Die LMBV als Bergbausanierer hat aus ihrer bergrechtlichen Verantwortung heraus verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Eisenbelastung in der Spree und in betroffenen Nebengewässern veranlasst. Diese Maßnahmen dienten zunächst vorrangig dem Schutz der Spree im Bereich Cottbus und dem Spreewald vor sichtbaren Eisenkonzentrationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Knappenstraße 1, Einkauf Lausitz
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Einkauf Lausitz”
Telefon: +49 357384-4386📞
E-Mail: yvonne.mlosch@lmbv.de📧
Fax: +49 357384-4643 📠
Region: Oberspreewald-Lausitz🏙️
URL: http://www.lmbv.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.lmbv-einkauf.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Unternehmen des Bundes
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Beräumung Sedimentationsbecken I und II an der Vorsperre Bühlow“
1918400105
Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Kurze Beschreibung:
“Die LMBV als Bergbausanierer hat aus ihrer bergrechtlichen Verantwortung heraus verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Eisenbelastung in der Spree und...”
Kurze Beschreibung
Die LMBV als Bergbausanierer hat aus ihrer bergrechtlichen Verantwortung heraus verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Eisenbelastung in der Spree und in betroffenen Nebengewässern veranlasst. Diese Maßnahmen dienten zunächst vorrangig dem Schutz der Spree im Bereich Cottbus und dem Spreewald vor sichtbaren Eisenkonzentrationen.
1️⃣
Ort der Leistung: Spree-Neiße🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Spree Neiße
Beschreibung der Beschaffung:
“— Verspülen ins Sed.- Becken II 11/2019-04/2020
Zur Sicherstellung der Funktion der Vorsperre Bühlow und dem Schutz der Talsperre Spremberg sind...”
Beschreibung der Beschaffung
— Verspülen ins Sed.- Becken II 11/2019-04/2020
Zur Sicherstellung der Funktion der Vorsperre Bühlow und dem Schutz der Talsperre Spremberg sind Beräumungsmaßnahmen ab 1.11.2019 vorgesehen. Hierzu sollen ca. 45 000 m eisenhaltige Schlämme (durch den bergbaubedingten Stoffeintrag) und Sedimente aus Geschiebe/Schwebstoffen aus der Vorsperre durch einen Saugbagger entnommen und über eine Schwimmleitung/-Spülleitung ins Sedimentationsbecken II eingespült werden.
Der Sedimentabtrag erfolgt flächenhaft mit mobiler Saugbaggertechnik auf Basis des vorvermessenen Sedimentprofils und kann in Höhe und Fläche selektiv entsprechend jeweiliger Zielstellung vorgenommen werden. Bei der Auswahl des Spülbaggers ist zu berücksichtigen, dass für die Sedimententnahme ein Saugspülbagger mit einer Leistung von mind. 800 m/h bis 1 000 m/h Fördervolumenstrom anzusetzen ist.
Die Maßnahme ist leistungsmäßig beendet, wenn das Sedimentationsbecken II mit ca. 45 000 m Eisenhydroxidschlamm (EHS) mit einem Mindest-TS-Gehalt 10 % befüllt ist.
— Beräumung und Verwertung Sed.-Becken I 11/2019-05/2020
Zur weiteren Sicherstellung der Funktion der Vorsperre Bühlow und dem Schutz der Talsperre Spremberg sind nachfolgend bzw. zeitgleich Beräumungsmaßnahmen der Sedimentationsbecken I (Sed.-Becken I Haufwerk und Spülbecken) vorgesehen. Hierbei sind eisenhaltige Schlämme und Sedimente aus Geschiebe/Schwebstoffen aus den Sed.-Becken I aufzunehmen, umzulagern, nachzutrocknen (maschinellen/technischen Schlammentwässerungen) und einer Verwertung/Entsorgung zuzuführen.
Es ist mit der Beräumung und Verwertung des Haufwerks im Sed.-Becken I zu beginnen (ca. 4 500 m) mit anschließender Verwertung/Entsorgung. Anschließend in 2020 erfolgt die Beräumung der eingespülten Massen ca. 17 000 m.
