1. Ausführungsbedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich entsprechend Ziffer 9 der Vertragsbedingungen, bei der Erbringung von Leistungen unter diesem Vertrag die folgenden Rechtsnormen und Grundsätze einzuhalten:
(a) sämtliche geltende Normen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere geltende Gesetze, einschlägige Rechtsprechung, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien und Fachnormen, einschließlich dem jeweils aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen berufsständischen Praktiken, Auflagen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden und sonstige dem Auftragnehmer bekannt gegebene Richtlinien der KfW, die in Bezug auf Erbringung, Beschaffenheit und Nutzung der vertraglichen Leistungen Vorgaben enthalten,
(b) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948,
(c) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
(d) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
(e) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
(f) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nr. 111).
2. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf
https://ausschreibungen.kfw.deabgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben entnehmen hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter im Bieterportal registrieren und einloggen;
3. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bewerber, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.