Beschaffung eines workflowunterstützten Vergabemanagementsystems (VMS) Software as a Service (SaaS) zur vollständigen elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren inklusive einer Plattform zur elektronischen Bereitstellung der Vergabeunterlagen, der Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen sowie der Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern. Begleitend ist ein Support für den Auftraggeber und die Bewerber/Bieter erforderlich.
Zusätzlich soll ermittelt werden, ob die Abwicklung von Nachträgen und vereinfachten Verfahren über das System abgewickelt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines workflowunterstützten Vergabemanagementsystems
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für das Beschaffungswesen📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines workflowunterstützten Vergabemanagementsystems (VMS) Software as a Service (SaaS) zur vollständigen elektronischen Abwicklung von...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines workflowunterstützten Vergabemanagementsystems (VMS) Software as a Service (SaaS) zur vollständigen elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren inklusive einer Plattform zur elektronischen Bereitstellung der Vergabeunterlagen, der Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen sowie der Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern. Begleitend ist ein Support für den Auftraggeber und die Bewerber/Bieter erforderlich.
Zusätzlich soll ermittelt werden, ob die Abwicklung von Nachträgen und vereinfachten Verfahren über das System abgewickelt werden können.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg (Oldb)
Beschreibung der Beschaffung: s. o.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag wird mit unbestimmter Laufzeit vergeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Neben den genannten Eignungskriterien sind in den Teilnahmeunterlagen Angaben zu den Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB zu machen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren,
— Angaben zum eingesetzten Personal (Betrieb und Entwicklung, Kundenbetreuung und Support,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren,
— Angaben zum eingesetzten Personal (Betrieb und Entwicklung, Kundenbetreuung und Support, Schulungsmitarbeiter, Projektleitung),
— Datenschutzkonzept,
— Datensicherheitskonzept,
— Zertifizierung Rechenzentrumsbetrieb.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 092-222653 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: S. o.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis (VMS)
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 092-222653
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Administration Intelligence AG
Postanschrift: Steinbachtal 2b
Postort: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 244 454 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).