Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zu Tariftreue_Mindestentgelt_SV
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen:
– ergänzende Bieter angaben,
– Herstellerklärung,
– Qualitätsnachweis zur technischen Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweise über die praktizierte Herstellung von Fahrzeugen und/oder prakti-zierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff.).
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen" in den Vergabeunterlagen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.