Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 2 SGB VIII für Pflegepersonen im Kreis Segeberg
SE30.00.20190006”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für Pflegepersonen im Kreis Segeberg.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Orientierungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Nicht in Heimen erbrachte Fürsorgeleistungen📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreis Segeberg 23795 Bad Segeberg Die Leistung ist im Kreisgebiet des Kreises Segeberg ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt zu erbringen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben werden die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für Pflegepersonen im Kreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben werden die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für Pflegepersonen im Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg ist gegenwärtig für die Betreuung von 103 Pflegeverhältnissen (in 78 Pflegefamilien) zuständig, welche von auswärtigen Jugendämtern im Kreisgebiet initiiert wurden und gem. § 86 (6) SGB VIII nach Ablauf von 2 Jahren in dessen Zuständigkeit übergegangen sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter haben ihrem Angebot eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar beizufügen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Als Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre dem Angebot beizufügen.
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens einer Referenz über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten 3 Jahren.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-24
10:15 📅
“Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten,...”
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYDY
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Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig- Holstein”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4542📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 100-242450 (2019-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreis Segeberg
23795 Bad Segeberg
Die Leistung ist im Kreisgebiet des Kreises Segeberg ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt zu erbringen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag beinhaltet die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für Pflegepersonen im Kreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag beinhaltet die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für Pflegepersonen im Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg ist gegenwärtig für die Betreuung von 103 Pflegeverhältnissen (in 78 Pflegefamilien) zuständig, welche von auswärtigen Jugendämtern im Kreisgebiet initiiert wurden und gem. § 86 (6) SGB VIII nach Ablauf von 2 Jahren in dessen Zuständigkeit übergegangen sind.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität des Konzepts in Bezug auf Fachqualität, Prozess-/Strukturqualität, Ergebnisqualität, Konzeption für kreisweite soziale Gruppenarbeit”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 100-242450
Auftragsvergabe
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Titel: Auftragsvergabe Iuvo gGmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Iuvo gGmbH
Postort: Albersdorf
Postleitzahl: 25767
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dithmarschen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von „1.00 EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des...”
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von „1.00 EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung
Dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYRC
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Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 167-409423 (2019-08-28)