Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, hat gemeinsam mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ein Projekt ins Leben gerufen, am Standort Hamburg (Elbbrücken) ein Präventionszentrum zu errichten und zu betreiben.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG gegründet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Das Geschäftsmodell ist dabei so angelegt, dass neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen bereitgestellt werden (u. a. Übernachtung und Verpflegung). Als dritten Baustein stellt das Präventionszentrum Hamburg Büroarbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention beider Trägerinnen bereit.
Die am Bedarf der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen umfassen:
— das breite Seminarangebot zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitgliedsbetriebe richtet sich insbesondere an die Kernkunden wie Multiplikatoren, Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen, sowie an Funktionsträgerinnen und -träger der Arbeitssicherheit und weitere spezielle Zielgruppen,
— ergänzend zum Seminarangebot wird Präventionsarbeit in verschiedenen Praxiswelten erlebbar gemacht. Das interaktive Angebot richtet sich dabei sowohl an die Kernkunden wie auch an die interessierte Öffentlichkeit,
— im Zentrum für Individualprävention (ZIP) wird von besonderen Belastungen ihrer Arbeitsumgebung Betroffenen verschiedene Programm angeboten, die gleichzeitig präventive Möglichkeiten schulen und Linderung für (Vor-)Schädigungen durch die tägliche Arbeit bieten,
— es werden im Jahresverlauf vielfältige Veranstaltungen, wie Tagungen und Kongresse, rund um das Thema Prävention für die Kernkunden wie auch für Kooperationspartner angeboten.
Nach den bereits abgeschlossenen Projektphasen 1 (Machbarkeitsstudie) und 2 (Aufsichtsrechtliche Genehmigung und Grundstückserwerb) hat im Jahr 2019 die 3. Projektphase begonnen, die mit dem Erwerb des Baugrundstücks und dem Beginn der Tiefbaumaßnahmen die Bauphase eingeleitet hat. Zu dieser Projektphase, die bis Mitte 2023 abgeschlossen sein soll, zählen nun neben der baulichen auch die fachliche und betriebsorganisatorische Umsetzung des Projekts Präventionszentrum. Zum Ende der 3. Projektphase soll das Präventionszentrum sich im Vollbetrieb befinden; mit abschließenden Steuerungen und Nacharbeiten ist mit einem Abschluss der Phase Ende 2023 zu rechnen.
Das Gesamtprojekt wird von 3 Personen wahrgenommen, je einem Verantwortlichen der beiden beteiligten Unfallversicherungsträger (BGW und VBG) sowie einem externen Unternehmensberater. Diese Gesamtprojektleitung steuert und koordiniert das Gesamtprojekt, das sich wiederum in 3 Teilprojekte aufgliedert:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier,
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums,
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird nun die Position des externen Unternehmensberaters neu ausgeschrieben.
Projektintern ist die BGW ermächtigt, die Ausschreibung durchzuführen und den Vertrag abzuschließen. Nichtsdestotrotz ist eine gemeinsame Interessenvertretung für beide beteiligte Unfallversicherungsträgerinnen, die im Rahmen einer bloßen Innen-GbR kooperieren, gewünscht. Sollten sich in der Beratung der Trägerinnen ausnahmsweise Interessenkollisionen auftun, wird das Einnehmen einer vermittelnden und neutralen Position unter Aufzeigen von interessensausgleichenden Lösungsmöglichkeiten von dem Berater erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen Präventionszentrum
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, hat gemeinsam mit der...”
Kurze Beschreibung
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, hat gemeinsam mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ein Projekt ins Leben gerufen, am Standort Hamburg (Elbbrücken) ein Präventionszentrum zu errichten und zu betreiben.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG gegründet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Das Geschäftsmodell ist dabei so angelegt, dass neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen bereitgestellt werden (u. a. Übernachtung und Verpflegung). Als dritten Baustein stellt das Präventionszentrum Hamburg Büroarbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention beider Trägerinnen bereit.
Die am Bedarf der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen umfassen:
— das breite Seminarangebot zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitgliedsbetriebe richtet sich insbesondere an die Kernkunden wie Multiplikatoren, Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen, sowie an Funktionsträgerinnen und -träger der Arbeitssicherheit und weitere spezielle Zielgruppen,
— ergänzend zum Seminarangebot wird Präventionsarbeit in verschiedenen Praxiswelten erlebbar gemacht. Das interaktive Angebot richtet sich dabei sowohl an die Kernkunden wie auch an die interessierte Öffentlichkeit,
— im Zentrum für Individualprävention (ZIP) wird von besonderen Belastungen ihrer Arbeitsumgebung Betroffenen verschiedene Programm angeboten, die gleichzeitig präventive Möglichkeiten schulen und Linderung für (Vor-)Schädigungen durch die tägliche Arbeit bieten,
— es werden im Jahresverlauf vielfältige Veranstaltungen, wie Tagungen und Kongresse, rund um das Thema Prävention für die Kernkunden wie auch für Kooperationspartner angeboten.