Kurzfassung:
1) Teilleistung I Verspülen ins Sed.-Becken II 11/2019-04/2020;
2) Teilleistung II Beräumung und Verwertung Sed.-Becken I [Haufwerk ca. 4 500 m 11/2019-12/2019];
3) Teilleistung III Beräumung und Verwertung Sed.-Becken I [Eingespülte Massen ca. 17 000 m 01/2020-05/2020];
4) Option Teilleistung IV Beräumung und Verwertung Sed.-Becken II [Eingespülte Massen ca. 45 000 m 05/ 2020-10/2020];
Folgende Genehmigungen liegen noch nicht vor, werden aber so erwartet, dass innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann:
Finanzielle Genehmigung für die Teilleistung I Verspülen ins Sed.-Becken II (2019/2020)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-29 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Punkt II.2.11
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Das im Zeitraum November 2019 bis April 2020 innerhalb dieser Maßnahme „Beräumung Vorsperre Bühlow" mit ca. 45 000 m Eisenhydroxidschlamm (EHS) befüllte...”
Beschreibung der Optionen
Das im Zeitraum November 2019 bis April 2020 innerhalb dieser Maßnahme „Beräumung Vorsperre Bühlow" mit ca. 45 000 m Eisenhydroxidschlamm (EHS) befüllte Sedimentationsbecken II ist 2020 zu beräumen und für zukünftige Maßnahmen wiederherzustellen.
Option für das Beräumung des Sedimenationsbeckens II ab Mai 2020 bis Oktober 2020
Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 3.2.2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB bestehen Befähigung und Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB bestehen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (§ 44 VgV),
— Eintragung in ein Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VGV)
Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen Fbl. 124_DL akzeptiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen (§ 46 VgV) hat der Bieter mit dem Angebot einzureichen:
Anlagen: die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen (§ 46 VgV) hat der Bieter mit dem Angebot einzureichen:
Anlagen: die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631EU – Punkt C):
— Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend),
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung,
— Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-VgV- Personal für Leitung und Aufsicht,
— Bieterinformationen während der Angebotsfrist (soweit zutreffend),
— 124-LD Eigenerklärung oder EEE bzw. Präqualifikationsverzeichnis,
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelleausgefüllt einzureichen:
— Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer Anlagen: die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631EU – Punkt D):
— Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise/Urkalkulation/sonstige Preisermittlungsgrundlagen,
— Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
— Mindestens eine Referenz über ausgeführte Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab dem Tag...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
— Mindestens eine Referenz über ausgeführte Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung) zum Aufbau und Betreiben von maschinellen/technischen Schlammentwässerungen mit TS >25 % Ma, Mengen größer 10 000 m
— Mindestens eine Referenz über ausgeführte Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung) zur Beräumung von Schlammablagerungen, nach DIN 18311 mittels Saugbagger (schwimmendes Gerät) Mengen > 50 000 m (Feststoff)
— Mindestens eine Referenz über ausgeführte Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung) zum Arbeiten mit Saugbaggern in Fließgewässern mit einem mittleren Durchfluss von mindestens > 9 m/s
— Mindestens eine Referenz über ausgeführte Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung) zum Einspülen der mittels Saugbagger gewonnenen Massen in Spülbecken mit Beckengrößen mit einem Volumen von > 50 000 m³ und einer Flächengröße > 10 000 m (Spülfläche/Spülbecken)
Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die Vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß Vergabeunterlagen
Der Auftragnehmer hat nach Versand des Informationsschreibens 333 (Info über beabsichtigte Vergabe) dem Projektmanagement innerhalb...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß Vergabeunterlagen
Der Auftragnehmer hat nach Versand des Informationsschreibens 333 (Info über beabsichtigte Vergabe) dem Projektmanagement innerhalb von 11-14 Kalendertagen folgende Nachweise zu übergeben:
— Die für die Ausführung maßgeblich vorgesehene Gerätetechnik (Fbl. LMBV-GV),
— Nachweis der Kentersicherheit (zum Einsatz kommende Saugbagger),
— entsprechende Zulassungen als schwimmendes Gerät, technischen und statischen Nachweise, Konformitätserklärungen, Gerätedatenblätter, Schiffsnummern.
Die Anforderungen an die Gerätetechnik sind der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-01
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-01
09:00 📅
“Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch in Textform über das Bieterportal der LMBV
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, behält sich der...”
Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch in Textform über das Bieterportal der LMBV
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228/9499/163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Knappenstraße 1
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3573/84/4643 📠
URL: www.lmbv.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 123-300697 (2019-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Verspülen ins Sed.- Becken II 11/2019-04/2020:
Zur Sicherstellung der Funktion der Vorsperre Bühlow und dem Schutz der Talsperre Spremberg sind...”
