Beschaffung von 20 Einsatzwagen Objektschutz – EWA OS – mit polizeitechnischer Sonderausstattung – mit Option der Beschaffung von 10 weiteren EWA OS

Der Polizeipräsident in Berlin

Beschaffung von 20 Einsatzwagen Objektschutz – EWA OS – mit polizeitechnischer Sonderausstattung – mit der Option der Beschaffung von 10 weiteren EWA OS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-07 Auftragsbekanntmachung
2019-04-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: PPrBln 066_19 EU
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 20 Einsatzwagen Objektschutz – EWA OS – mit polizeitechnischer Sonderausstattung – mit der Option der Beschaffung von 10 weiteren EWA OS.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@polizei.berlin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/111417 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-12 📅
Datum des Beginns: 2019-05-04 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 050-114390
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 510 925 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 20 Einsatzwagen Objektschutz – EWA OS – mit polizeitechnischer Sonderausstattung; davon optional 4 Fahrzeuge mit Standheizung
Optional ist die Beschaffung von 10 weiteren EWA OS vorgesehen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 510 925 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer ein Optionsrecht zur Bestellung von bis zu 10 weiteren Fahrzeugen EWA OS gemäß Leistungsbeschreibung zu dem im Preisblatt unter den Pos. 3.00 genannten Preis eingeräumt. Die Ausübungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Sie muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 31. Mai 2019 zugegangen sein. Im Rahmen seines Optionsrechtes ist es dem Auftraggeber gestattet, die Anzahl der zusätzlich zu bestellenden Fahrzeuge bis zu einer Höchstzahl von 10 Stück zu bestimmen. Als Liefertermin für die im Rahmen der vorgenannten Option zusätzlich bestellten Fahrzeuge wird der 13. Dezember 2019 vereinbart. Mit Ausnahme des Liefertermins gelten alle sonstigen vereinbarten Vertragsbedingungen auch für die Bestellung der zusätzlichen Fahrzeuge.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
In Berlin auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers bzw. eines Vertragshändlers des Auftragnehmers oder nach Vereinbarung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers – siehe Vergabeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Wirt-214 BVB u. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und SV
Wirt-2141 BVB u. Erklärung gem. § 1 Abs. 2 Frauen-FFV
Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
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Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung
Von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
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Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen,
Dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
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Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
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Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“ in den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter soll ein Qualitätsmanagementsystem unterhalten (z. B. nach DIN EN ISO 9000 ff).
Der Bieter soll mindestens beschreiben, auf welche Weise er die Qualität sicherstellen und demonstrieren will.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“ in den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/111417 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 050-114390 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 20 Einsatzwagen Objektschutz - EWA OS - mit polizeitechnischer Sonderausstattung - mit der Option der Beschaffung von 10 weiteren EWA OS.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 085-203641
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 050-114390
ABl. S-Ausgabe: 85

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Beschaffung von 20 (+ optional bis zu 10 weiteren) Stück Einsatzwagen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualtität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Name: Opel Automobile GmbH
Postort: Rüsselsheim
Postleitzahl: 65423
Land: Deutschland 🇩🇪
Groß-Gerau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachKenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen
5 / 5
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigenVergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengeltennicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrundGesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrageshinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohnedass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Friesenstraße 16
Postleitzahl: 10965
Quelle: OJS 2019/S 085-203641 (2019-04-29)
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