Nach den bereits abgeschlossenen Projektphasen 1 (Machbarkeitsstudie) und 2 (Aufsichtsrechtliche Genehmigung und Grundstückserwerb) hat im Jahr 2019 die 3. Projektphase begonnen, die mit dem Erwerb des Baugrundstücks und dem Beginn der Tiefbaumaßnahmen die Bauphase eingeleitet hat. Zu dieser Projektphase, die bis Mitte 2023 abgeschlossen sein soll, zählen nun neben der baulichen auch die fachliche und betriebsorganisatorische Umsetzung des Projekts Präventionszentrum. Zum Ende der 3. Projektphase soll das Präventionszentrum sich im Vollbetrieb befinden; mit abschließenden Steuerungen und Nacharbeiten ist mit einem Abschluss der Phase Ende 2023 zu rechnen.
Das Gesamtprojekt wird von 3 Personen wahrgenommen, je einem Verantwortlichen der beiden beteiligten Unfallversicherungsträger (BGW und VBG) sowie einem externen Unternehmensberater. Diese Gesamtprojektleitung steuert und koordiniert das Gesamtprojekt, das sich wiederum in 3 Teilprojekte aufgliedert:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier,
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums,
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird nun die Position des externen Unternehmensberaters neu ausgeschrieben.
Projektintern ist die BGW ermächtigt, die Ausschreibung durchzuführen und den Vertrag abzuschließen. Nichtsdestotrotz ist eine gemeinsame Interessenvertretung für beide beteiligte Unfallversicherungsträgerinnen, die im Rahmen einer bloßen Innen-GbR kooperieren, gewünscht. Sollten sich in der Beratung der Trägerinnen ausnahmsweise Interessenkollisionen auftun, wird das Einnehmen einer vermittelnden und neutralen Position unter Aufzeigen von interessensausgleichenden Lösungsmöglichkeiten von dem Berater erwartet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gem. Ziff. III dieser Bekanntmachung und auf Vorliegen der dort geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise;
2) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen;
3) Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III. dieser Bekanntmachung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die BGW die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten und dabei folgende objektive Kriterien anwenden:
a) Bewertung der gem. Ziff. III.1.3) Nr. 2 angegebenen Erfahrungen im Projektmanagement und der Projektleitung. Die Angaben gehen mit insgesamt 30 von 100 in die Wertung ein. Die Auftraggeberin wertet die angegebene Anzahl der Jahre und die Art der Tätigkeit beim Hauptberater mit maximal 10 Punkten. Für qualitativ herausgehobene Projekttätigkeit mit einer Dauer von mehr als 12 Jahren vergibt die Auftraggeberin 7-10 Punkte, zwischen sieben und elf Jahren 4-6 Punkte und zwischen 4 und 6 Jahren 1-3 Punkte, darunter 0 Punkte.
Beim benannten Stellvertreter gilt die gleiche Punkteverteilung, die Gewichtung beträgt jedoch nur 10 von 100.
b) Die Bewertung der gem. Ziff. III.1.3) Nr. 4 angegebenen Referenzprojekte erfolgt im Gesamtüberblick im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
Die Bewertung der abgegebenen Referenzen geht insgesamt mit 60 von 100 in die Bewertung ein. Die Auftraggeberin vergibt bei der Bewertung Rohpunkte, die sich wie folgt abstufen:
— maximal 10 Punkte: bei vollständiger oder weit überwiegender Übereinstimmung,
— maximal 7 Punkte bei mehr als der Hälfte der Übereinstimmung,
— maximal 4 Punkte bei weniger als der Hälfte der Übereinstimmung und
— maximal 2 Punkte bei nur geringer Übereinstimmung der angegebenen Referenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bewerberin/der Bewerber macht in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu ihrer/seiner persönlichen Lage:
Diese umfassen Angaben zum Unternehmen oder – falls...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bewerberin/der Bewerber macht in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu ihrer/seiner persönlichen Lage:
Diese umfassen Angaben zum Unternehmen oder – falls zutreffend – zur Bewerbergemeinschaft (Name, geschäftsführendes Mitglied, Anschrift, Ansprechpartner im Vergabeverfahren) und im Fall des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Für diese Erklärungen sind Ziff. 1 bzw. 2.2. des Teilnahmeantrags (Anlage 1) auszufüllen.
Die Bewerberin/der Bewerber reicht eine Unternehmensdarstellung ein, in der das Leistungsportfolio i.S.d. hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes ersichtlich wird (Ziff. 2.1 des Teilnahmeantrags). Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur, Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen und Ihres Leistungsportfolios 3 Seiten ausreichen.
