Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben über das jährliche Mittel der beschäftigten Mitarbeiter, Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl der mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten Ingenieure der letzten drei Geschäftsjahre gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person mit Nachweis der Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur führen zu dürfen gem. §§ 44, 46 Abs. 3 Nr. 6 und 75 Abs. 1 VgV;
3) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
4) Darstellung von drei unterschiedlichen Referenzen mit möglichst unterschiedlichen Baukonstruktionen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz. Für die 3 Referenzen ist jeweils das Projektdatenblatt vollständig auszufüllen.
Jede Referenz ist durch Bilder und Beschreibungen zu belegen. Unaufgefordert eingereichte Unterlagen, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Zusätzlich ist eine Liste mit weiteren vergleichbaren Referenzen (Baukosten, BGF) einzureichen.
Referenzen, die als verantwortlicher Projektleiter in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, wenn eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Der Teilnehmer stimmt im Teilnahmeantrag zu, dass der Kreis Groß-Gerau die Auftraggeber zu den eingereichten Referenzen mittels Fragebogen abfragen darf.
Geforderte Mindeststandards
Zu 1) Anzahl an beschäftigte Mitarbeiter:
Mind. 5 mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure.
Dieses Wertungskriterium unterliegt der Punktwertung. Es wird mind. 1 Punkt (=mind. 5 Beschäftigte/Jahr im Mittel) vergeben. Sollte die Anzahl der Beschäftigten des Betriebes/Jahr im Mittel niedriger als 5 sein führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (siehe Bewertungsmatrix für die Einladung zum Verhandlungsverfahren).
Zu 4) Bewertungskriterien der Referenzen
Es werden alle drei Referenzen gewertet. Jede Referenz muss die Leistungsphase 5 beinhalten. Die weiteren Mindeststandards sind durch alle Referenzen mind. einmal abzubilden. Sollte eine der Mindeststandards nicht abgebildet werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Bei den Bewertungskriterien mit Punktvergabe ist in jedem Kriterium mindestens 1 Punkt zu erreichen.
Mindeststandards:
• Mind. eine Referenz nach öffentlichen Vergabevorschriften für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB
• Mind. eine Referenz mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III oder höher)
• Mind. eine Referenz mit einer BGF >= 8.000 m
• Bei mind. eine Referenz: Baukosten (KG 300) >= 8 Mio. € (brutto)
• Abbildung der Leistungsphasen 1-6 (aufgeteilt auf alle Referenzen)
Bewertungskriterien mit Punktvergabe:
Es ist jeweils mind. 1 Punkt zu erreichen. Sollte nicht mind. 1 Punkt erreicht werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
• Bearbeitete Leistungsphase (1-6 Punkte)
• Erbrachter Leistungsumfang (BGF) (1-3 Punkte)
• Baukosten (KG 300) (1-3 Punkte)
• Qualität des Gründungskonzepts (1-3 Punkte)
(siehe Anlage Bewertungsmatrix für die Einladung zu Verhandlungsverfahren)
Hinweise:
— Der Abschluss einer Leistungsphase darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen,
— Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben zu machen (Projektbeschreibung, Gründungskonzept und Zeitraum, etc.)
— Bewerber, können sich gemeinsam mit anderen Büros bewerben, um die Anforderungen zu erfüllen,
— Eine Mehrfachnennung eines Referenzprojekts ist nicht möglich,
— Jede Referenz ist auf max. 3 DIN A3-Seiten abzubilden. Nicht geforderte Unterlagen werden nicht gewertet,
— Zur Überprüfung der Qualität des Gründungskonzepts sind zusätzlich zu den 3 DIN A3-Seiten beispielhafte aussagekräftige Planunterlagen anzufügen (z.B. Positio