Beratungs- und Schulungsleistungen zur Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Beratungs- und Schulungsleistungen zur Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-20 Auftragsbekanntmachung
2020-04-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 2019-12-20-NO-REN
Kurze Beschreibung: Beratungs- und Schulungsleistungen zur Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4Z3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4Z3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 248-614314
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV); 2) Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt mittels der E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen; 3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen; 4) Die unter Ziffer III.1.1). (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung In einem Berufs- oder Handelsregister) sowie die unter Ziffer III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Sie haben sich auf den Leistungsanteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat; 5) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt; 6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD4Z3
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier bekannt gemachten Vergabeverfahrens beabsichtigt die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Beratungs- und Schulungsleistungen zur Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit auf Basis von § 45 SGB XI zu vergeben.
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Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, den Wachstumskurs beizubehalten, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Pflege in der Häuslichkeit. Gegenstand der durch den künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind daher insbesondere Schulungs- und Beratungsleistungen zur umfassenden Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit. Darüber hinaus sind vor allem Leistungen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit dem Ziel zu erbringen, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung durch geeignete präventive Maßnahmen bereits vor deren Eintritt entgegenzuwirken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung sind neue Ansätze zu finden, diese zu pilotieren und durch iteratives Weiterentwickeln in einen regulären Betrieb überzuleiten. Dabei sollen insbesondere auch digitale Kanäle (webbasiert, App-basiert, audiovisuelle Kommunikation) als Zugang zu den pflegenden Angehörigen sowie die Nutzung digitaler Mittel durch die pflegenden Angehörigen verfolgt und in direkter Abstimmung mit anderen Innovationsthemen im Rahmen der fortgeschrittenen digitalen Transformation der AOK Nordost umgesetzt werden. Die Ausschreibung richtet sich daher nicht an Unternehmen, die ausschließlich über Pflegedienst- oder Schulungserfahrungen verfügen. Die konkrete Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf der Grundlage von Einzelabrufen. Bezüglich der Einzelheiten des Ausschreibungsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Erteilung des Zuschlags in Kraft. Ihre Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister. Bewerber mit Sitz außerhalb Deutschlands haben Gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen (sofern Eintragung erforderlich oder zutreffend);
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage 7 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestätigung über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die Mindestdeckungssummen für Vermögensschäden von 1 500 000,00 EUR je Schadensereignis (maximal 3 000 000,00 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit) und für Sachschäden 1 000 000,00 EUR je Schadensereignis (max. 2 000 000,00 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit) ausweist. Der Nachweis über die bestehende und gültige Betriebshaftpflichtversicherung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vorzulegen.
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Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), hat der Bieter zu erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage 9 der Vergabeunterlagen verwiesen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzen über innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, einzureichen. Es ist mindestens jeweils eine Referenz aus den folgenden Kategorien nachzuweisen:
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— Kategorie 1: Beratung und Vorbereitung von Schulungen nach § 45 SGB XI,
— Kategorie 2: Durchführung von Schulungen nach § 45 SGB XI,
— Kategorie 3: Telefonische Hotline zur Betreuung pflegender Angehöriger,
— Kategorie 4: Digitale Dokumentation der Schulungen für pflegende Angehörige.
Mit einem Referenzprojekt, können mehrere Kategorien abgedeckt werden. Bezüglich der Einzelheiten wird auf Anlage 6 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt höchstens sechs Jahre. Dies ist nach § 65 Abs. 2 VgV zulässig, da es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 64 VgV handelt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt höchstens sechs Jahre. Dies ist nach § 65 Abs. 2 VgV zulässig, da es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 64 VgV handelt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD4Z3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt mittels der E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen;
4) Die unter Ziffer III.1.1). (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
In einem Berufs- oder Handelsregister) sowie die unter Ziffer III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Sie haben sich auf den Leistungsanteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
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5) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD4Z3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".
Quelle: OJS 2019/S 248-614314 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-12-20-NO-REN-BvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 087-208269
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 248-614314
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDL2H

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens hat die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Beratungs- und Schulungsleistungen zur Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit auf Basis von § 45 SGB XI vergeben.
Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, den Wachstumskurs beizubehalten, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Pflege in der Häuslichkeit. Gegenstand der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind daher insbesondere Schulungs- und Beratungsleistungen zur umfassenden Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit. Darüber hinaus sind vor allem Leistungen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit dem Ziel zu erbringen, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung durch geeignete präventive Maßnahmen bereits vor deren Eintritt entgegenzuwirken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Dabei sollen insbesondere auch digitale Kanäle (webbasiert, App-basiert, audiovisuelle Kommunikation) als Zugang zu den pflegenden Angehörigen sowie die Nutzung digitaler Mittel durch die pflegenden Angehörigen verfolgt und in direkter Abstimmung mit anderen Innovationsthemen im Rahmen der fortgeschrittenen digitalen Transformation der AOK Nordost umgesetzt werden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-11 📅
Name: E. P. S. Experten Pflegeservice GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDL2H

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber …
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. …
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB …
„2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“.
Quelle: OJS 2020/S 087-208269 (2020-04-30)