Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 7.5.2019 an die GMSH, z. H. Herrn Christian Speck (e-Vergabesystem, E-Mail:
christian.speck@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich zu den in den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 genannten Nachweisen/Erklärungen folgende Unterlagen einzureichen:
6) Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt);
7) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4DINA-4-Seiten);
8) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung;
9) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns;
10) ausgefülltes Preisblatt;
11) detailliertes Angebot mit Angaben zu allen technischen Vorgaben des Leistungs-Verzeichnisses.
12) Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.