Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100 elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen mandantenfähigen Hintergrundsystemen und weiteren Subsystemen für den Vertrieb und itcs, inklusive der Echtzeitdatenanbindung an die zentrale Datendrehscheibe (ZDD) der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) für den Austausch von Fahrgastinformationsdaten. Die eTicket-Komponenten (KVPS und KVPT) des Vertriebssystems sind bei der VDV-ETS zu zertifizieren.
Bis zum 1.12.2019 muss ein Fahrausweisverkaufssystem installiert und in Betrieb genommen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung elektronischer Fahrausweisdrucker (EFAD) mit itcs-Funktion und Hintergrundsystem
438/19 (VSB)”
Produkte/Dienstleistungen: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100 elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen mandantenfähigen Hintergrundsystemen...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100 elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen mandantenfähigen Hintergrundsystemen und weiteren Subsystemen für den Vertrieb und itcs, inklusive der Echtzeitdatenanbindung an die zentrale Datendrehscheibe (ZDD) der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) für den Austausch von Fahrgastinformationsdaten. Die eTicket-Komponenten (KVPS und KVPT) des Vertriebssystems sind bei der VDV-ETS zu zertifizieren.
Bis zum 1.12.2019 muss ein Fahrausweisverkaufssystem installiert und in Betrieb genommen sein.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zentralrechner📦
Ort der Leistung: Freiburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100 elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen mandantenfähigen Hintergrundsystemen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100 elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen mandantenfähigen Hintergrundsystemen und weiteren Subsystemen für den Vertrieb und itcs, inklusive der Echtzeitdatenanbindung an die zentrale Datendrehscheibe (ZDD) der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) für den Austausch von Fahrgastinformationsdaten. Die eTicket-Komponenten (KVPS und KVPT) des Vertriebssystems sind bei der VDV-ETS zu zertifizieren.
Bis zum 1.12.2019 muss ein Fahrausweisverkaufssystem installiert und in Betrieb genommen sein.
Der Lieferumfang besteht im Wesentlichen aus
— Fahrausweisdruckern mit Bordrechnerfunktion,
— itcs mit Funktionen für das zentrale Monitoring der Fahrzeuge, Dispositionsmaßnahmen, Anschlusssicherung und der Echtzeitdatenerfassung zur Nutzung für die Fahrgastinformation in Echtzeit,
— Schnittstellen zu angrenzenden Systemen, wie der ZDD der NVBW,
— Ansteuerung von DFI-Anzeigen mit Soll- und Ist-Daten (die Anzeiger werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben),
— Vertriebssystem für den Fahrscheinverkauf, inkl. eTicketing gemäß VDV-KA und
— Anbindung an die regionale Vermittlungsstelle ViP-BW der NVBW.
Verbindlich sind die Angaben im Leistungsverzeichnis.
Die Aufgabenstellung wird in einem Lastenheft und weiteren Anlagen beschrieben.
Die im VSB vorhandene Infrastruktur zur Echtzeitinformation mit Anschlusssicherung und der Ticketverkauf sollen in den nächsten Jahren sukzessive umgestellt werden. Es ist geplant über einen Rahmenvertrag bis 2022 bis zu 100 Bordrechner zu beschaffen. Beginnend im Dezember 2019 sollen 25 Bordrechner für die neun Auftragnehmer beschafft werden (als Auftragnehmer werden die Gewinner der Busverkehrsausschreibung bezeichnet). Die Auftragnehmer haben die Möglichkeit die Bordrechner des VSB für die Erbringung der Verkehrsleistung anzumieten oder auf eigene Infrastruktur zurückzugreifen. Aus diesem Grund kann bisher nur eine Abnahmemenge von 25 Einheiten garantiert werden.
Das neue System wird federführend vom VSB beschafft und betrieben. Die Auftragnehmer werden als Mandaten an das System angeschlossen.
Die Fahrpläne werden im Rahmen der Ausschreibung der Verkehrsleistung mit einer ersten Umlaufplanung erstellt. Diese Fahrpläne werden dann durch die Auftragnehmer übernommen. Die Auftragnehmer können auf dieser Basis eine eigene Umlaufplanung erstellen, der Fahrplan darf grundsätzlich nicht verändert werden. Diese Planungsdaten werden über eine VDV-452 Schnittstelle an das ITCS System übertragen.
Gegenstand der Neubeschaffung durch den VSB sind somit Elektronische Fahrausweisdrucker (EFAD) mit integriertem Bordrechner für ITCS Funktionen und Fahrgastinformationsbildschirme. Das ITCS (Intermodal Transport Control System) soll als Mandantenlizenz für den Anschluss von bis zu 4 Verkehrsunternehmen an das zentrale Hintergrundsystem (HGS), das Kommunikationssystem für Daten und Sprache und das Hintergrundsystem für den Vertrieb (Fahrausweisverkauf) ausgelegt werden.