Beschreibung der Beschaffung
— Verspülen ins Sed.- Becken II 11/2019-04/2020:
Zur Sicherstellung der Funktion der Vorsperre Bühlow und dem Schutz der Talsperre Spremberg sind Beräumungsmaßnahmen ab 1.11.2019 vorgesehen. Hierzu sollen ca. 45 000 m eisenhaltige Schlämme (durch den bergbaubedingten Stoffeintrag) und Sedimente aus Geschiebe/Schwebstoffen aus der Vorsperre durch einen Saugbagger entnommen und über eine Schwimmleitung/-Spülleitung ins Sedimentationsbecken II eingespült werden.
Der Sedimentabtrag erfolgt flächenhaft mit mobiler Saugbaggertechnik auf Basis des vorvermessenen Sedimentprofils und kann in Höhe und Fläche selektiv entsprechend jeweiliger Zielstellung vorgenommen werden. Bei der Auswahl des Spülbaggers ist zu berücksichtigen, dass für die Sedimententnahme ein Saugspülbagger mit einer Leistung von mind. 800 m/h bis 1 000 m/h Fördervolumenstrom anzusetzen ist.
Die Maßnahme ist leistungsmäßig beendet, wenn das Sedimentationsbecken II mit ca. 45 000 m Eisenhydroxidschlamm (EHS) mit einem Mindest-TS-Gehalt 10 % befüllt ist.
— Beräumung und Verwertung Sed.-Becken I 11/2019-05/2020
Zur weiteren Sicherstellung der Funktion der Vorsperre Bühlow und dem Schutz der Talsperre Spremberg sind nachfolgend bzw. zeitgleich Beräumungsmaßnahmen der Sedimentationsbecken I (Sed.-Becken I Haufwerk und Spülbecken) vorgesehen. Hierbei sind eisenhaltige Schlämme und Sedimente aus Geschiebe/Schwebstoffen aus den Sed.-Becken I aufzunehmen, umzulagern, nachzutrocknen (maschinellen/technischen Schlammentwässerungen) und einer Verwertung/Entsorgung zuzuführen.
Es ist mit der Beräumung und Verwertung des Haufwerks im Sed.-Becken I zu beginnen (ca. 4 500 m) mit anschließender Verwertung/Entsorgung. Anschließend in 2020 erfolgt die Beräumung der eingespülten Massen ca. 17 000 m.
Kurzfassung:
1) Teilleistung I Verspülen ins Sed.- Becken II 11/2019-04/2020;
2) Teilleistung II Beräumung und Verwertung Sed.-Becken I (Haufwerk ca. 4.500 m 11/2019-12/2019);
3) Teilleistung III Beräumung und Verwertung Sed.-Becken I (Eingespülte Massen ca. 17 000 m 01/2020-05/2020);
4) Option Teilleistung IV Beräumung und Verwertung Sed.-Becken II (Eingespülte Massen ca. 45 000 m 05/ 2020-10/2020).
Folgende Genehmigungen liegen noch nicht vor, werden aber so erwartet, dass innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann:
Finanzielle Genehmigung für die Teilleistung I Verspülen ins Sed.-Becken II (2019/2020)
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Das im Zeitraum November 2019 bis April 2020 innerhalb dieser Maßnahme „Beräumung Vorsperre Bühlow“ mit ca. 45 000 m Eisenhydroxidschlamm (EHS) befüllte...”
Beschreibung der Optionen
Das im Zeitraum November 2019 bis April 2020 innerhalb dieser Maßnahme „Beräumung Vorsperre Bühlow“ mit ca. 45 000 m Eisenhydroxidschlamm (EHS) befüllte Sedimentationsbecken II ist 2020 zu beräumen und für zukünftige Maßnahmen wiederherzustellen.
Option für das Beräumung des Sedimenationsbeckens II ab Mai 2020 bis Oktober 2020
Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 3.2.2020.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 123-300697
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: „Beräumung Sedimentationsbecken I und II an der Vorsperre Bühlow“
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TWB Tief- und Wasserbau Boblitz GmbH
Postanschrift: Calauer Straße 2
Postort: Lübbenau
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 208-508050 (2019-10-24)