Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Schulbüchern
03/2019
Produkte/Dienstleistungen: Schulbücher📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Lernmitteln an die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs) und die Schulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren (Förderschulen).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 551 400 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düren🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisgebiet Düren
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Lernmitteln für die Berufskollegs und die Förderschulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preisnachlass (Rabatt gem. §7 Abs. 3 Nr. 2 BuchPrG
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Kostenlose Serviceleistungen
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag umfasst eine Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um jeweils ein Schuljahr bis maximal 3 Schuljahre. Der voraussichtliche Zeitplan für...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag umfasst eine Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um jeweils ein Schuljahr bis maximal 3 Schuljahre. Der voraussichtliche Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen erfolgt zum 30.11.2019 für das Schuljahr 2020/2021, zum 30.11.2020 für das Schuljahr 2021/2022 und zum 30.11.2021 für das Schuljahr 2022/2023.
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Zusätzliche Informationen:
“Sofern mehrere Angebote die gleiche Punktzahl gem. der Bewertungsmatrix aufweisen, entscheidet das Los unter diesen Angeboten über den Zuschlag.
Die...”
Zusätzliche Informationen
Sofern mehrere Angebote die gleiche Punktzahl gem. der Bewertungsmatrix aufweisen, entscheidet das Los unter diesen Angeboten über den Zuschlag.
Die Auslosung erfolgt unter Beteiligung der Zentralen Vergabestelle, des Amtes für Schule, Bildung und Integration und des Rechnungsprüfungsamtes. Bieter sind nicht zugelassen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung gemäß Vergabeunterlagen (bezüglich Umsatz, Arbeitskräfte, Insolvenz,)
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur Eignung gemäß Vergabeunterlagen (bezüglich Umsatz, Arbeitskräfte, Insolvenz,)
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Abgabe einer Erklärung zu Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche (Vordruck). Erklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers, des Auftragsvolumens sowie Angaben zum Auftraggeber. Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzliche Verfahren befindet und seine/ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 124)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-28
12:00 📅
“Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf...”
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYEVW
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB),
4) Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 038-085030 (2019-02-19)
Ergänzende Angaben (2019-03-07)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 038-085030
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-03-28 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-04-02 📅
Zeit: 12:15
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-03-28 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-04-02 📅
Zeit: 12:15
Quelle: OJS 2019/S 050-114844 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 038-085030
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 03/2019
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 101
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SZS Schul- und Ausstattungs GmbH
Postort: Meißen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Meißen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHY0HJ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
4) Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 106-258688 (2019-06-03)