Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag müssen Bewerber folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1) Ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner bzw. Subunternehmer:
a) Nachweis, dass vergleichbare Ausschreibungen auf dem Gebiet der ETCS-Nachrüstung für mehrere Baureihen erstellt, veröffentlicht und im Anschluss einem Vergabeentscheid zugeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist an mindestens 3 Baureihen mit einer Flottengröße von 30 Fahrzeugen nachzuweisen, dass diese Vorhaben einer Inbetriebnahme zugeführt wurden;
b) Nachweis über die fachliche Begleitung von mindestens 3 Zulassungsverfahren im Fahrzeugbereich bei denen die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) oder das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Zulassungsbehörde waren;
c) Nachweis über die Beteiligung an einem F&E-Projekt im Bereich der ETCS-/ATO-Fahrzeugnachrüstung, welches entweder abgeschlossen bzw. sich in der Umsetzung befindet;
d) Nachweis über mindestens je einen ausgearbeiteten und bearbeiteten nationalen und EU-Förderantrag zur Generierung von EU- bzw. nationalen Mitteln für ERTMS-Fahrzeug- oder Infrastrukturausrüstungen;
e) Es muss ein nachgelagertes Gewährleistungsmanagement angeboten werden. In diesem Zusammenhang muss nachgewiesen, dass einschlägige Erfahrungen bei der Umsetzung eines Gewährleistungsmanagements mit Fahrzeugen einer Flottengröße von mindestens 50 Fahrzeugen vorliegen.
Es sind jeweils folgende Angaben erforderlich: Kurzbeschreibung des Vorhabens, Angabe des Auftragswerts, des Auftraggebers, der Art der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer), der Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie des Orts und der Zeit der Ausführung
2) Mitgliedschaft in OCORA, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der angestrebten F&E-Partnerschaft zu den Schnittstellen SS 119 und SS 139 als europäischer Standard gewertet werden;
3) Nachweis, dass für die gesamte Projektdauer die persönliche Erreichbarkeit vor Ort von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr im Raum Stuttgart sichergestellt wird;
4) Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte);
5) Angaben, welche Arbeiten vom eigenen Unternehmen durchgeführt werden. Liste der Nachunternehmer mit Angabe, welche Leistungen oder Teile von Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden sollen. Für Nachunternehmer mit einem erheblichen Leistungsanteil sind die gleichen Eignungsnachweise wie für den Bewerber erforderlich;
6) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.