Für die Angaben ist das Formblatt: „Teilnahmeantrag“ zu beachten zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von der Bewerberin/dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen vorzulegen (Ziff. 2.3 des Teilnahmeantrags):
Die Bewerberin/der Bewerber legt je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie/er niedergelassen ist, einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des Unternehmens nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der Bewerberin/des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vor. Der jeweilige Nachweis ist zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländische Bewerberin/Bewerber legt die Bewerberin/der Bewerber vergleichbare, gleichwertige Nachweise vor; die Gleichwertigkeit weist sie/er gleichzeitig mit der Vorlage nach und bestätigt, dass der jeweilige, dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bewerberin/der Bewerber hat eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Vermögens- und Sachschäden – nicht jedoch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerberin/der Bewerber hat eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Vermögens- und Sachschäden – nicht jedoch weniger als 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden als Mindeststandard – abgeschlossen. Alternativ kann die Bewerberin/der Bewerber erklären, dass entsprechende Versicherungen im Auftragsfalle abgeschlossen werden. Für den Fall von Bewerbergemeinschaften genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur Erfüllung des Mindeststandards pro Versicherung erreichen. Der Nachweis der Versicherungen oder alternativ die Eigenerklärung ist Mindeststandard. Für diese Erklärungen ist Ziff. 3.1 des Teilnahmeantrags (Anlage 1) auszufüllen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Ausländische Bewerberinnen/Bewerber haben, soweit erforderlich, für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1) Die Bewerberin/der Bewerber hat das von ihr/ihm für die externe Gesamtprojektleitung des Präventionszentrums vorgesehene Personal (Hauptberater und ein Stellvertreter) verbindlich zu benennen;
2) Für dieses Personal sind tabellarische Lebensläufe mit Nennung von einschlägigen Erfahrungen zu vergleichbaren Projekten und Aufgabenstellungen einzureichen, aus denen langjährige Erfahrungen im Projektmanagement und der Projektleitung hervorgehen;
3) Dieses Personal muss über eine wirtschaftswissenschaftliche Qualifikation (Hochschulstudium) verfügen. Zum Nachweis sind Kopien des Abschlusszeugnisses einzureichen.
4) Für den Hauptberater sind insgesamt 3 Referenzen zu erbringen, die folgende berufliche Erfahrungen – einzeln oder kumulativ – abdecken:
a) mehrjährige Erfahrungen in der alleinigen oder gemeinsamen Leitung von einem Projekt mit 2 oder mehr Auftraggebern;
b) mehrjährige Erfahrungen in der alleinigen oder gemeinsamen Leitung von einem Projekt mit einem Gesamtprojektvolumen von mindestens 10 Millionen EUR;
c) Erfahrungen in der alleinigen oder gemeinsamen Leitung von einem Projekt der öffentlichen Hand, verbunden mit Erfahrungen mit der komplexen Trägerstruktur einer Körperschaft des öffentlichen Rechts;
d) Erfahrungen in der alleinigen oder gemeinsamen Leitung von einem Bau-Projekt (nur in wirtschaftswissenschaftlicher Funktion, nicht jedoch als Bauleiter/Ingenieur/Architekt);
Bei allen Referenzen sind jeweils anzugeben:
— die Projektbezeichnung,
— die wesentlichen Projektziele und –inhalte,
— der Leistungszeitraum sowie,
— die Ansprechpartner.
Die Referenzen dürfen sich nicht auf Projekte beziehen, deren Abschluss länger als 5 Jahre zurückliegt.
Zur Klarstellung: Einzelne Referenzen können mehrere der o.g. Anforderungen (lit. a-d) gleichzeitig erfüllen. Es ist keineswegs erforderlich, für jede einzelne Anforderung je 3 Referenzen einzureichen; jede Anforderung muss in den 3 geforderten Referenzen aber einmal erfüllt sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
“Die Teilnahmeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform http://www.subreport.de/ heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des...”
Die Teilnahmeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform http://www.subreport.de/ heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des Elektronischen Vergabeinformations-Systems (ELViS) für das Vergabeverfahren gültige ID (ELViS-ID: E74275128).
Auf die Teilnahmeunterlagen ist zwar der anonyme Zugriff zugelassen, aber ohne die im Rahmen der Registrierung anzugebende E-Mail-Adresse werden Sie durch das System nicht automatisch auf geänderte Teilnahmeunterlagen hingewiesen und erhalten auch nicht automatisch die Antworten der Auftraggeberin auf Fragen von Interessentinnen/Interessenten bzw. Bewerberinnen/Bewerbern. Aus diesen Gründen empfiehlt die Auftraggeberin, dass Sie sich im Zuge des Logins auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/ registrieren lassen, damit Sie von Anfang an für Hinweise, das Fragenmanagement und ggf. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion von www.subreport.de/ELViS erreichbar sind.
