Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist von den Versicherten im Vorfeld der Behandlung dem behandelnden Arzt ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorzulegen. Die Gesundheitskarten enthalten bei allen Versicherten ab vollendetem 15. Lebensjahr ein Lichtbild. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten an der Bildbeschaffung mitwirken können. Im laufenden Regelverfahren ist die Beschaffung von Bildern für Neukunden ab vollendetem 15. Lebensjahr sowie bei Bestandsversicherten erforderlich, die nach Erreichen der Altersgrenze mit einer Gesundheitskarte ausgestattet werden müssen.
Die Dienstleistung ist in 2 Fachlosen aufgeteilt und wird dort beschrieben.
Der Auftragnehmer je Fachlos hat über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig zu verfügen (siehe Eigenerklärung Zertifizierung (43)).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Kurze Beschreibung:
“Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist von den Versicherten im Vorfeld der Behandlung dem behandelnden Arzt ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK)...”
Kurze Beschreibung
Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist von den Versicherten im Vorfeld der Behandlung dem behandelnden Arzt ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorzulegen. Die Gesundheitskarten enthalten bei allen Versicherten ab vollendetem 15. Lebensjahr ein Lichtbild. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten an der Bildbeschaffung mitwirken können. Im laufenden Regelverfahren ist die Beschaffung von Bildern für Neukunden ab vollendetem 15. Lebensjahr sowie bei Bestandsversicherten erforderlich, die nach Erreichen der Altersgrenze mit einer Gesundheitskarte ausgestattet werden müssen.