Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen.
Zu erbringen sind die Leistungen:
1) Allgemeine Beratung und Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Städtebauliche Beratung und Betreuung (Ziffern 3.2.1. bis 3.2.3. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
2) Finanzielle Beratung und Betreuung (Ziffer 3.2.4. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
3) Betreuung und Abwicklung von Verfügungsfondsmaßnahmen (Ziffer 3.2.10. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
4) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.5. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
5) Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.6. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
6) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter (Ziffer 3.2.7. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
7) Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen des AG (Ziffer 3.2.8. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3);
8) Vorbereitung und Abwicklung von Grunderwerben/Reprivatisierungen“ (Ziffer 3.2.9. der Leistungsbeschreibung – Anlage B 3).
Dem mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter obliegt die gesamte Organisation und Koordinierung der Umsetzung der gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“.
Der Stadtrat der Stadt Geyer hat auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 20.3.2015, Stand Februar 2018, mit Beschluss vom 6.3.2018 – 005/2018/SR – (Anlage C 2) das Gebiet „Innerer Stadtkern“ als Maßnahmengebiet i. S. v. § 171 b) Abs. 1 BauGB festgelegt. Mit Stadtratsbeschluss vom 6.3.2018 – 006/2018/SR – (Anlage C 3) wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innerer Stadtkern“ fest-gelegt. Gemäß Antrag der Stadt Geyer vom 26.3.2018 (Anlage C 4) hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – mit Bescheid vom 30.10.2018 – IK215 – (Anlage C 5) eine Zuwendung für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet bewilligt; der Finanzrahmen beträgt insgesamt 7 036 000,00 EUR. Die Stadt Geyer hat am 12.12.2018 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innerer Stadtkern“, umfassend eine Fläche von insgesamt 18,40 ha, einen Folgeantrag (Anlage C 6) für das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung gestellt. Als zu fördernde Einzelmaßnahmen hat die Stadt Geyer die weitere Vorbereitung (Öffentlichkeitsarbeit), Ordnungsmaßnahmen (Rückbau privater baulicher Anlagen, Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen, öffentliche Parkierungsanlagen, sonstige Ordnungsmaßnahmen), Baumaßnahmen (Erneuerung von Gebäuden privater Dritter, gemeindeeigenen Gebäude, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, soziokulturelle Einrichtungen) sowie sonstige Maßnahmen (Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte, Gebietsabrechnung, Handlungskonzept, Verfügungsfonds) beantragt. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat der Stadt Geyer mit Bescheid vom 10.7.2019 – IK214 – (Anlage C 7) für den Bewilligungszeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2023 für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet „Innerer Stadtkern“ eine Zuwendung (Anteilsfinanzierung in Höhe von 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bewilligt. Die bewilligten Finanzhilfen müssen bis spätestens zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres zur Auszahlung beantragt werden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: EU 3/19
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3) im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern“. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter soll als Beauftragter der Stadt Geyer gemäß § 157 Abs. 1 BauGB tätig werden. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 1.3.2020 bis einschließlich zum 31.12.2023 erbracht werden. Optional kann eine darüber hinausgehende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030, erfolgen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-13 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 241-591898
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
“Aufgabe des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters ist es, die Stadt Geyer bei den im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen...”
Aufgabe des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters ist es, die Stadt Geyer bei den im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen obliegenden Aufgaben zu unterstützen sowie bei der Vorbereitung, bei der Durchführung und bei dem Abschluss der erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beraten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Geyer. Die durch den mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B 3), die Bestandteil des Vertrages ist. Der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist verpflichtet, weitere Leistungen über den ausdrücklich bestimmten Umfang hinaus zu übernehmen, wenn die Stadt Geyer diese beantragt (einseitige Option zur Beauftragung weiterer Leistungen), es sei denn, der mit der Programmbetreuung zu beauftragende Bieter ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Ein Anspruch auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht nicht. Soweit an den mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieter weitere Leistungen beauftragt werden sollen, bedarf die Beauftragung der Schriftform. Die Stadt Geyer ist berechtigt, Änderungen der Leistung des mit der Programmbetreuung zu beauftragenden Bieters anzuordnen.
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Quelle: OJS 2019/S 241-591898 (2019-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern" für den Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Leistungen der Programmbetreuung im Maßnahmengebiet „Innerer Stadtkern" für den Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung um jeweils ein Jahr, maximal um sieben Jahre bis zum 31.12.2030.
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Gesamtwert des Auftrags: 465 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 3713692532📞