Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk.
Die Generalsanierung wird in 2 Bauabschnitte (BA) mit vorbereitenden und abschließenden Maßnahmen unterteilt.
— Bei den vorbereitenden Maßnahmen wird eine Interimslösung für beide Bauabschnitte geschaffen,
— Im ersten Bauabschnitt (1. BA) wird der Altbau I saniert und die Aula neu errichtet,
— Im zweiten Bauabschnitt (2. BA) wird der Altbau II, die Innenhoffassade mit Außentreppe des Zwischenbaus saniert. Es erfolgt die Fassadensanierung des gesamten Altbaus und die Zugangserschließung durch eine Rampenanlage,
— Bei den abschließenden Maßnahmen wird die Haupteingangsfassade und das Treppenhaus des Zwischenbaus saniert. Im Anschluss wird die Schulkantine im Erdgeschoss des Hauptgebäudes neu gestaltet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Generalsanierung 1. Bauabschnitt – Altbau I, Malerarbeiten Innen BA I”
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem...”
Kurze Beschreibung
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk.
Die Generalsanierung wird in 2 Bauabschnitte (BA) mit vorbereitenden und abschließenden Maßnahmen unterteilt.
— Bei den vorbereitenden Maßnahmen wird eine Interimslösung für beide Bauabschnitte geschaffen,
— Im ersten Bauabschnitt (1. BA) wird der Altbau I saniert und die Aula neu errichtet,
— Im zweiten Bauabschnitt (2. BA) wird der Altbau II, die Innenhoffassade mit Außentreppe des Zwischenbaus saniert. Es erfolgt die Fassadensanierung des gesamten Altbaus und die Zugangserschließung durch eine Rampenanlage,
— Bei den abschließenden Maßnahmen wird die Haupteingangsfassade und das Treppenhaus des Zwischenbaus saniert. Im Anschluss wird die Schulkantine im Erdgeschoss des Hauptgebäudes neu gestaltet werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pestalozziplatz 1
95028 Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“— Art und Umfang der Leistung: Wandflächen ca. 2 695 m,
— Deckenflächen ca. 730 m,
— Türen ca. 51 St.
Bei den Malerarbeiten (innen) sollen ca. 3 695 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— Art und Umfang der Leistung: Wandflächen ca. 2 695 m,
— Deckenflächen ca. 730 m,
— Türen ca. 51 St.
Bei den Malerarbeiten (innen) sollen ca. 3 695 m Wandflächen, bestehend aus Neuputz-, Altputz-, Gipskarton- und Betonflächen gestrichen werden. Teilweise im getönten Farbton.
Weiterhin sollen ca. 730 m Gipskarton-Deckenflächen gestrichen werden. Es handelt sich dabei um verschiedene Friese mit Versprüngen in den Klassenzimmern und komplette Decken in den Fluren, WC-Bereichen und Aula. Teilweise im getönten Farbton.
Bei den Türen handelt es sich um einen Erstanstrich von ca. 43 St. Holzinnentürblätter mit Stahlumfassungszarge und ca. 6 St. Holzinnentürblätter mit historischer Holzumfassungszarge, sowie einen Überholungsanstrich von ca. 2 St. Stahlinnentürblätter mit Stahlumfassungszarge.
— Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3 690 m,
— Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 18 680 m,
— Höhe über Gelände ca. 14,50 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-19 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KFB V 7 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt KFB V 7 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter „https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html" und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angeben gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A zu machen: keine Angaben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 190-428761
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-26
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2019/S 107-260435 (2019-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem...”
Kurze Beschreibung
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk.
Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitte (BA) mit vorbereitenden und abschließenden Maßnahmen unterteilt.
— Bei den vorbereitenden Maßnahmen wird eine Interimslösung für beide Bauabschnitte geschaffen,
— Im ersten Bauabschnitt (1. BA) wird der Altbau I saniert und die Aula neu errichtet,
— Im zweiten Bauabschnitt (2. BA) wird der Altbau II, die Innenhoffassade mit Außentreppe des Zwischenbaus saniert. Es erfolgt die Fassadensanierung des gesamten Altbaus und die Zugangserschließung durch eine Rampenanlage,
— Bei den abschließenden Maßnahmen wird die Haupteingangsfassade und das Treppenhaus des Zwischenbaus saniert. Im Anschluss wird die Schulkantine im Erdgeschoss des Hauptgebäudes neu gestaltet werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 51034.25 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Art und Umfang der Leistung: Wandflächen ca. 2 695 m
Deckenflächen ca. 730 m
Türen ca. 51 St.
Bei den Malerarbeiten (innen) sollen ca. 3 695 m Wandflächen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang der Leistung: Wandflächen ca. 2 695 m
Deckenflächen ca. 730 m
Türen ca. 51 St.
Bei den Malerarbeiten (innen) sollen ca. 3 695 m Wandflächen, bestehend aus Neuputz-, Altputz-, Gipskarton- und Betonflächen gestrichen werden. Teilweise im getönten Farbton.
Weiterhin sollen ca. 730 m Gipskarton-Deckenflächen gestrichen werden. Es handelt sich dabei um verschiedene Friese mit Versprüngen in den Klassenzimmern und komplette Decken in den Fluren, WC-Bereichen und Aula. Teilweise im getönten Farbton.
Bei den Türen handelt es sich um einen Erstanstrich von ca. 43 St. Holzinnentürblätter mit Stahlumfassungszarge und ca. 6 St. Holzinnentürblätter mit historischer Holzumfassungszarge, sowie einen Überholungsanstrich von ca. 2 St. Stahlinnentürblätter mit Stahlumfassungszarge.
— Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3 690 m,
— Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 18 680 m,
— Höhe über Gelände ca. 14,50 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 107-260435
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Generalsanierung 1. Bauabschnitt – Altbau I, Malerarbeiten Innen BA I”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Farben-Hölzel Maler GmbH
Postanschrift: Freistraße 50
Postort: Werdau – OT Steinpleis
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 51034.25 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 165-404124 (2019-08-26)