Nach dem Download haben Sie die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion von http://www.subreport.de-elvis/ unter Anwendung der ELViS-ID E74275128 per E-Mail an die Auftraggeberin zu übermitteln. Das Risiko der unvollständigen und unlesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt die anfragende Bieterin bzw. der anfragende Bieter.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens Mittwoch, 5.2.2020, bei http://www.subreport.de/ /ELViS eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen müssen nicht mehr bearbeitet werden. Telefonische oder ansonsten mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Beantwortet werden die Auskunftsersuchen auch über das e-Vergabeportal ausschließlich per E-Mail.
Bedenken Sie bitte, dass Fragen oftmals erst bei der konkreten Angebotserstellung aufkommen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Erstellung Ihres Angebots.
Zur Antragsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Teilnahmeanträge ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de/ einzureichen. Die Abgabe des Antrags in Papierform ist unzulässig.
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform http://www.subreport.de/: Tel.: +49 (0) 221/98578-0.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1) Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 246-606544 (2019-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 40202071597 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, hat gemeinsam mit der...”
Kurze Beschreibung
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, hat gemeinsam mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ein Projekt ins Leben gerufen, am Standort Hamburg (Elbbrücken) ein Präventionszentrum zu errichten und zu betreiben.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG gegründet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Das Geschäftsmodell ist dabei so angelegt, dass neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen bereitgestellt werden (u. a. Übernachtung und Verpflegung). Als dritten Baustein stellt das Präventionszentrum Hamburg Büroarbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention beider Trägerinnen bereit.
Die am Bedarf der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen umfassen:
— Das breite Seminarangebot zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitgliedsbetriebe richtet sich insbesondere an die Kernkunden wie Multiplikatoren, Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen, sowie an Funktionsträgerinnen und -träger der Arbeitssicherheit und weitere spezielle Zielgruppen.
— Ergänzend zum Seminarangebot wird Präventionsarbeit in verschiedenen Praxiswelten erlebbar gemacht. Das interaktive Angebot richtet sich dabei sowohl an die Kernkunden wie auch an die interessierte Öffentlichkeit.
— Im Zentrum für Individualprävention (ZIP) wird von besonderen Belastungen ihrer Arbeitsumgebung Betroffenen verschiedene Programm angeboten, die gleichzeitig präventive Möglichkeiten schulen und Linderung für (Vor-)Schädigungen durch die tägliche Arbeit bieten.
— Es werden im Jahresverlauf vielfältige Veranstaltungen, wie Tagungen und Kongresse, rund um das Thema Prävention für die Kernkunden wie auch für Kooperationspartner an-geboten.
Nach den bereits abgeschlossenen Projektphasen 1 (Machbarkeitsstudie) und 2 (Aufsichtsrechtliche Genehmigung und Grundstückserwerb) hat im Jahr 2019 die 3. Projektphase begonnen, die mit dem Erwerb des Baugrundstücks und dem Beginn der Tiefbaumaßnahmen die Bauphase eingeleitet hat. Zu dieser Projektphase, die bis Mitte 2023 abgeschlossen sein soll, zählen nun neben der baulichen auch die fachliche und betriebsorganisatorische Umsetzung des Projekts Präventionszentrum. Zum Ende der 3. Projektphase soll das Präventionszentrum sich im Vollbetrieb befinden; mit abschließenden Steuerungen und Nacharbeiten ist mit einem Abschluss der Phase Ende 2023 zu rechnen.
Das Gesamtprojekt wird von 3 Personen wahrgenommen, je einem Verantwortlichen der beiden beteiligten Unfallversicherungsträger (BGW und VBG) sowie einem externen Unternehmensberater. Diese Gesamtprojektleitung steuert und koordiniert das Gesamtprojekt, das sich wiederum in 3 Teilprojekte aufgliedert:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier;
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums;
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird nun die Position des externen Unternehmensberaters neu ausgeschrieben.
Projektintern ist die BGW ermächtigt, die Ausschreibung durchzuführen und den Vertrag abzuschließen. Nichtsdestotrotz ist eine gemeinsame Interessenvertretung für beide beteiligte Unfallversicherungsträgerinnen, die im Rahmen einer bloßen Innen-GbR kooperieren, gewünscht. Sollten sich in der Beratung der Trägerinnen ausnahmsweise Interessenkollisionen auftun, wird das Einnehmen einer vermittelnden und neutralen Position unter Aufzeigen von interessensausgleichenden Lösungsmöglichkeiten von dem Berater erwartet.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 971820.73 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 246-606544
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019/18
Titel: Beratungsleistungen Präventionszentrum
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr. Becker Management Consulting, Dr. Ralph Becker
Postanschrift: Keplerstraße 4
Postort: Weinheim
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 971820.73 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1) Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
2) Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach:
(1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 065-155619 (2020-03-30)