Ticketing:
Das Ticketing wird neben den konventionellen Fahrscheinen des VSB-Tarifs, des 3er/fanta5 und des bw tarifs auch eine E-Ticketing Komponente mit WEB zur Ausgabe von Fahrtberechtigungen auf Chipkarte (auf Basis der VDV-KA) beinhalten. Dazu zählt auch die Kontrolle der im bw tarif ausgegeben elektronisch lesbaren Fahrtberechtigungen und die Prüfung der DB-online-Tickets.
Das Vertriebssystem muss in der Lage sein die Tarifdaten über die HUSST an das Abo-System des VSB zu übergeben.
ZDD:
Der unternehmensübergreifende Datenaustausch zur Anschlusssicherung und Echtzeitinformation wird durch die Anbindung des ITCS an die "Zentrale Datendrehscheibe" (ZDD) des Landes, betrieben von der NVBW, realisiert. Damit soll der Austausch von Echtzeitdaten für die Fahrgastinformation und die Anschlusssicherung für die Zukunft bereichsübergreifend (Stadtbusunternehmen, Regionalverkehr, Bahn) und flächendeckend organisiert und vereinfacht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Vergabebedingungen bzw. der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Vergabebedingungen bzw. der EU-Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen beigebracht haben. Stellt die Vergabestelle für mehr als 5 Bewerber die Eignung fest, erfolgt die Auswahl der
Bieter auf Grund der eingereichten Referenzen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt "T.8 Referenzen" zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Jede der genannten Anforderungen muss in den sieben Referenzen mindestens 3-mal nachgewiesen werden. Es ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Als Mindestanforderungen werden 3 Referenzen vorgegeben, die folgende Kriterien erfüllen:
— Fahrzeuggerät,
— Leitsystem ITCS,
— Ansteuerung von DFI-Anzeigern,
— Vertriebssystem mit Nebenbuchhaltung,
— Fahrplandatenimport über VDV 452,
— Schnittstellen Echtzeitdaten VDV 453/454,
— Sprechfunk und Datenverbindung über öffentliches Mobilfunknetz,
— eTicket nach VDV-KA,
— Hosting, bzw. SaaS der Hintergrundsysteme (ITCS + Vertrieb).
Jede der genannten Anforderungen muss in den fünf Referenzen mindestens 3-mal nachgewiesen werden.Es ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Wird für mehr als 4 Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu sieben Referenzen je Bewerber ermittelt.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der eingereichten Angaben vor.
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum weiteren Verfahren zugelassen und erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Leistungen sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet. Wird eine Option nachträglich beauftragt, legen die...”
Beschreibung der Optionen
Optionale Leistungen sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet. Wird eine Option nachträglich beauftragt, legen die Vertragsparteien die Termine für die Lieferung und Inbetriebnahme einvernehmlich fest.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
c) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung durch einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
“Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert).
Zu c) Deckungssumme für...”
Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert).
Zu c) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
— Erklärung zum Angebot einer Bewerbergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV),
— Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
— Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV),
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV),
— Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese EU-Bekanntmachung als auch die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) zu erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Optionale Leistungen sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet. Wird eine Option nachträglich beauftragt, legen die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Optionale Leistungen sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet. Wird eine Option nachträglich beauftragt, legen die Vertragsparteien die Termine für die Lieferung und Inbetriebnahme einvernehmlich fest.
Jede der genannten Anforderungen muss in den sieben Referenzen mindestens 3-mal nachgewiesen werden. Es ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB – falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
— Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
— Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend,
— Verpflichtungserklärung Tariftreue Baden-Württemberg.
Die Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben und die vorgenannten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, gelten grundsätzlich als geeignet.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMY7VV
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 053-123201 (2019-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: VS-Villingen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung elektronischer Fahrausweisdrucker (EFAD) mit itcs-Funktion und Hintergrundsystem
438/19 (VSB) - Aufhebungsbekanntmachung” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100 elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen mandantenfähigen Hintergrundsystemen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100 elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen mandantenfähigen Hintergrundsystemen und weiteren Subsystemen für den Vertrieb und itcs, inklusive der Echtzeitdatenanbindung an die zentrale Datendrehscheibe (ZDD) der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) für den Austausch von Fahrgastinformationsdaten. Die eTicket-Komponenten (KVPS und KVPT) des Vertriebssystems sind bei der VDV-ETS zu zertifizieren.
Bis zum 1.12.2019 muss ein Fahrausweisverkaufssystem installiert und in Betrieb genommen sein.
