Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Innerhalb der letzten 3-6 Jahre vor Datum der Bekanntmachung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mindestens 3 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von jeweils mind. 10 000 EUR aus folgenden Bereichen durchgeführt haben.
a) Dienstleistungen aus Windenergie;
b) Dienstleistungen in anderenerneuerbare-Energien-Bereichen;
c) Dienstleistungen im Bereich Sektorenkopplung;
d) Beratungsleistungen zu juristischen Themen zu erneuerbaren Energien oder Sektorenkopplung und Förderberatung;
e) andere Beratungsleistungen bei KMU (z. B. im Bereich Forschung- und Entwicklung, Vernetzung) vorgelegt werden.
Mindestens 1 Referenz muss in den Bereichen a), b) oder c) erbracht worden sein, und mindestens 1 Referenz muss die Leistungserbringung im Bereich d) belegen.
Der Bieter muss folgende Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen:
— Kenntnisse und Erfahrungen in der Branche der erneuerbaren Energien, insb. in der Windenergiebranche (ingenieurtechnische Ausbildung Bachelor, Master oder Diplom oder langjährige Berufserfahrungen),
— Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen zu Fördermöglichkeiten im Bereich Unternehmensgründungen, Weiterbildung, Forschung- und Entwicklung, Technologietransfer
— juristische Kenntnisse bzgl. Förderung, Vertragsgestaltung, Beihilferecht (Jurist, Wirtschaftsjurist),
— technische Kompetenzen und Erfahrungen bezüglich der Entwicklung und Herstellung von erneuerbare- Energien- Anlagen und deren Komponenten (insbesondere Wind) einschließlich der Sektorenkopplung,
— Beherrschung der deutschen Sprache (C2 – verhandlungssicher in Wort und Schrift), Beherrschung der englischen Sprache (C1 – fließend in Wort und Schrift); Kenntnisse regionaltypischer Dialekte sind von Vorteil.
Das Vorhandensein bzw. die Erfüllung der Eignungs-Kriterien ist durch den Bieter grundsätzlich, wenn nicht anderweitig gefordert, durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu bestätigen. Dem Bieter steht es frei, stattdessen oder zusätzlich auch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den benannten Eignungs-Kriterien einzureichen. Die fachliche Qualifikation des vorgesehenen Personals ist über Zertifikate, Studiennachweise, Urkunden, Bestätigungsschreiben oder entsprechende Berufs- und Projekterfahrungen zu erbringen.
Geforderte Referenzen sind anhand der ausgefüllten Anlage Qualitätsbewertung der Referenzen nachzuweisen.