Beschaffung von Druck- und Kopiertechnik, zugehörige Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien, Wartung Service und Support, sowie Miete über 60 Monate

Stadt Ahaus

Beschaffung von Druck- und Kopiertechnik, zugehörige Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien, Wartung Service und Support, sowie Miete über 60 Monate.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-05 Auftragsbekanntmachung
2019-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Referenznummer: 55-19
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Druck- und Kopiertechnik, zugehörige Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien, Wartung Service und Support, sowie Miete über 60 Monate.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ahaus
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 48683
Postort: Ahaus
Kontakt
Internetadresse: http://www.ahaus.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@ahaus.de 📧
Telefon: +49 2561 / 72-129 📞
Fax: +49 2561 / 7281-129 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9F63/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9F63 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 130-319427
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9F63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Vergabe ist die Beschaffung von Druckern und multifunktionalen Output-Geräten, der Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 60 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services für die Dienststellen vom Stadt Ahaus.
Mehr anzeigen
Die Liefer- und Installationsplätze befinden sich in den Ortsteilen Ahaus, Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum, sowie Wüllen und sind über mehrere Gebäude verteilt. Die Systeme werden in den beiden Bereichen, „Verwaltung" und "Schulen" getrennt betrieben.
Mehr anzeigen
Es sind ausschließlich fabrikneue und unbenutzte Geräte gemäß Leistungsbeschreibung anzubieten.
In der Rolloutphase hat der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber alle Output-Geräte an den Standorten und Arbeitsplätzen zu installieren und in das Netzwerk zu integrieren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer zum Gerätetausch die erforderlichen Räumlichkeiten erreichen kann. Der Auftragnehmer ist für die Terminvereinbarung mit den Standorten verantwortlich.
Mehr anzeigen
Die Netzwerkstruktur ist über alle Aufstellungsorte gesehen nicht einheitlich, daher sind die aufzustellenden Geräte den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Nutzergruppen und Rechtevergabe werden in Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt und sind im Angebotspreis mit einzurechnen.
Mehr anzeigen
Ein detaillierter Projekt-, Aufstellungs-, Liefer- und Zeitplan wird nach der Auftragsvergabe in Abstimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer ausgearbeitet. Vom Bieter mit zu berücksichtigen sind Server- und Netzwerkstrukturen, jedoch unterstützt der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Einführung und Einrichtung der Dienste.
Mehr anzeigen
Für die Kalkulation sind folgende Randbedingungen zugrunde zu legen:
— Laufzeit 60 Monate,
— Deckungsgrad ISO 19752 S/W,
— Deckungsgrad einer Farbseite nach ISO 19798,
— Druckgeschwindigkeit nach ISO/IEC 24734,
— Scan/Fax ist kostenfrei,
— Berechnung A3 Seite, eine DIN A3 Seite = 2 DIN A4 Seiten,
— Eine Mehr- oder Mindervergütung für unterschiedliche Deckungsgrade erfolgt nicht.
Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte sind in deutscher Sprache zu liefern.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Die weiteren Erfüllungsorte in Ahaus und den dazugehörigen Ortsteilen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierung Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.ahaus.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9F63/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9F63

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691 📞
Fax: +49 251-4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Mehr anzeigen
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 130-319427 (2019-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 532 228 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 187-455292
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 130-319427
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9A98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Liefer- und Installationsplätze befinden sich in den Ortsteilen Ahaus, Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum, sowie Wüllen und sind über mehrere Gebäude verteilt. Die Systeme werden in den beiden Bereichen, „Verwaltung“ und „Schulen“ getrennt betrieben.
Mehr anzeigen
— eine Mehr- oder Mindervergütung für unterschiedliche Deckungsgrade erfolgt nicht.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis-Leistungsverhältnis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-24 📅
Name: Heinrich Wietholt GmbH
Postort: Velen
Land: Deutschland 🇩🇪
Borken 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 532 228 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9A98

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§135 GWB
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 187-455292 (2019-09-24)