Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von zwei Stück Spezkw mgl GGkw 2019
PPrBln 076_19 EU
Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von zwei Stück Spezkw mgl GGkw 2019
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 495798.32 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“In Berlin auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers bzw. eines Vertragshändlers des Auftragnehmers oder nach Vereinbarung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
In Berlin auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers bzw. eines Vertragshändlers des Auftragnehmers oder nach Vereinbarung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von zwei Stück Spezkw mgl GGkw (Spezkw mglGGkw 2019) (Soll- Nr. 060/03)” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 495798.31 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-14 📅
Datum des Endes: 2019-05-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfürist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
— Wirt-214 BVB u. Eigenerklärung zu Tariftreue Mindestentgelt SV
— Wirt-2141 BVB u. Erklärung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO
— Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
— Ergänzende Bieterangaben
— Herstellerklärung
— Referenzen (Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten von schweren Fahrzeugen).
Auf gesondertes Verlangen ist vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-und Sachschäden
— Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe
Der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B.Partnerschafts-,Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
— Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung
Von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in den Vergabeunterlagen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Qualitätsnachweise zu technischer Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Qualitätsnachweise zu technischer Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweiseüber die praktizierte Herstellung von Fahrzeugen und/oder praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z.B.Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff.)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-15
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-15
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Friesenstr. 16
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 054-123988 (2019-03-13)
Ergänzende Angaben (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 2 Stück Spezkw mgl GGkw 2019
PPrBln 076_19 EU
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 2 Stück Spezkw mgl GGkw 2019.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 054-123988
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 14.5.2019
Ende: 30.5.2019
Neuer Wert
Text: Beginn: 14.5.2019
Ende: 30.5.2020
Quelle: OJS 2019/S 059-136428 (2019-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“SE TL A Beschaffung von 2 Stück Spezkw mgl GGkw 2019 PPrBln 076_19 EU
PPrBln 076_19 EU”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 2 Stück Spezkw mgl GGkw 2019.
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 054-123988
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CTM Fahrzeugbau GmbH
Postort: Bestensee
Postleitzahl: 15741
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dahme-Spreewald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrageshinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 094-226926 (2019-05-13)