Beschaffung von 2 Speichersystemen für die VBZ Nordbayern

Autobahndirektion Nordbayern

Kauf, Lieferung, Inbetriebnahme, Datenmigration und Wartung eines von 2 Speichersystemen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-05 Auftragsbekanntmachung
2019-05-07 Ergänzende Angaben
2019-07-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenübertragung
Referenznummer: D-A0-19-34-A
Kurze Beschreibung:
Kauf, Lieferung, Inbetriebnahme, Datenmigration und Wartung eines von 2 Speichersystemen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenübertragung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Autobahndirektion Nordbayern
Postanschrift: Flaschenhofstraße 55
Postleitzahl: 90402
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@abdnb.bayern.de 📧
Telefon: +49 911462101 📞
Fax: +49 9114621456 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/171901 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-09 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 070-165626
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L 124 vorzulegen. Das Formblatt L 124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. D-A0-19-34-A hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L 124 vorzulegen. Das Formblatt L 124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. D-A0-19-34-A hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de
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Der Auftragnehmer weist im Falle der Auftragserteilung nach, dass die Haftungshöchstsummen mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L 124 vorzulegen. Das Formblatt L 124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. D-A0-19-34-A hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de
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Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung nach einem von der Vergabestelle vorgegebenen Muster vorzulegen. Ein Wechsel der in L 124 benannten Referenzgeber ist dabei nicht möglich.
Zu III.1.1) bis III.1.3): Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 III VgV) akzeptiert. Eignungsnachweise nach § 46 III VgV, die in Form anerkannter Präqualifizierungsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfangs zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer Eignungsnachweise gemäß den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vollständig vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen.
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Ergänzender Hinweis zu L 124: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L 124 geforderten Erklärungen abgegeben, die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den angegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen/eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/171901 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Autobahndirektion Nordbayern
Postanschrift: Flaschenhofstraße 55
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Telefon: +49 911462101 📞
Fax: +49 9114621456 📠
Quelle: OJS 2019/S 070-165626 (2019-04-05)
Ergänzende Angaben (2019-05-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerspeichereinheiten 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 090-216896
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 070-165626
ABl. S-Ausgabe: 90
Quelle: OJS 2019/S 090-216896 (2019-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf, Lieferung, Inbetriebnahme, Datenmigration und Wartung eines Speichersystems.
Gesamtwert des Auftrags: 572574.8 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelfranken 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 134-330056
ABl. S-Ausgabe: 134

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Zuschlagskriterien (Produktanforderungen und Konzept)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-29 📅
Name: PDV-Systeme GmbH
Postort: Goslar
Land: Deutschland 🇩🇪
Goslar 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 584 260 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 134-330056 (2019-07-11)