In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den vier Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, Abgelöst werden sollen. Die Nutzungsdauer der beiden Produktionsmaschinen ist für 60 Monate vorgesehen. Die Ablösung und somit die Bereitstellung der neuen Geräte soll im Rahmen des geplanten Umzuges des Rathauses der Stadt Mainz und damit einhergehend der Hausdruckerei erfolgen, sodass am neuen Standort die neuen Systeme aufgebaut werden, bevor die Hausdruckerei umzieht und die alten Systeme auslaufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Kurze Beschreibung:
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den vier Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, Abgelöst werden sollen.
Die Nutzungsdauer der beiden Produktionsmaschinen ist für 60 Monate vorgesehen.
Die Ablösung und somit die Bereitstellung der neuen Geräte soll im Rahmen des geplanten Umzuges des Rathauses der Stadt Mainz und damit einhergehend der Hausdruckerei erfolgen, sodass am neuen Standort die neuen Systeme aufgebaut werden, bevor die Hausdruckerei umzieht und die alten Systeme auslaufen.
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den vier Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, Abgelöst werden sollen.
Die Nutzungsdauer der beiden Produktionsmaschinen ist für 60 Monate vorgesehen.
Die Ablösung und somit die Bereitstellung der neuen Geräte soll im Rahmen des geplanten Umzuges des Rathauses der Stadt Mainz und damit einhergehend der Hausdruckerei erfolgen, sodass am neuen Standort die neuen Systeme aufgebaut werden, bevor die Hausdruckerei umzieht und die alten Systeme auslaufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 135-331519
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den vier Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, Abgelöst werden sollen.
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den vier Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, Abgelöst werden sollen.
Die Nutzungsdauer der beiden Produktionsmaschinen ist für 60 Monate vorgesehen.
Die Ablösung und somit die Bereitstellung der neuen Geräte soll im Rahmen des geplanten Umzuges des Rathauses der Stadt Mainz und damit einhergehend der Hausdruckerei erfolgen, sodass am neuen Standort die neuen Systeme aufgebaut werden, bevor die Hausdruckerei umzieht und die alten Systeme auslaufen.
Die Ablösung und somit die Bereitstellung der neuen Geräte soll im Rahmen des geplanten Umzuges des Rathauses der Stadt Mainz und damit einhergehend der Hausdruckerei erfolgen, sodass am neuen Standort die neuen Systeme aufgebaut werden, bevor die Hausdruckerei umzieht und die alten Systeme auslaufen.
Beschaffung von Hardware und Dienstleistungen für die Stadt Mainz – Beschaffung von 2 Produktionsdruckern für die Hausdruckerei der Landeshauptstadt Mainz.
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
KDZ Mainz
Hechtsheimer Straße 31 a
55131 Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ab einem Nettoauftragsauftragswert von 250 000,00 EUR hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Form einer Vertragserfüllungs- und/oder Mängelanspruchsbürgschaft zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich der Auftragserweiterungen.
Ab einem Nettoauftragsauftragswert von 250 000,00 EUR hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Form einer Vertragserfüllungs- und/oder Mängelanspruchsbürgschaft zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich der Auftragserweiterungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber, die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber/Bieter.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber/Bieter.
Die zuständige Stelle leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die zuständige Stelle leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brand-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651 / 9494-0📞
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-170 📠
Internetadresse: http://add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 135-331519 (2019-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den 4 Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, abgelöst werden sollen.
Die Nutzungsdauer der beiden Produktionsmaschinen ist für 60 Monate vorgesehen.
Die Ablösung und somit die Bereitstellung der neuen Geräte soll im Rahmen des geplanten Umzuges des Rathauses der Stadt Mainz und damit einhergehend der Hausdruckerei erfolgen, sodass am neuen Standort die neuen Systeme aufgebaut werden, bevor die Hausdruckerei umzieht und die alten Systeme auslaufen.
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den 4 Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, abgelöst werden sollen.
Die Nutzungsdauer der beiden Produktionsmaschinen ist für 60 Monate vorgesehen.
Die Ablösung und somit die Bereitstellung der neuen Geräte soll im Rahmen des geplanten Umzuges des Rathauses der Stadt Mainz und damit einhergehend der Hausdruckerei erfolgen, sodass am neuen Standort die neuen Systeme aufgebaut werden, bevor die Hausdruckerei umzieht und die alten Systeme auslaufen.
Gesamtwert des Auftrags: 547 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber, die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber, die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den 4 Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, abgelöst werden sollen.
In der Hausdruckerei werden 2 digitale schwarz-weiß und color Produktionsdrucksysteme für die Stadtverwaltung Mainz eingesetzt, die durch 2 neue leistungsfähige Systeme, mit der Funktion zur Nutzung einer fünften Sonderfarbe neben den 4 Druck-Grundfarben und mit entsprechenden Nachverarbeitungseinrichtungen, abgelöst werden sollen.
Beschaffung von Hardware und Dienstleistungen für die Stadt Mainz – Beschaffung von 2 Produktionsdruckern für die Hausdruckerei der Landeshauptstadt Mainz
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KDZ Mainz Hechtsheimer Straße 31 a 55131 Mainz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-12 📅
Name: Ricoh Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Strraße 315
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 500060.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.