Beschaffung von Entsorgungsfahrzeugen

Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Lieferung von Entsorgungsfahrzeugen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-11 Auftragsbekanntmachung
2019-10-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall
Referenznummer: 2019-0031-EU-OV-G
Kurze Beschreibung: Lieferung von Entsorgungsfahrzeugen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Postanschrift: Schwimmbadstraße 2a
Postleitzahl: 39326
Postort: Wolmirstedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ks-boerde.de 🌏
E-Mail: vergabe@ks-boerde.de 📧
Fax: +49 39201-703329 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-15 📅
Datum des Beginns: 2019-10-31 📅
Datum des Endes: 2020-03-15 📅
Datum des Beginns: 2020-03-16 📅
Datum des Endes: 2020-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 134-329079
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung an die Auftragnehmer zu Los 2 und Los 3 hat bis zum 15.3.2020 zu erfolgen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) innerhalb Deutschlands an die Auftragnehmer zu Los 2 und Los 3
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung an die Auftragnehmer zu Los 2 und Los 3 hat bis zum 15.3.2020 zu erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten für Hausmüll und PPK
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten für Hausmüll, Bioabfälle und PPK, Aufbau 21 m
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 15.7.2020 zu erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 1 Hecklader-Abfallsammelaufbau für Bioabfälle
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung von 1 Hecklader-Abfallsammelaufbau für Bioabfälle Aufbau 21 m
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) zum Aufbau eines Abfallsammelfahrz
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) Typ LoToS innerhalb Deutschlands an den Aufbauhersteller.
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung an den Aufbauhersteller hat bis zum 15.3.2020 zu erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lieferung an den Anlieferort der Auftragnehmer zu Los 2 und 3 innerhalb von Deutschland.
Niederlassung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in
Wanzleben
Wolmirstedt/Elbeu
Wolmirstedt/Elbeu Betriebsstätte des Aufbauherstellers in Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und/oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen.
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(AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung.
Des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt, das PQ-VOL und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre mit Benennung des gelieferten Fahrzeuges, Liefertermin der Dienstleistung, BezeichnungdesAuftraggebers, inklusive dessen Tel.- Nr,
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Es gelten Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Nachunternehmereinsatz, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm, Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen
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Des Abruf seiner Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim, Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230-446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230-447 📠
Internetadresse: http://sachsen-anhalt.abst.de/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2019/S 134-329079 (2019-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 206-501823
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 134-329079
ABl. S-Ausgabe: 206

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von 3 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) innerhalb Deutschlands an die Auftragnehmer zu Los 2 und Los 3.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität – Volumen, Nutzlast, Eignung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): mobile Serviceleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-14 📅
Name: Daimler AG, Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland
Postanschrift: Mühlenstraße 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3026942130 📞
E-Mail: elvira.koeppchen@daimler.com 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Zöller-Kipper
Postanschrift: Hans-Zöller-Straße 50-68
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Telefon: +49 6131887140 📞
E-Mail: tender.ost@zoeller-kipper.de 📧
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 3916230446 📞
Fax: +49 3916230447 📠
Quelle: OJS 2019/S 206-501823 (2019-10-22)