Der Lieferumfang besteht im Wesentlichen aus:
— Fahrausweisdruckern mit Bordrechnerfunktion,
— itcs mit Funktionen für das zentrale Monitoring der Fahrzeuge, Dispositionsmaßnahmen, Anschlusssicherung und der Echtzeitdatenerfassung zur Nutzung für die Fahrgastinformation in Echtzeit,
— Schnittstellen zu angrenzenden Systemen, wie der ZDD der NVBW,
— Ansteuerung von DFI-Anzeigen mit Soll- und Ist-Daten (die Anzeiger werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben),
— Vertriebssystem für den Fahrscheinverkauf, inkl. eTicketing gemäß VDV-KA und
— Anbindung an die regionale Vermittlungsstelle ViP-BW der NVBW.
Verbindlich sind die Angaben im Leistungsverzeichnis.
Die Aufgabenstellung wird in einem Lastenheft und weiteren Anlagen beschrieben.
Die im VSB vorhandene Infrastruktur zur Echtzeitinformation mit Anschlusssicherung und der Ticketverkauf sollen in den nächsten Jahren sukzessive umgestellt werden. Es ist geplant über einen Rahmenvertrag bis 2022 bis zu 100 Bordrechner zu beschaffen. Beginnend im Dezember 2019 sollen 25 Bordrechner für die neun Auftragnehmer beschafft werden (als Auftragnehmer werden die Gewinner der Busverkehrsausschreibung bezeichnet). Die Auftragnehmer haben die Möglichkeit die Bordrechner des VSB für die Erbringung der Verkehrsleistung anzumieten oder auf eigene Infrastruktur zurückzugreifen. Aus diesem Grund kann bisher nur eine Abnahmemenge von 25 Einheiten garantiert werden.
Das neue System wird federführend vom VSB beschafft und betrieben. Die Auftragnehmer werden als Mandaten an das System angeschlossen.
Die Fahrpläne werden im Rahmen der Ausschreibung der Verkehrsleistung mit einer ersten Umlaufplanung erstellt. Diese Fahrpläne werden dann durch die Auftragnehmer übernommen. Die Auftragnehmer können auf dieser Basis eine eigene Umlaufplanung erstellen, der Fahrplan darf grundsätzlich nicht verändert werden. Diese Planungsdaten werden über eine VDV-452 Schnittstelle an das ITCS System übertragen.
Gegenstand der Neubeschaffung durch den VSB sind somit Elektronische Fahrausweisdrucker (EFAD) mit integriertem Bordrechner für ITCS Funktionen und Fahrgastinformationsbildschirme. Das ITCS (Intermodal Transport Control System) soll als Mandantenlizenz für den Anschluss von bis zu vier Verkehrsunternehmen an das zentrale Hintergrundsystem (HGS), das Kommunikationssystem für Daten und Sprache und das Hintergrundsystem für den Vertrieb (Fahrausweisverkauf) ausgelegt werden.
Ticketing:
Das Ticketing wird neben den konventionellen Fahrscheinen des VSB-Tarifs, des 3er/fanta5 und des bw tarifs auch eine E-Ticketing Komponente mit WEB zur Ausgabe von Fahrtberechtigungen auf Chipkarte (auf Basis der VDV-KA) beinhalten. Dazu zählt auch die Kontrolle der im bw tarif ausgegeben elektronisch lesbaren Fahrtberechtigungen und die Prüfung der DB-online-Tickets.
Das Vertriebssystem muss in der Lage sein die Tarifdaten über die HUSST an das Abo-System des VSB zu übergeben.
ZDD:
Der unternehmensübergreifende Datenaustausch zur Anschlusssicherung und Echtzeitinformation wird durch die Anbindung des ITCS an die „Zentrale Datendrehscheibe" (ZDD) des Landes, betrieben von der NVBW, realisiert. Damit soll der Austausch von Echtzeitdaten für die Fahrgastinformation und die Anschlusssicherung für die Zukunft bereichsübergreifend (Stadtbusunternehmen, Regionalverkehr, Bahn) und flächendeckend organisiert und vereinfacht werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 053-123201
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV erlaubt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Ein unwirtschaftliches...”
§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV erlaubt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Ein unwirtschaftliches Ergebnis liegt vor, wenn auch das wirtschaftlichste Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes nach § 3 VgV ermittelt worden war.
Das Angebot liegt deutlich über den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, weshalb auch das wirtschaftlichste Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes nach § 3 VgV ermittelt worden war.
Aus diesem Grund hebt die Vergabestelle die betroffene Ausschreibung auf.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD5YW
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 246-607535 (2019-12-18)