Um den gesetzlichen Vorgaben des am 1.1.2020 in Kraft tretenden § 136 Absatz 4 StPO gerecht zu werden, beschafft das LZPD Endgeräte für die audiovisuelle Vernehmung.
Wichtiger Hinweis: Die Lieferung der ausgeschriebenen Produkte muss innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von Videokameras und Zubehör für die audiovisuelle Vernehmung
LZPD / AvV”
Produkte/Dienstleistungen: Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Um den gesetzlichen Vorgaben des am 1.1.2020 in Kraft tretenden § 136 Absatz 4 StPO gerecht zu werden, beschafft das LZPD Endgeräte für die audiovisuelle...”
Kurze Beschreibung
Um den gesetzlichen Vorgaben des am 1.1.2020 in Kraft tretenden § 136 Absatz 4 StPO gerecht zu werden, beschafft das LZPD Endgeräte für die audiovisuelle Vernehmung.
Wichtiger Hinweis: Die Lieferung der ausgeschriebenen Produkte muss innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Videokameras für die audiovisuelle Vernehmung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte📦
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Um zu ermitteln, welche Endgeräte die Anforderungen an eine solche audiovisuelle Vernehmung erfüllen, wurde eine Markterkundung durchgeführt. Diese hat es dem LZPD ermöglicht, herauszufiltern, welche Produkte für die Umsetzung der Vernehmungseinheit geeignet sind.
Das LZPD beabsichtigt folgende Endgeräte im Rahmen von Los 1 zu beschaffen:
— AXIS FA54-Haupteinheit,
— AXIS FA3105-L Eyeball Sensor Unit,
— AXIS FA4115 Dome Sensor Unit und
— AXIS M3058-PLVE.
Der Umfang der Beschaffung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 490 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-14 📅
Datum des Endes: 2019-10-24 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Mikrofonen für die audiovisuelle Vernehmung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mikrofone📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Um zu ermitteln, welche Endgeräte die Anforderungen an eine solche audiovisuelle Vernehmung erfüllen, wurde eine Markterkundung durchgeführt. Diese hat es dem LZPD ermöglicht, herauszufiltern, welche Produkte für die Umsetzung der Vernehmungseinheit geeignet sind.
Das LZPD beabsichtigt folgende Endgeräte im Rahmen von Los 2 zu beschaffen:
— Blue Yeti Blackout.
Der Umfang der Beschaffung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 36 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Kamerastativen für audiovisuelle Vernehmung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Videoausrüstung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Um zu ermitteln, welche Endgeräte die Anforderungen an eine solche audiovisuelle Vernehmung erfüllen, wurde eine Markterkundung durchgeführt. Diese hat es dem LZPD ermöglicht, herauszufiltern, welche Produkte für die Umsetzung der Vernehmungseinheit geeignet sind.
Das LZPD beabsichtigt folgende Endgeräte im Rahmen von Los 3 zu beschaffen:
— Rollei C5i.
Der Umfang der Beschaffung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 28 000 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Köpfhörersätzen für die audiovisuelle Vernehmung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zubehör für Ton- und Videoanlagen📦
Ort der Leistung: Karlsruhe🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Um zu ermitteln, welche Endgeräte die Anforderungen an eine solche audiovisuelle Vernehmung erfüllen, wurde eine Markterkundung durchgeführt. Diese hat es dem LZPD ermöglicht, herauszufiltern, welche Produkte für die Umsetzung der Vernehmungseinheit geeignet sind.
Das LZPD beabsichtigt folgende Endgeräte im Rahmen von Los 4 zu beschaffen:
— Sennheiser MB660 UC MS.
Der Umfang der Beschaffung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 101 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu
Verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese
Ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaftsmitglieder“ erbracht werden.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Herkunftslandes.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber beliefert werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt. Hierfür ist das Formular IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zum Gesamtumsatz und zu den vergleichbaren Umsätzen“ zu verwenden.
Eigenerklärung, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe vorweisen kann. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist mindestens 1 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens vorzulegen betreffend die Lieferung von audiovisuellen Geräten nebst...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist mindestens 1 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens vorzulegen betreffend die Lieferung von audiovisuellen Geräten nebst Zubehör mit einem Lieferumfang in vergleichbarer Höhe. Hierzu ist das Formular VII zu verwenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-26
12:00 📅
“Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Alle relevanten Informationen bezüglich...”
Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Alle relevanten Informationen bezüglich der Erhebung personenbezogener Daten sind im Formular VIII enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass die Lieferung der audiovisuellen Endgeräte innerhalb von 10 Tagen erfolgen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YWSN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2019/S 166-406046 (2019-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: aul.verg@aulinger.eu📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 700 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Um zu ermitteln, welche Endgeräte die Anforderungen an eine solche audiovisuelle Vernehmung erfüllen, wurde eine Markterkundung durchgeführt. Diese hat es dem LZPD ermöglicht, herauszufiltern, welche Produkte für die Umsetzung der Vernehmungseinheit geeignet sind..
Das LZPD beabsichtigt folgende Endgeräte im Rahmen von Los 1 zu beschaffen:
— AXIS FA54-Haupteinheit,
— AXIS FA3105-L Eyeball Sensor Unit,
— AXIS FA4115 Dome Sensor Unit und,
— AXIS M3058-PLVE.
Der Umfang der Beschaffung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 166-406046
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Beschaffung von Videokameras für die audiovisuelle Vernehmung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 490 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Beschaffung von Mikrofonen für die audiovisuelle Vernehmung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 36 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Beschaffung von Kamerastativen für audiovisuelle Vernehmung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Qvest Media GmbH
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Beschaffung von Köpfhörersätzen für die audiovisuelle Vernehmung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 101 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Alle relevanten Informationen bezüglich...”
Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Alle relevanten Informationen bezüglich der Erhebung personenbezogener Daten sind im Formular VIII enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass die Lieferung der audiovisuellen Endgeräte innerhalb von 10 Tagen erfolgen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YTEF
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Quelle: OJS 2019/S 206-501819 (2019-10-22)