Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Entsorgungsfahrzeugen
2019-0031-EU-OV-G
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Entsorgungsfahrzeugen.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferung an den Anlieferort der Auftragnehmer zu Los 2 und 3 innerhalb von Deutschland.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) innerhalb Deutschlands an die...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) innerhalb Deutschlands an die Auftragnehmer zu Los 2 und Los 3
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-31 📅
Datum des Endes: 2020-03-15 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferung an die Auftragnehmer zu Los 2 und Los 3 hat bis zum 15.3.2020 zu erfolgen.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten für Hausmüll und PPK
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niederlassung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Wanzleben
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten für Hausmüll, Bioabfälle und PPK, Aufbau 21 m inkl. Lifter.Überführung der Gesamtfahrzeuge an die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten für Hausmüll, Bioabfälle und PPK, Aufbau 21 m inkl. Lifter.Überführung der Gesamtfahrzeuge an die Niederlassung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Wanzleben.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-16 📅
Datum des Endes: 2020-07-15 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 15.7.2020 zu erfolgen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 1 Hecklader-Abfallsammelaufbau für Bioabfälle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niederlassung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Wolmirstedt/Elbeu
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 1 Hecklader-Abfallsammelaufbau für Bioabfälle Aufbau 21 m inkl. Lifter. Überführung des Gesamtfahrzeuges an die Niederlassung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 1 Hecklader-Abfallsammelaufbau für Bioabfälle Aufbau 21 m inkl. Lifter. Überführung des Gesamtfahrzeuges an die Niederlassung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Wolmirstedt/Elbeu.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) zum Aufbau eines Abfallsammelfahrz” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Niederlassung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Wolmirstedt/Elbeu Betriebsstätte des Aufbauherstellers in Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) Typ LoToS innerhalb Deutschlands an den...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) Typ LoToS innerhalb Deutschlands an den Aufbauhersteller.
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Zusätzliche Informationen: Die Lieferung an den Aufbauhersteller hat bis zum 15.3.2020 zu erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und/oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen.
(AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung.
Des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt, das PQ-VOL und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre mit Benennung des gelieferten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre mit Benennung des gelieferten Fahrzeuges, Liefertermin der Dienstleistung, BezeichnungdesAuftraggebers, inklusive dessen Tel.- Nr,
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): — Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Es gelten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Es gelten Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-15
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
—...”
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Nachunternehmereinsatz, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm, Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen
Des Abruf seiner Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim, Landesverwaltungsamt Halle”
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-514-1115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-6230-446📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de📧
Fax: +49 391-6230-447 📠
URL: http://sachsen-anhalt.abst.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-6230446📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.ast.de📧
Fax: +49 391-6230447 📠
URL: http://sachsen-anhalt.sbst.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 134-329079 (2019-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) innerhalb Deutschlands an die...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) innerhalb Deutschlands an die Auftragnehmer zu Los 2 und Los 3.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 134-329079
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daimler AG, Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland
Postanschrift: Mühlenstraße 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3026942130📞
E-Mail: elvira.koeppchen@daimler.com📧
Fax: +49 7111779033452 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten für Hausmüll und PPK
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zöller-Kipper
Postanschrift: Hans-Zöller-Straße 50-68
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Telefon: +49 6131887140📞
E-Mail: tender.ost@zoeller-kipper.de📧
Fax: +49 6131882382 📠
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Lieferung von 1 Hecklader-Abfallsammelaufbau für Bioabfälle
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4.1
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Lieferung von 1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) zum Aufbau eines Abfallsammelfahrz” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 3455141115 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 3916230446📞
Fax: +49 3916230447 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3916230446📞
Fax: +49 3916230447 📠
Quelle: OJS 2019/S 206-501823 (2019-10-22)