerung
Qualitätssteuerung
passwortgeschützter Online-Zugang zur Datenbank
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-27 📅
Name: STEG Stadtentwicklung GmbH
Postanschrift: Olgastraße 54
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: marco.hereth@steg.de📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 465 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2