Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes Halter von 50 Rettungsdienstfahrzeugen.
Es ist beabsichtigt, den Fuhrpark des Rettungsdienstes und ggf. später des Katastrophenschutzes (20 Fahrzeuge) mit bundesweit (d. h. in allen Bundesländern) einsetzbaren Tankkarten auszustatten und den bargeldlosen Bezug von Kraft-und Schmierstoffen sowie ein kreisweit einheitliches Abrechnungsverfahren über dieses Tankkartensystem sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises”
Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff📦
Kurze Beschreibung:
“Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes Halter von 50...”
Kurze Beschreibung
Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes Halter von 50 Rettungsdienstfahrzeugen.
Es ist beabsichtigt, den Fuhrpark des Rettungsdienstes und ggf. später des Katastrophenschutzes (20 Fahrzeuge) mit bundesweit (d. h. in allen Bundesländern) einsetzbaren Tankkarten auszustatten und den bargeldlosen Bezug von Kraft-und Schmierstoffen sowie ein kreisweit einheitliches Abrechnungsverfahren über dieses Tankkartensystem sicherzustellen.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung, Nutzung und laufende Servicedienstleistung von Tankkarten für die einzelnen Fahrzeuge der Rettungsdienststellen des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Per Anno werden Kraftstoffkosten (i. d. R. für Dieselkraftstoff) in Höhe von ca. 250 000 EUR verursacht.
Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Die Tankkarten sollen auch dazu dienen, Nachlässe auf Leistungen der Tankstellen/Abgabestellen zu erzielen. Der jeweils tatsächliche Abrechnungspreis (frei Abgabestelle) errechnet sich aus:
— jeweiliger Tages-Kraftstoffpreis Brutto,
— abzüglich der entsprechenden vereinbarten Nachlässe.
Die vereinbarten Nachlässe sind vor Ort direkt vom Tageskraftstoffpreis abzuziehen und auf der Rechnung auszuweisen.
Die Karten müssen bundesweit (d. h. in allen Bundesländern) einsetzbar sein (mindestens 5 000 Akzeptanzstellen) und ein Flottenmangement ermöglichen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit lt. Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung (Fragebogen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 39 %
Kostenkriterium (Name): Rabatt/Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 61 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf seiner Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf seiner Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Informationen zu Vertragsverlängerungsoption und ggf. Erweiterung der Anzahl der Karten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung Ausschlussgründe (F521 EU-EN),
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
— ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV)/Eignungsleihe (nach § 47 VgV).”
“— mindestens 5 000 Akzeptanzstellen (bundesweiter Einsatz, d. h. in allen Bundesländern), davon mindestens 2 Akzeptanzstellen in jeder Stadt im Ennepe-Ruhr-Kreis.”
— mindestens 5 000 Akzeptanzstellen (bundesweiter Einsatz, d. h. in allen Bundesländern), davon mindestens 2 Akzeptanzstellen in jeder Stadt im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
— ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV)/Eignungsleihe (nach § 47 VgV).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 170-414753
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-28
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-28
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 198-480551 (2019-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Tankkartensystem für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes Halter von 50...”
Kurze Beschreibung
Tankkartensystem für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes Halter von 50 Rettungsdienstfahrzeugen.
Der Fuhrpark des Rettungsdienstes und ggf. später des Katastrophenschutzes (20 Fahrzeuge) soll mit bundesweit (d. h. in allen Bundesländern) einsetzbaren Tankkarten ausgestattet und der bargeldlose Bezug von Kraft-und Schmierstoffen sowie ein kreisweit einheitliches Abrechnungsverfahren über dieses Tankkartensystem sichergestellt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vergebene Leistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung, Nutzung und laufende Servicedienstleistung von Tankkarten für die einzelnen Fahrzeuge der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vergebene Leistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung, Nutzung und laufende Servicedienstleistung von Tankkarten für die einzelnen Fahrzeuge der Rettungsdienststellen des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Per Anno werden Kraftstoffkosten (i. d. R. für Dieselkraftstoff) in Höhe von ca. 250 000 EUR verursacht.
Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Die Tankkarten sollen auch dazu dienen, Nachlässe auf Leistungen der Tankstellen/Abgabestellen zu erzielen.
Da davon auszugehen ist, dass i. d. R. über die Tankkarten bezahlt wird, werden zur Angabe des Gesamtbeschaffungswertes die geschätzten Kraftstoffkosten zu Grunde gelegt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 198-480551
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Beschaffung eines Tankkartensystems für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG
Postort: Kleinostheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 229-561960 (2019-11-26)