Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Tablets
VGF 205/19
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 850 Tablets für die Straßen – und U-Bahnfahrer der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH.”
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Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Tablets gem. Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-05 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärungen nachzuweisen:
(1) über die ordnungsgemäße...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärungen nachzuweisen:
(1) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
(2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach gemäß § 123 Abs. 1 und 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB.
(3) über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
(4) über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.” Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % brutto der Auftragssumme verlangt.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Nach VOL/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA L-StB) und den ZVB/VOL StB (2017), die...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Nach VOL/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA L-StB) und den ZVB/VOL StB (2017), die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, und zudem bei der unter Punkt I.3 genannten Stelle angefordert werden können
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p. a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. 5 Mio. EUR für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p. a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-02
10:00 📅
“1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur Verfügung gestellt....”
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu Registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten — durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der Öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(6) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht Abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen […]
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Quelle: OJS 2019/S 214-526340 (2019-11-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-20) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Tablets gem. Leistungsbeschreibung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 214-526340
Auftragsvergabe
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Titel: Beschaffung von Tablets
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Das o. g. Vergabeverfahren über Leistungen ist aufgehoben/eingestellt worden, weil
— kein wirtschaftliches Angebot...”
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das o. g. Vergabeverfahren über Leistungen ist aufgehoben/eingestellt worden, weil
— kein wirtschaftliches Angebot vorlag.
Ihr Angebot lag deutlich über unserer Kostenschätzung.
Folgendes weitere Vorgehen ist beabsichtigt:
Es wird ein (e)
Verhandlungsverfahren
Mit () ohne (X) Teilnahmewettbewerb
Durchgeführt.
Freundliche Grüße
Vergabestelle
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Quelle: OJS 2019/S 248-616560 (2019-12-20)