Bieter haben die Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots die unter I.1 benannte Kontaktstelle elektronisch über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Fragen sollen bis spätestens 15 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.