1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge
O/VgV/33/68-19/A
Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge
1️⃣
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Gemäß der Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist beabsichtigt, die folgen Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren plus der optionalen Verlängerung um 1 Jahr zu vergeben.
Teil 1 – Allgemeine...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist beabsichtigt, die folgen Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren plus der optionalen Verlängerung um 1 Jahr zu vergeben.
Teil 1 – Allgemeine soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in dezentraler Unterbringung nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 8 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) gemäß Leistungsbeschreibung
Menge und Umfang:
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 8,0 VbE/Vollzeitäquivalente vorgesehen
Teil 2 – Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)
Menge und Umfang:
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 4,0 VbE/Vollzeitäquivalente vorgesehen
Der Vertragszeitraum verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis zum 30.04.2022 widersprochen wird.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Einzureichende Nachweise sind: siehe hierzu Punkt VI.3
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform www.evergabe.de zu übermitteln.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung des Auftrages hat das eingesetzte Personal die Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung Teil 1 und Teil 2 Punkt 4.3 zu erfüllen.
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung des Auftrages hat das eingesetzte Personal die Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung Teil 1 und Teil 2 Punkt 4.3 zu erfüllen.
— Kenntnisse in den relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z. B. im Asyl-, Ausländer- und Leistungsrecht,
— Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren,
— Kenntnisse in mindestens einer relevanten Fremdsprache (bevorzugt französische, russische, englische Sprache, arabische oder afrikanische Sprachen)
— die Bereitschaft zu flexibler und zeitlich variabler Arbeitszeit sowie zu Bereitschaftsdiensten,
— die Fahrerlaubnis zur Nutzung eines PKW sowie einen Pkw, soweit kein Pkw vom Auftragnehmer gestellt werden kann.
Berufliche Qualifikation,
— abgeschlossene Ausbildung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder,
— abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge oder,
— gleichwertige Ausbildung.
Weiter siehe VI.3
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Es erfolgt eine Gesamtvergabe. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot aus Teil 1 und Teil 2. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Es erfolgt eine Gesamtvergabe. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot aus Teil 1 und Teil 2. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-30
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ergänzung zu III.1.4
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— Anlage Vereinbarungen iSd LVG LSA
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des...”
Ergänzung zu III.1.4
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— Anlage Vereinbarungen iSd LVG LSA
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)
Folgende Nachweise sind gemäß § 50 VgV durch den Bieter vor der Zuschlagserteilung einzureichen.
— Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2016 -2018)
— Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers,
— Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung,
— Firmendarstellung
— Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers
— Nachweis (Original oder Kopie) über die befähigende Qualifikation des zum Einsatz kommenden Personals entsprechend der Leistungsbeschreibung – Teil 1 Ziffer 4.2. und 4.3; Teil 2 Ziffer 4.2. und 4.3
— Finanzierungspläne siehe Vergabeunterlagen „Tabelle Finanzierungsplan…“
Ergänzung zu III.2.2
Die Benennung des Personals sowie der Nachweis der fachlichen und beruflichen Qualifikation des einzusetzenden Personals hat 2 Wochen vor dem jeweiligen Einsatz zu erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 115-283431 (2019-06-17)
Ergänzende Angaben (2019-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 115-283431
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge/Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen” Alter Wert
Datum: 2019-07-30 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-06 📅
Zeit: 09:00
Quelle: OJS 2019/S 142-350403 (2019-07-22)
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung: Es ist beabsichtigt, die folgen Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren plus der optionalen Verlängerung um 1 Jahr zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung: Es ist beabsichtigt, die folgen Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren plus der optionalen Verlängerung um 1 Jahr zu vergeben.
Teil 1 – Allgemeine soziale.
Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in dezentraler Unterbringung nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 8 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) gemäß Leistungsbeschreibung, Menge und Umfang: zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 8,0 VbE/Vollzeitäquivalente vorgesehen.
Teil 2 – Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG), Menge und Umfang: Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 4,0 VbE/Vollzeitäquivalente vorgesehen. Der Vertragszeitraum verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis zum 30.4.2022 widersprochen wird.
Verfahren Kriterien für die Bewertung von Projekten
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 115-283431
Ergebnisse des Wettbewerbs Auszeichnung und Preise
Datum der Entscheidung der Jury: 2019-09-16 📅
Informationen über die Teilnehmer
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Anzahl der teilnehmenden KMU: 5
Anzahl der Teilnehmer aus anderen Ländern: 0
Name(n) und Anschrift(en) des/der Gewinner(s) des Gewinnspiels
Name: BBI – Bildungs- und Beratungsinstitut
Postanschrift: Ankerstraße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Der Gewinner ist ein KMU ✅ Wert des Preises/der Preise
Währungscode: EUR 💰
Wert des/der verliehenen Preises/Preise ohne Mehrwertsteuer: 0.01
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter V.3.4 als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 193-469722 (2019-10-02)